Service für Familien

Das Handlungsfeld „Service für Familien“ beinhaltet eine Reihe an freiwilligen Maßnahmen, die Unternehmen ihren Beschäftigten unabhängig von Arbeitsabläufen gewähren können. Die bekanntesten Maßnahmen sind etwa die Einrichtung einer Betriebskindertagesstätte oder die Vermittlung von Kinderbetreuung und Belegplätzen in Betreuungseinrichtungen siehe hierzu auch Schwerpunktthema betrieblich unterstützte Kinderbetreuung.

Zu diesem Maßnahmenfeld gehören darüber hinaus auch Freizeit- und Ferienangebote oder die Möglichkeit, dass Familienangehörige vergünstigt oder kostenlos am Mittagessen in der Betriebskantine teilnehmen können. Je nach Unternehmenssituation und Bedürfnissen der Beschäftigten sind den betrieblichen Serviceleistungen für Familien keine Grenzen gesetzt. Gerade in diesem Bereich ist eine umfassende Information aller Beschäftigten über die Angebote und Ausgestaltungsmöglichkeiten sehr wichtig. Dies gilt umso mehr, wenn die Angebote nicht alltäglich genutzt werden oder sehr spezifisch sind.

Maßnahmen

Beschreibung der Maßnahme

Die Organisation einer Kinderbetreuung gestaltet sich für viele Eltern schwierig – insbesondere, wenn es um die Betreuung sehr kleiner Kinder geht und beide Eltern erwerbstätig sind. Ein Unternehmen kann seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung unterstützen, indem es beispielsweise Informationen zu diesen Themen und Kontakte zu örtlichen Beratungsstellen bereithält. Hierzu können allgemeine Informationen zu Betreuungsmöglichkeiten gehören sowie Adresslisten von Einrichtungen und Beratungsstellen, Vorlagen für Verträge mit Tagesmüttern oder Informationen zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten wie der Absetzbarkeit von Betreuungskosten etc. Das Unternehmen kann zu diesen Themen auch Informationsveranstaltungen organisieren.

Darüber hinaus kann das Unternehmen eine Kooperation mit einem Beratungsservice oder einem Tagespflegeverein eingehen. Diese können Eltern fachspezifisch beraten und freie Plätze in Betreuungseinrichtungen bzw. Tagesmütter, Au-pairs, Notfalleltern etc. vermitteln. Bei der Zusammenarbeit mit einem gemeinnützigen Verein kann das Unternehmen diesen mit Spenden unterstützen. Die Kosten für einen gewerblichen Dienstleister im Bereich Beratung und Vermittlung übernimmt ebenfalls das Unternehmen. Dabei wird vertraglich festgelegt, ob beispielsweise eine Pauschale je Beratungsanfrage oder eine jährliche Pauschale fällig wird. Es kann aber auch ein bestimmtes Kontingent an Anfragen vereinbart werden. Die tatsächlichen Betreuungskosten werden zumindest zum Teil von den Eltern getragen.
Weitere Informationen zu Pflegeeinrichtungen und Pflegelotsen erhalten Sie hier: http://www.stmgp.bayern.de/pflege/index.htm

Vorteile- und Nachteile

+ Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich unabhängig von Alter und Anzahl der Kinder, Betreuungsbedarf etc.
+ Individuelle Lösungen für Eltern
+ Breites Angebot an Leistungen
+ Keine langfristige Bindung
­- Es können je nach Serviceleistung hohe Kosten entstehen.

Voraussetzungen

  • Bedarfserhebung (Umfragen, Blick auf Belegschaftsstruktur (wie viele Beschäftigte haben Kinder, in welchem Alter sind diese)
  • Passender Dienstleister zur Kooperation vorhanden
  • Abschluss eines Vertrages mit einem Dienstleister
089 / 5790-6280 Schreiben Sie uns Was suchen Sie? Vernetzen wir uns Interner Bereich