Service für Familien
Service für Familien
Das Handlungsfeld „Service für Familien“ beinhaltet eine Reihe an freiwilligen Maßnahmen, die Unternehmen ihren Beschäftigten unabhängig von Arbeitsabläufen gewähren können. Die bekanntesten Maßnahmen sind etwa die Einrichtung einer Betriebskindertagesstätte oder die Vermittlung von Kinderbetreuung und Belegplätzen in Betreuungseinrichtungen siehe hierzu auch Schwerpunktthema betrieblich unterstützte Kinderbetreuung.
Zu diesem Maßnahmenfeld gehören darüber hinaus auch Freizeit- und Ferienangebote oder die Möglichkeit, dass Familienangehörige vergünstigt oder kostenlos am Mittagessen in der Betriebskantine teilnehmen können. Je nach Unternehmenssituation und Bedürfnissen der Beschäftigten sind den betrieblichen Serviceleistungen für Familien keine Grenzen gesetzt. Gerade in diesem Bereich ist eine umfassende Information aller Beschäftigten über die Angebote und Ausgestaltungsmöglichkeiten sehr wichtig. Dies gilt umso mehr, wenn die Angebote nicht alltäglich genutzt werden oder sehr spezifisch sind.
Maßnahmen
Beschreibung der Maßnahme
Die Organisation einer Kinderbetreuung gestaltet sich für viele Eltern schwierig – insbesondere, wenn es um die Betreuung sehr kleiner Kinder geht und beide Eltern erwerbstätig sind. Ein Unternehmen kann seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung unterstützen, indem es beispielsweise Informationen zu diesen Themen und Kontakte zu örtlichen Beratungsstellen bereithält. Hierzu können allgemeine Informationen zu Betreuungsmöglichkeiten gehören sowie Adresslisten von Einrichtungen und Beratungsstellen, Vorlagen für Verträge mit Tagesmüttern oder Informationen zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten wie der Absetzbarkeit von Betreuungskosten etc. Das Unternehmen kann zu diesen Themen auch Informationsveranstaltungen organisieren.
Darüber hinaus kann das Unternehmen eine Kooperation mit einem Beratungsservice oder einem Tagespflegeverein eingehen. Diese können Eltern fachspezifisch beraten und freie Plätze in Betreuungseinrichtungen bzw. Tagesmütter, Au-pairs, Notfalleltern etc. vermitteln. Bei der Zusammenarbeit mit einem gemeinnützigen Verein kann das Unternehmen diesen mit Spenden unterstützen. Die Kosten für einen gewerblichen Dienstleister im Bereich Beratung und Vermittlung übernimmt ebenfalls das Unternehmen. Dabei wird vertraglich festgelegt, ob beispielsweise eine Pauschale je Beratungsanfrage oder eine jährliche Pauschale fällig wird. Es kann aber auch ein bestimmtes Kontingent an Anfragen vereinbart werden. Die tatsächlichen Betreuungskosten werden zumindest zum Teil von den Eltern getragen.
Weitere Informationen zu Pflegeeinrichtungen und Pflegelotsen erhalten Sie hier: http://www.stmgp.bayern.de/pflege/index.htm
Vorteile- und Nachteile
+ Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich unabhängig von Alter und Anzahl der Kinder, Betreuungsbedarf etc.
+ Individuelle Lösungen für Eltern
+ Breites Angebot an Leistungen
+ Keine langfristige Bindung
- Es können je nach Serviceleistung hohe Kosten entstehen.
Voraussetzungen
- Bedarfserhebung (Umfragen, Blick auf Belegschaftsstruktur (wie viele Beschäftigte haben Kinder, in welchem Alter sind diese)
- Passender Dienstleister zur Kooperation vorhanden
- Abschluss eines Vertrages mit einem Dienstleister
Beschreibung der Maßnahme
Auch wenn die Betreuung eines Kindes durch den Besuch einer Betreuungseinrichtung oder Schule im Regelfall gesichert ist, müssen die Eltern in Ferienzeiten aufgrund der Schließung der Einrichtung oft eine andere Bereuungslösung finden. Insbesondere Schulkinder haben bis zu elf Wochen Ferien im Jahr, die nicht nur durch den elterlichen Urlaubsanspruch abzudecken sind. Indem ein Unternehmen ein betriebliches Ferienprogramm anbietet, kann es die Eltern auch während der Ferienzeiten unterstützen und somit deren flexibleren Einsatz im Unternehmen sichern.
Während der Ferienbetreuung werden die Kinder der Beschäftigten tage- oder wochenweise im Betrieb oder in der Nähe betreut. Die Betreuung ist ganztätig organisiert und orientiert sich an den Arbeitszeiten der Eltern. Ein Mittagessen ist inklusive.
Zur Organisation der Ferienbetreuungsprogramme bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Je nach Bedarf können Plätze in bereits bestehenden Programmen erworben oder zusätzliche Plätze finanziert werden. Weiterhin kann gemeinsam mit lokalen Akteuren, die bereits ähnliche Angebote vorhalten, ein eigenes Programm entwickelt werden. Die Konzeption und Durchführung kann in Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen wie Vereinen, Kirche oder Wohlfahrtsverbänden erfolgen sowie mit externen Dienstleistern. Auch bei dieser Form der betrieblich unterstützten Ferienbetreuung bietet sich die Kooperation mit anderen Unternehmen an.
Wichtig ist zu beachten, dass eine Ferienbetreuung für kleinere Kinder mehr Personal erfordert und andere Standards erfüllen muss als beispielsweise die Betreuung von Schulkindern. Der Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal ist auch hier obligatorisch.
Vorteile- und Nachteile
+ Auch Eltern sind in den Ferienzeiten flexibler einsetzbar
+ Die Urlaubsplanung im Team wird erleichtert
- Die eigenständige Planung und Durchführung insbesondere längerer Ferienprogramme ist sehr aufwändig.
- Je nach Ausgestaltung entstehen Kosten für das Unternehmen.
- Die Angebote eignen sich nur für Kinder ab einem bestimmten Alter.
Voraussetzungen
- Bedarfserhebung (Umfrage)
- Vorhandensein eines geeigneten Geländes (Freiflächen und Innenräume)
- Bereitschaft, anfallende Kosten (teilweise) zu übernehmen
Beschreibung der Maßnahme
Für Beschäftigte mit Kindern kann es eine enorme Entlastung sein, wenn sie wissen, dass in einem unvorhergesehenen Betreuungsengpass unkompliziert eine andere Betreuung organisiert werden kann. Denn auch wenn die Betreuung sonst perfekt organisiert ist, ist beispielsweise bei einer Erkrankung der Tagespflegeperson ein schneller Ersatz notwendig.
Das Unternehmen kann die Eltern in diesen Fällen unterstützen, indem es beispielsweise einen Vertrag mit einem Familienservice abschließt, der Notmütter oder Notväter vermittelt. Dieser kann ein freier Träger oder gewerblicher Dienstleister sein. Die Kosten für Beratung und Vermittlung übernimmt das Unternehmen, die Betreuung selbst kann von den Eltern oder ebenfalls vom Unternehmen bezahlt werden. Dabei kann der finanzielle Aufwand beispielsweise durch die Festlegung eines jährlichen Kontingents an Beratungs- bzw. Betreuungsstunden im Vorfeld festgelegt werden.
Weiterhin kann das Unternehmen in einer bestehenden Betreuungseinrichtung ein Kontingent an Betreuungsplätzen reservieren, welche bei Engpässen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch genommen werden können. Auch hierbei wird ein Vertrag mit dem Träger der Einrichtung abgeschlossen, der eine bestimmte Anzahl an Betreuungstagen im Jahr sichert. Dieses Kontingent kann im Laufe der Zeit den Bedarfen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angepasst werden.
Bei Unternehmen mit einem großen Bedarf an Notfallbetreuung bietet sich die Einrichtung einer eigenen Notfall-Betreuungseinrichtung an. In dieser stehen Betreuungsplätze zur Verfügung, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kurzfristig stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden können. Qualifiziertes Fachpersonal bietet in geeigneten Räumen flexible und bedarfsgerechte Betreuung an. Auch diese Lösung kann in Kooperation mit freien Trägern und anderen Unternehmen realisiert werden.
Vorteile- und Nachteile
+ Reduzierung von Fehlzeiten
+ Kalkulierbare Kosten
+ Nicht standortgebunden
+ Flexibel
+ Auch für kleine und mittlere Betriebe gut geeignet
+ Für Kinder jeder Altersstufe
- Keine Dauerlösung
Voraussetzungen
- Bedarfserhebung (Umfragen, Blick auf Belegschaftsstruktur (wie viele Beschäftigte haben Kinder, in welchem Alter sind diese)
- Abschluss von Rahmenverträgen
Beschreibung der Maßnahme
Mit dem Eintritt in die Schule ändert sich für viele Eltern die Betreuungssituation ihrer Kinder grundlegend. Die Kinderbetreuung ist nun häufig nicht mehr ganztätig organisiert. Je nach Wochentag variieren Beginn und Ende des Schultages und durch häufigere Ferien müssen längere Schließzeiten überbrückt werden. Darüber hinaus muss das Angebot den veränderten Ansprüchen der Kinder gerecht werden, was Hausaufgaben und Freizeitgestaltung angeht.
Unternehmen können Eltern hier unterstützen, indem sie eine Nachmittagsbetreuung für Schulkinder bis zu einem gewissen Alter (bspw. bis 10, 12 oder 14 Jahre) organisieren, die auch eine Hausaufgabenbetreuung enthalten kann. Je nach Ausgestaltung der Betreuung kann auch ein warmes Mittagessen Bestandteil des Angebotes sein. Meist bieten sich Öffnungszeiten von 12 bis 18 Uhr an. Da sich die Kinder nicht mehr im betreuungsintensivsten Alter befinden, können bereits wenige Fachkräfte eine Gruppe von ca. 20 bis maximal 25 Kindern betreuen. Es muss jedoch genügend Personal und entsprechende Räumlichkeiten verfügbar sein. So muss beispielsweise ein Ort vorhanden sein, an dem die Kinder in Ruhe ihre Haussaufgaben erledigen können. Für ausreichend Tische und weitere Materialien muss gesorgt werden. Das Fachpersonal steht bei der Erledigung der Hausaufgaben für Fragen bereit. Darüber hinaus wird Platz zum Spielen inklusive altersgerechtem Spielzeug und Büchern benötigt.
Arbeitgeberinnen und -geber können sich auf unterschiedliche Art und Weise engagieren. So können sie ortsansässige Vereine und Stiftungen, die solche Angebote bereithalten, durch Geld- oder Sachspenden unterstützen. Auch können die Unternehmen eine eigene Betreuung im Betrieb in Kooperation mit einem freien Träger aufbauen. Hierzu werden geeignete Räumlichkeiten und qualifiziertes Fachpersonal benötigt. Auch ein externer Dienstleister kann engagiert werden, um die Betreuung zu organisieren. Beim Aufbau einer eigenen Betreuung bietet sich eine Kooperation mit anderen Unternehmen in der Umgebung an – so können die Kosten geteilt werden.
Vorteile- und Nachteile
+ Betreuung der Kind von Beschäftigten ist auch nach deren Schuleintritt gesichert. Die Eltern sind damit flexibler, was Arbeitszeiten und Stundenumfang anbelangt
+ In Form von Unterstützung von bestehenden Vereinen schnell und flexibel umsetzbar
Voraussetzungen
- Bedarfserhebung (Umfragen, Blick auf Belegschaftsstruktur (wie viele Beschäftigte haben Kinder, in welchem Alter sind diese)
Beschreibung der Maßnahme
Eine Möglichkeit für das Unternehmen, den Beschäftigten Kinderbetreuungsplätze anzubieten, ohne eine eigene Kita einzurichten, ist die Finanzierung von Belegplätzen in bereits bestehenden Einrichtungen. Das Unternehmen fördert eine Einrichtung finanziell beispielsweise in Form eines Zuschusses zu Investitions- und Betriebskosten, oder durch die Bereitstellung von Immobilien. Im Gegenzug reserviert die Einrichtung eine bestimmte Anzahl von Betreuungsplätzen für die Beschäftigten des Unternehmens. Über die Details dieser Zusammenarbeit wird im Vorfeld ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und der Betreuungseinrichtung geschlossen.
Diese Form der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung ist auch für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem geringeren Bedarf an Betreuungsplätzen gut geeignet. Ein weiterer wesentlicher Vorteil von Belegplätzen ist deren Flexibilität, da die Anzahl der Plätze im Laufe der Zeit an die Bedarfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angepasst werden können. Zudem muss das Unternehmen weniger investieren, als beispielsweise bei der Errichtung einer eigenen Einrichtung und die Verantwortung für die Kita verbleibt bei den kommunalen oder freien Trägern.
Vorteile- und Nachteile
+ Auch für kleine und mittlere Unternehmen gut geeignet
+ Geringer organisatorischer Aufwand
+ Geringes finanzielles Risiko
+ Keine langfristige Bindung
+ Verantwortung bleibt beim Träger der Betreuungseinrichtung
+ Belegplätze können je nach Bedarf nahe der Standorte oder Wohnorte gekauft werden
- Es ist nicht immer eine passende Einrichtung mit ausreichend Plätzen in Stand- oder Wohnortnähe vorhanden
- Das Unternehmen kann nicht immer Einfluss auf Öffnungszeiten und Betreuungskonzept nehmen.
Voraussetzungen
- Bedarfserhebung (Umfragen, Blick auf Belegschaftsstruktur (wie viele Beschäftigte haben Kinder, in welchem Alter sind diese)
- Es muss bereits eine Kinderbetreuungseinrichtung in Wohn- oder Standortnähe vorhanden sein
- Vertrag zwischen Betreuungseinrichtung und Unternehmen
- Feste Absprachen geben, die auch wechselnden Bedarf miteinbeziehen
Beschreibung der Maßnahme
Wenn der Bedarf an Kinderbetreuung nicht durch bestehende Einrichtungen in der Nähe gedeckt werden kann, können sich Eltern in einem Verein zusammenschließen und selbst Träger einer Betreuungseinrichtung werden. Ein Unternehmen kann seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Gründung einer solchen Elterninitiative unterstützen, indem es dem Verein – je nach dessen Satzung – entweder aktiv als Mitglied beitritt oder aber Geld- bzw. Sachmittel zur Verfügung stellt. Neben Spenden von Möbeln oder Spielzeug kann das Unternehmen auch betriebseigene Handwerker zur Verfügung stellen, die Umbau- und Renovierungsarbeiten in der Betreuungseinrichtung vornehmen. Für ihre Mitarbeit in der Elterninitiative können die Beschäftigten auch zeitweise vom Unternehmen freigestellt werden.
Mit der Unterstützung einer solchen Elterninitiative kann das Unternehmen den Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern, ohne sich selbst langfristig zu verpflichten, wie es bei der Gründung einer betriebseigenen Kindertagesstätte der Fall wäre. Dennoch ist der Gestaltungsspielraum hoch, denn der Betrieb der Einrichtung kann den Bedürfnissen der Eltern und somit auch den Unternehmensanforderungen angepasst werden.
Vorteile- und Nachteile
+ Geringer finanzieller und organisatorischer Aufwand für das Unternehmen
+ Hoher Gestaltungsspielraum
- Abhängigkeit vom Engagement der Eltern
- Abhängigkeit vom Bestehen des Vereins
Voraussetzungen
- Langfristiges Engagement der Eltern
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, Betriebserlaubnis etc.
Beschreibung der Maßnahme
Insbesondere für Unternehmen mit kleinerem oder schwankendem Betreuungsbedarf bietet es sich an, die Kinderbetreuung in Kooperation mit anderen Unternehmen zu organisieren. Dabei schließen sich mehrere Unternehmen eines Gewerbegebietes oder eines Orts zusammen, um eine betriebliche Kindertagesstätte zu gründen. Jedes Unternehmen bekommt ein seinem Bedarf entsprechendes Kontingent. Diese Form der Kooperation ist jedoch nicht auf Unternehmen beschränkt. Auch Institutionen wie Kommunen oder Hochschulen etc. kommen in Frage. Durch den Zusammenschluss werden Kosten und Risiken verteilt.
Es ist beispielsweise auch möglich, dass ein Unternehmen die Hauptumsetzung übernimmt und die anderen Unternehmen in der entstehenden Einrichtung Belegplätze erwerben. Ein weiterer Vorteil dieser Form der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung ist, dass ein mögliches Schwanken des Bedarfs zwischen den Unternehmen ausgeglichen werden kann.
Vorteile- und Nachteile
+ Finanzieller und organisatorischer Aufwand wird verteilt
+ Schwankende Bedarfe können ausgeglichen werden
+ Großer Gestaltungsspielraum
- Interessenskonflikte zwischen den Kooperationspartnern möglich
- Hoher Koordinierungsaufwand
- Langfristige Bindung
Voraussetzungen
- Bedarfserhebung (Umfragen, Blick auf Belegschaftsstruktur (wie viele Beschäftigte haben Kinder, in welchem Alter sind diese)
- Geeignete Kooperationspartner finden
- Gesetzliche Vorgaben erfüllen
Beschreibung der Maßnahme
Insbesondere in Unternehmen, in denen nur eine begrenzte Anzahl von Betreuungsplätzen notwendig ist, bietet sich die Kindertagespflege an. Eine Tagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder in ihrem eigenen Haushalt oder dem der Eltern, es können aber auch geeignete Räumlichkeiten im Unternehmen genutzt werden. Wenn mehrere Tagespflegepersonen sich zusammenschließen, können sie je nach Qualifikation bis zu zehn Kinder gleichzeitig betreuen. In diesem Fall spricht man von einer Großtagespflege.
Diese Form der Kinderbetreuung eignet sich besonders für die Betreuung von kleineren Kindern und ist sehr flexibel, da die Tagespflegeperson individuell auf die Bedürfnisse von Kindern und Eltern eingehen kann. So können unter Umständen auch Dienstreisen oder Nachtschichten abgedeckt werden. Die Individualität dieser Betreuungsform wird dadurch unterstrichen, dass die Eltern einen individuellen Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson abschließen.
Das Unternehmen kann die Kindertagespflege auf unterschiedliche Art unterstützen. So kann es mit einem ortsansässigen Tageselternverein und dem Jugendamt kooperieren. Aber auch die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Ausstattung sowie die Übernahme eines Teils des Eltern-Kostenbeitrags sind möglich. Das Unternehmen kann die Tagespflegeperson auch selbst fest anstellen.
Vorteile- und Nachteile
+ Auch bei geringem Bedarf kann eine unternehmenseigene Betreuung umgesetzt werden
+ Auch für kleinere Unternehmen geeignet
+ Geringerer finanzieller Aufwand
+ Flexibilität, was Zeit und Ort anbelangt
- Nur für maximal 10 gleichzeitig anwesende Kinder geeignet.
Voraussetzungen
- Bedarfserhebung (Umfragen, Blick auf Belegschaftsstruktur (wie viele Beschäftigte haben Kinder, in welchem Alter sind diese)
- Geeignete Räumlichkeiten bei Umsetzung im Betrieb
Beschreibung der Maßnahme
Besteht in einem Unternehmen ein konstant großer Bedarf an Kinderbetreuung, so bietet sich die Gründung einer eigenen betrieblichen Kindertagesstätte an. Dabei können je nach Bedarf Kinder ab einem Alter von acht Wochen bis zum Schuleintritt betreut werden. Auch eine außerschulische Betreuung von Schulkindern ist möglich. Je nach Alter und Anzahl der Kinder unterscheiden sich die Anforderungen an Einrichtung und Personal.
Durch den Betrieb einer eigenen Kindertagesstätte kann das Unternehmen großen Einfluss auf beispielsweise die Anzahl der Plätze, die Öffnungszeiten oder die Flexibilität des Angebots nehmen. So kann das Betreuungsangebot auf die Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst werden. Die Betriebs-Kita befindet sich zudem meist auf dem Unternehmensgelände oder in der unmittelbaren Nähe. Das hat für die Eltern den Vorteil, dass sie zusätzliche Wege sparen können.
In erster Linie werden in der Betriebs-Kita die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreut. Um unnötige Kosten zu vermeiden, können mögliche freie Plätze jedoch auch an andere Kinder in der Gemeinde vergeben werden. Die Kita kann auch von vorneherein so geplant werden, dass Plätze für externe Kinder zur Verfügung stehen. Die Vergabe dieser Plätze erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt.
Um eine eigene Kita zu betreiben, muss das Unternehmen eine Betriebserlaubnis durch die jeweilige Regierung des bayerischen Regierungsbezirks und das zuständige Jugendamt erteilt werden. Hierzu müssen besondere Anforderungen erfüllt werden, was Räumlichkeiten, Betreuungspersonal etc. anbelangt.
Das Unternehmen kann selbst Träger der Einrichtung werden oder zu diesem Zweck eine juristische Person gründen. Es ist weiterhin möglich, die Trägerschaft an einen anderen öffentlichen oder privaten Träger zu übergeben. Wenn das Unternehmen Träger der Einrichtung ist, stellt es selbst die pädagogischen Fachkräfte ein. Außerdem hat das Unternehmen weitreichenden Gestaltungsspielraum bei der Festlegung des pädagogischen Konzepts, der Öffnungszeiten und der Anzahl der Betreuungsplätze. Im weiteren Betrieb der Einrichtung liegen Verwaltung und Geschäftsführung ebenfalls im Unternehmen. Die Kosten für den Bau der Kita sowie die laufenden Betriebs- und Personalkosten übernimmt das Unternehmen zum größten Teil selbst. Meist wird ein ortsüblicher Elternbeitrag erhoben.
Bevor ein Unternehmen mit der konkreten Planung der Einrichtung beginnt, sollte mit der Kommune und dem zuständigen Jugendamt Kontakt aufgenommen werden. So können rechtliche Rahmenbedingungen sowie Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten geklärt werden. Auch bei der inhaltlichen Konzeption kann hier Unterstützung eingeholt werden.
Vorteile- und Nachteile
+ Zuverlässige Betreuung
+ Großer Gestaltungsspielraum, Anpassung an Bedarfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter/Anforderungen des Betriebs
+ Ortsnahe Betreuung möglich
- Lange Vorlaufzeit
- Hohe Investitionskosten
- Hohe Betriebskosten
- Langfristiges Engagement
Voraussetzungen
- Bedarfserhebung (Umfragen, Blick auf Belegschaftsstruktur (wie viele Beschäftigte haben Kinder, in welchem Alter sind diese)
- Bereitschaft zur längerfristigen Bindung von Mitteln
- Konstant hoher Bedarf an Kinderbetreuung
- Öffentliche Auflagen müssen erfüllt, Betriebserlaubnis eingeholt werden
Beschreibung der Maßnahme
Die Einrichtung eines Spielbereichs im Unternehmen kann Eltern bei einer kurzfristig ausfallenden Betreuung unterstützen. Hierfür wird beispielsweise eine Spielecke im Konferenzraum eingerichtet oder ein Raum zur Verfügung gestellt, der mit Spielzeug, Büchern und einem Kinderschreibtisch etc. ausgestattet werden kann. Die Kosten können geringer gehalten werden, wenn die Eltern selbst Spielzeug mitbringen.
Die Kinder können sich im Spielbereich selbst beschäftigen, wobei anders als beim Eltern-Kind-Arbeitszimmer kein Elternteil anwesend ist. Das macht je nach Alter des Kindes eine externe Betreuungsperson notwendig. Dass Kinder beim Spielen auch laut sein können, muss bei der Auswahl der Räumlichkeiten berücksichtigt werden. Auch sollte verhindert werden, dass sich die Kinder unbeaufsichtigt außerhalb des Spielbereichs aufhalten.
Vorteile- und Nachteile
+ Weniger Fehlzeiten bei Betreuungsengpässen
+ Schnell umsetzbar
+ Auch für kleine Betriebe geeignet
- Nur bei Betreuungsengpässen nutzbar, keine Dauerlösung
- Eventuell externe Betreuungsperson notwendig, Kosten können entstehen
- Nicht in allen Unternehmen umsetzbar (Chemikalien, Lärm, Maschinen etc.)
Voraussetzungen
- Bedarfserhebung (Umfragen, Blick auf Belegschaftsstruktur (wie viele Beschäftigte haben Kinder, in welchem Alter sind diese))
- Klärung des Versicherungsschutzes des Betriebes (deckt dieser auch das Spielzimmer ab?)
- Einrichtung der Räumlichkeiten, Treffen von Sicherheitsvorkehrungen
Beschreibung der Maßnahme
Insbesondere bei überlangen oder ungünstig gelegenen Arbeitszeiten können Beschäftigte mit Familienpflichten bestimmte Aufgaben im Haushalt nicht immer so erledigen, wie sie gerne möchten. So können Einkäufe nicht getätigt werden oder die Wäsche bleibt länger liegen – das kann sowohl zu Hause als auch während der Arbeitszeit zu unnötigem Stress führen.
Unternehmen können ihre Beschäftigten bei der Erledigung von Hausarbeiten bereits entlasten, indem sie Information und Beratung zum örtlichen Angebot an haushaltsnahen Dienstleistungen bereithalten. Darüber hinaus kann das Unternehmen eine Kooperation mit einem Dienstleister eingehen, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Haushalthilfen vermittelt. Aber auch die Unternehmen selbst können einen betriebsinternen Haushaltsservice anbieten. So kann eigens dafür angestelltes Personal oder ein externer Dienstleister z.B. Einkäufe erledigen, aber auch das Waschen und Bügeln von Wäsche in einer externen Wäscherei oder der Wäscherei des Unternehmens kann übernommen werden.
Vorteile- und Nachteile
+ Schnell realisierbar
+ Zufriedenere Beschäftigte, weniger Stress
Voraussetzungen
- Bedarfserhebung (Umfrage)
Beschreibung der Maßnahme
Wenn Beschäftigte mit Familienpflichten ihre Kinder nicht rechtzeitig zum Kindergarten oder zur Schule bringen bzw. dort abholen können, kann das für sie zu unnötigem Stress führen. Das Unternehmen kann die Beschäftigten durch die Organisation eines Hol- und Bringdienstes unterstützen und so eine mögliche Reduzierung der Arbeitszeit vermeiden. Dabei werden die Kinder durch einen Fahrdienst zur Betreuungseinrichtung oder Schule gefahren bzw. dort abgeholt. In einigen Unternehmen kann der betriebseigene Fahrdienst genutzt werden, in anderen muss ein externer Anbieter herangezogen werden. Es ist aber auch möglich, dass das Unternehmen einen Fahrer anstellt, der ein Fahrzeug aus dem unternehmenseigenen Fuhrpark nutzt.
Für betroffene Eltern stellt ein solcher Hol- und Bringdienst eine enorme zeitliche Entlastung dar. Das Unternehmen profitiert, weil die Beschäftigten bis zum Ende des Arbeitstages sowohl körperlich als auch geistig ganz bei ihrer Arbeit sind.
Vorteile- und Nachteile
+ Beschäftigte können ihre Arbeitszeit unter Umständen erhöhen
+ Beschäftigte sind bis zum Ende des Arbeitstages motiviert und „bei der Sache“
Voraussetzungen
- Bedarfserhebung (Umfrage)
- Geeigneter Hol- und Bringdienst/geeignete eigene Infrastruktur
Beschreibung der Maßnahme
Beschäftigte, die pflege- oder hilfebedürftige Angehörige betreuen, sind bei der Vereinbarkeit dieser beiden Bereiche häufig zeitlich sehr belastet. Zur Pflege an sich kommen meist noch organisatorische Aufgaben und Arbeiten im Haushalt der Angehörigen hinzu. Nicht immer besteht für die pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, ihre Angehörigen regelmäßig mit einer warmen Mahlzeit zu versorgen. Arbeitgeberinnen und -geber können ihre Beschäftigten ein Stück weit entlasten, indem sie die Vermittlung von Mahlzeitendiensten, also das sogenannte „Essen auf Rädern“ anbieten. Hierzu können Unternehmen eine Kooperation mit einem Wohlfahrtsverband oder einem geeigneten anderen Dienstleister eingehen, der die Versorgung der pflege- oder hilfebedürftigen Menschen übernimmt. Darüber hinaus kann es auch möglich sein, diesen Service über Mahlzeiten aus der unternehmenseigenen Kantine anzubieten. Oft bringt es den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits Entlastung, wenn das Unternehmen Beratung und Vermittlung übernimmt, während sie selbst die Kosten für den Lieferservice tragen.
Vorteile- und Nachteile
+ Höhere Konzentrations- und Leistungsfähigkeit aufgrund gesicherter Versorgung
+ Höhere Mitarbeiterbindung
Voraussetzungen
- Bedarfserhebung (Umfrage)
- Geeignete Kooperationspartner