Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Für die bayerischen Familien wird außerhäusliche Kinderbetreuung immer wichtiger. Viele Mütter möchten nach der Geburt eines Kindes zeitnah wieder in den Beruf zurückkehren. Gleichzeitig sind viele Familien auf Einkommen von beiden Elternteilen angewiesen. Eltern muss es daher ermöglicht werden, Kindererziehung und Erwerbsarbeit miteinander zu vereinbaren.

Auf dem Weg zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung... 

Für Unternehmen gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit einer betrieblich unterstützten Kindebetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihrer Beschäftigten zu unterstützen. Je nach Größe des Unternehmens, Bedarf und Investitionsvermögen können individuelle Lösungen gefunden werden.

Unternehmenskultur:

Auch in Sachen betrieblich unterstützter Kinderbetreuung ist eine Implementierung in die Unternehmenskultur essentiell. Die Inanspruchnahme der Maßnahmen muss von der Führungsebene im Unternehmenn aktiv unterstützt und von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als selbstverständlich wahrgenommen werden. Die Unternehmenskultur muss so gelagert sein, dass kein Neid bei den Beschäftigten  aufkommt, die von der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung nicht profitieren.

Leistungen:

Die Leistungen im Bereich der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung können kurzfristige Lösungen sein wie etwa eine Notfallbetreuung durch Tageseltern oder Belegplätze in bestehenden betriebsfremden Einrichtungen. Sie können aber auch langfristig angelegt sein, z.B. in Form von dauerhaften Kontingenten an Belegplätzen in Betreuungseinrichtungen oder der dauerhaften Einrichtung einer Kindertagespflege. Wichtig ist, dass die Leistungen an die Bedarfe der Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter angepasst werden. Es bietet sich ein schrittweiser Ausbau des Angebotes an, das dann gegebenenfalls auch mit der Nachfrage wachsen kann.

Information und Kommunikation:

Vor der Einführung von Maßnahmen kann eine Befragung der Belegschaft helfen, die Bedarfe zu ermitteln. Eine Wiederholungsbefragung nach beispielsweise 3 bis 5 Jahren ermöglicht es, das Angebot an neue Bedingungen anzupassen. Alternativ kann dies auch in Mitarbeitergesprächen thematisiert werden. Nach Einführung der Maßnahmen sollte das Unternehmen seine Beschäftigten darüber informieren, welche Möglichkeiten der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung es anbietet.

Maßnahmen

Beschreibung der Maßnahme:

Wenn die Kinderbetreuung kurzfristig ausfällt, die Eltern aber arbeiten wollen oder müssen, kann das Eltern-Kind-Arbeitszimmer direkt im Betrieb eine gute Lösung darstellen. Die Arbeitnehmerinnen und -nehmer können ihr Kind mit zur Arbeit nehmen und in einem gesonderten Raum selbst betreuen. Da hierbei mitunter weder dem Kind noch den beruflichen Aufgaben immer die volle Aufmerksamkeit gewidmet werden kann, eignet sich dieses Arrangement nicht als Dauerlösung. Anstatt gänzlich auszufallen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch an solchen Tagen präsent und produktiv.

Für die Unternehmen stellt die Einrichtung eines Eltern-Kind-Arbeitszimmers eine schnell umzusetzende Möglichkeit dar, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Familienpflichten zu signalisieren, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Thema im Unternehmen ist.

Der finanzielle Aufwand besteht – neben der Beschaffung der Räumlichkeit – in der Einrichtung des PC-Arbeitsplatzes für die Beschäftigten und der Einrichtung einer Spielecke für Kinder. Hierzu sollten neben Spielzeug und Büchern auch ein Schreibtisch, eine geeignete Sitzmöglichkeit sowie eine Schlafmöglichkeit gehören. Je nach Betrieb sollte der Raum abgeschlossen sein, um die Kinder nicht Lärm oder Ähnlichem auszusetzen. Entsprechende Sicherheitsvorkehrungen müssen vorzeitig getroffen und beachtet werden.

Voraussetzungen:

  • Bedarfserhebung (Umfragen, Blick auf Belegschaftsstruktur: Wie viele Beschäftigte haben Kinder, in welchem Alter sind diese?)
  • Klärung des Versicherungsschutzes des Betriebes (deckt dieser auch das Eltern-Kind-Arbeitszimmer ab?)
  • Einrichtung der Räumlichkeiten: Arbeitsplatz für Beschäftigte und Spielecke/Schreibtisch für Kinder, Treffen von Sicherheitsvorkehrungen
  • Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen Eltern und Arbeitgeberinnen und -gebern (Regelung von Aufsichtspflicht und Haftungspflicht, Nutzungsbedingungen)

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