Wochenschau vom 04.06.2021

Wochenschau vom 04.06.2021

Wir fassen zusammen: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 04. Juni 2021, Arbeitsmarkt im Mai 2021, Corona-Hilfen, Erweiterung der Bayerischen Kita-Teststrategie

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Bayern sinkt wieder und liegt am Donnerstag bei 34,2. Allerdings gibt es immer noch einige Corona-Hotspots, die aus der Reihe tanzen. So kratzen Günzburg als auch Schweinfurt gefährlich an der 100er-Marke. Günzburg liegt deutschlandweit mit 98,4 auf Platz drei der wenig schmeichelhaften Corona-Hitliste. Dicht gefolgt von der Stadt Schweinfurt mit 97,3. Erfreulich dagegen auch die Nachrichten aus der Landeshauptstadt. Dort liegt die Inzidenz nur noch bei 28,0.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. Juni 2021

Niedrigere Inzidenzen und steigende Impfquote ermöglichen deutliche Lockerungen der Beschränkungen. Seit nunmehr über einem Jahr prägen die Auswirkungen der Corona-Pandemie das öffentliche und private Leben. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Vorsicht und Umsicht sind nach wie vor der beste Ratgeber für unsere Gesellschaft, um uns zu schützen und immer mehr Freiheiten zu ermöglichen. Wachsamkeit und persönliches Verantwortungsbewusstsein bleiben zentrale Forderung.

Und doch: Es gibt mehr und mehr Grund zur Zuversicht. Die enormen Anstrengungen der letzten Monate und Wochen tragen Früchte. Die Belastung der Krankenhäuser nimmt spürbar ab. Außerdem: Die stetig steigende Impfquote, die spürbar gesunkenen Inzidenzen, die beginnende Outdoor-Saison – die Zeichen stehen auf Entspannung. Es ist Zeit für einen großen Schritt in Richtung Normalität.

1. Der Katastrophenfall in Bayern wird zum 7. Juni aufgehoben.

2. Nur noch zwei Inzidenzschwellen (50 und 100):

Es gibt nur noch zwei Inzidenzkategorien: Gebiete mit Inzidenz < 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100. Der bisherige Inzidenzbereich < 35 entfällt. Das macht es allen leichter, sich auf klare Regelungen vor Ort einzustellen.

3. Vor diesem Hintergrund gelten ab dem 7. Juni als neue 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) für den Inzidenzbereich < 100 folgende Maßnahmen:

  • Allgemeine Kontaktbeschränkung: Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich 10 Personen aus max. drei Haushalten, bei Inzidenz < 50 dann 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.
  • Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc. werden wieder möglich: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 draußen bis 50, drinnen bis 25 Personen – bei einer Inzidenz unter 50 draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests.
  • Schulen: Ab dem 7. Juni findet in Gebieten mit Inzidenz < 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz < 100. Bei entsprechend niedrigen Inzidenzen kehrt damit dann fast ganz Bayern zum normalen Schulbetrieb zurück. Praktische Ausbildungsabschnitte sind generell inzidenzunabhängig in Präsenz möglich. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“).
  • Kindertagesstätten kehren – soweit noch Einschränkungen bestehen – analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück, bei Inzidenz < 100 also ab dem 21. Juni.
  • Hochschulen: Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.
  • Handel und Geschäfte: Bei einer Inzidenz unter 100 wird der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt.
  • Märkte: Märkte können outdoor wieder sämtliche Waren verkaufen.
  • Gastronomie: Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 h (bisher 22 h) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.
  • Hotellerie, Beherbergung: Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen, bei Inzidenz zwischen 50 und 100 aus max. drei Haushalten). In Gebieten mit einer Inzidenz < 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
  • Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
  • Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.
  • Flusskreuzfahrten werden ab dem 7. Juni wieder möglich unter der Voraussetzung eines negativen Tests vor jedem Landgang in Bayern und bei der Einschiffung, wenn diese in Bayern erfolgt.
  • Kulturelle Veranstaltungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
  • Gottesdienste: Ab dem 7. Juni ist in Gebieten mit einer Inzidenz < 100 der Gemeindegesang wieder erlaubt (indoor mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.
  • Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.
  • Sport: Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz < 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.
  • München wird der einzige deutsche Austragungsort im Rahmen der bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft sein. Die Staatregierung unterstützt ausdrücklich Überlegungen, als Testlauf und Pilotprojekt für den Sport die Spiele der Fußball-Europameisterschaft unter strengen Hygienevorgaben und mit einer erweiterten Zuschauerzahl zuzulassen.
  • Alten- und Pflegeheime: Die Testpflicht für Besucher entfällt in Gebieten mit Inzidenz < 50. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind indoor mit 25 Personen, outdoor mit 50 Personen zulässig.

4. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen. Die zuständigen Staatsministerien werden beauftragt, die geltenden Hygienerahmenkonzepte entsprechend anzupassen.

  • Bundesnotbremse eins zu eins: In Gebieten mit einer Inzidenz > 100 gilt die Bundesnotbremse künftig eins zu eins. Es gibt keine ergänzenden bayerischen Regelungen mehr. Für die Ausgangssperre heißt das, dass – wie vom Bund vorgesehen – zwischen 22 und 24 Uhr im Freien künftig körperlichen Bewegung erlaubt ist („Hamburger Modell“). Es besteht die Hoffnung, dass die Inzidenzen dauerhaft und flächendeckend so stark sinken, dass es künftig nur wenige Gebiete gibt, die noch von der Bundesnotbremse erfasst werden.
  • Entbürokratisierung: Zusätzliche Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden sind nicht mehr erforderlich. Alle Regelungen ergeben sich direkt aus der Verordnung selbst.

Die Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung finden Sie hier.

 

Arbeitsmarkt im Mai 2021

Anlässlich der Veröffentlichung der Arbeitsmarktzahlen für den Monat Mai stellt Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner fest: „Die Frühjahrsbelebung auf dem bayerischen Arbeitsmarkt hält weiter an. So hat sich im Vergleich zum April die Zahl der Arbeitslosen um rund 13.300 Personen bzw. 4,7 Prozent verringert. Erfreulicherweise fällt die Arbeitslosigkeit – erstmals seit Beginn der Pandemie – mit einem Rückgang um 21.696 Personen auch unter das Niveau des Vorjahres! Dies zeigt, dass sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Bayern von den Auswirkungen der Corona-Pandemie nach und nach erholen.“

„Es zeichnet sich allerdings auch ab, dass die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen bestimmte Branchen wie die Gastronomie, die Reise- und Tourismusbranche und den stationären Einzelhandel die nächsten Monate noch spürbar belasten werden. Auch die Industrie hat teilweise noch mit massiven Lieferengpässen zu kämpfen“, so die Ministerin weiter. Die konjunkturelle Kurzarbeit hat deshalb für die weitere Beschäftigungssicherung in diesen Branchen auch in den kommenden Monaten noch hohe Bedeutung. „Ich begrüße deshalb, dass die Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld nochmals bis Ende September 2021 verlängert werden sollen. Das verschafft unseren Betrieben Planungssicherheit und die notwendige Liquidität, um weiterhin durch die Pandemie zu kommen. Insbesondere die weiterhin vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge wird maßgeblich dazu beitragen, die Arbeitsplätze auch in Zukunft zu sichern. Nicht zuletzt mit Hilfe der Kurzarbeit liegt die Beschäftigung in Bayern mit rund 5,7 Mio. sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterhin auf hohem Niveau“, sagt Trautner.

Außerdem appelliert die Ministerin an den Bund: „Die höheren Kosten für den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit dürfen nicht zu Lasten des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung gehen und müssen durch einen höheren Bundeszuschuss ausgeglichen werden, sonst würden die positiven Effekte der Verlängerung zunichte gemacht.“

Im Mai 2021 waren in Bayern 268.884 Menschen arbeitslos. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 3,6 Prozent.

Erfahren Sie mehr in der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und derBundesagentur für Arbeit.

 

Altmaier will Corona-Hilfen bis Ende 2021 verlängern

Die große Koalition will trotz Impffortschritten und sinkender Infektionszahlen die Corona-Hilfen für Unternehmen über den Juni hinaus verlängern. Nächste Woche werde es dazu aller Wahrscheinlichkeit nach eine abschließende Einigung geben, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). "Es wird Unternehmen geben, die auch weiterhin nicht im vollem Umfang öffnen können, es wird Unternehmen geben, deren Umsätze nicht sofort wieder anspringen." Hilfen werde es daher noch für Betriebe geben, die einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent nachweisen könnten.Offen sei noch, ob die Corona-Hilfen bis Ende September oder Ende Dezember verlängert würden, ergänzte Altmaier. "Persönlich hielte ich es für klüger, diese Verlängerung zu machen bis zum Ende des Jahres, um die Debatte aus dem Bundestagswahlkampf herauszuhalten."

Dank umfangreicher Staatshilfen sei schwerer Schaden abgewendet worden. "Wir haben insgesamt fast 300 Milliarden Euro in die Hand genommen." Mehr als 30 Milliarden Euro für Kurzarbeitergeld hätten Jobs gesichert, mehr als 100 Milliarden seien an Corona-Hilfen geflossen und vor einem Jahr sei das 130 Milliarden Euro schwere Konjunkturpaket geschnürt worden. Letzteres sei das größte der Nachkriegszeit gewesen und habe dazu beigetragen, dass es nur relativ wenige Insolvenzen gebe. "Wir können heute sagen, dass der Konjunkturmotor wieder läuft", so Altmaier. Dieses Jahr sei ein Wachstum von dreieinhalb bis vier Prozent drin. "Deutschland und seine Wirtschaft haben das Schwerste - Gott sei Dank - hinter sich."

Diese und weitere Informationen finden Sie in einem Beitrag der Süddeutschen Zeitung.

 

Erweiterung der Bayerischen Teststrategie auf Kita-Kinder

Erst seit kurzem sind Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung (Selbsttests) auch für jüngere Kinder unter sechs Jahren zugelassen. Für ein sicheres Miteinander in der Kindertagesbetreuung wird die Bayerische Teststrategie deshalb ausgeweitet. Der Freistaat Bayern stellt nach den Pfingstferien auch für noch nicht eingeschulte Kinder kostenlose Selbsttests für eine zwei Mal wöchentliche Testung zur Verfügung.

Dazu Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Nicht nur unsere Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und unsere Schulkinder profitieren von den vom Freistaat zur Verfügung gestellten Selbsttests. Auch jüngere Kinder können damit regelmäßig und unkompliziert durch ihre Eltern zuhause getestet werden. Hierdurch vervollständigen wir unsere Teststrategie in den bayerischen Kitas.“

Die kostenfreien Selbsttests können durch die Eltern in einer Apotheke ihrer Wahl gegen die Vorlage eines Berechtigungsscheins abgeholt werden. Die Berechtigungsscheine werden den Eltern durch die Träger der Kindertageseinrichtungen oder durch die Kindertagespflegepersonen ausgehändigt.

Noch nicht eingeschulte Kinder brauchen kein negatives Testergebnis, um die Kita besuchen zu dürfen, sofern keine Krankheitssymptome vorliegen. Dennoch macht Familienministerin Trautner deutlich: „Durch möglichst umfassende und engmaschige Tests können Infektionen zeitnah erkannt und Infektionsketten durchbrochen werden. Ich bitte die Eltern daher herzlich, das Angebot der kostenfreien Selbsttests für Kinder wahrzunehmen und die Kinder regelmäßig vor dem Besuch der Kita zu testen. Das dient dem Schutze aller – der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie der Familien.“

Gesundheitsminister Klaus Holetschek erläuterte: „Die Ausgabe der Tests läuft über die Apotheken. Denn die Apothekerinnen und Apotheker wissen, welche Tests für welche Gruppe von Menschen geeignet sind. Sie können auch bei der richtigen Anwendung unterstützen und eignen sich bestens für die Beratung dieser ganz sensiblen Gruppe der kleinen Kinder.“

Holetschek ergänzte: „Tests spielen eine ganz zentrale Rolle im Kampf gegen Corona. Wir treiben das Testen daher weiter voran. Jede Infektion muss erkannt und nachverfolgt werden, bevor weitere Menschen angesteckt werden. Mit den Tests können wir auch die Kitas sicherer machen und Kinder und Personal noch besser schützen.“

Die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie hier.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen. 

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