Wochenschau vom 07.05.2021

Wochenschau vom 07.05.2021

Wir fassen zusammen: Lockerungen für Geimpfte und Genesene, Bericht aus der Bayerischen Kabinettssitzung, Tourismus in Bayern, Berufseinstiegsbegleitung wird fortgesetzt, Konsumpotenziale nach Altersgruppen in Deutschland, Erweiterte Möglichkeiten zum Blumenverkauf zu Muttertag in Bayern

Am Freitag wurde im Bundesrat über Corona-Lockerungen für Geimpfte entschieden, nachdem der Bundestag sich bereits für Lockerungen für Geimpfte und Genesene bei den Pandemiebeschränkungen ausgesprochen hatte. Die Verordnung sieht unter anderem Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln vor. Sechs der 16 Bundesländer haben inzwischen wieder einen Inzidenzwert unter 100.

Unternehmen in Deutschland haben im ersten Quartal dieses Jahres ihre Exporte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,4 Prozent gesteigert. Die Ausfuhren hatten nach Angaben des Statistischen Bundesamts einen Gesamtwert von 332,6 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Februar zeigt die Statistik ein Plus von 1,2 Prozent. Allerdings liegen die Exporte weiterhin unter dem Niveau von vor der Coronakrise.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Lockerungen für Geimpfte und Genesene

Für vollständig Geimpfte - zwei Wochen nach der Zweitimpfung - und genesene Menschen sollen zahlreiche Corona-Beschränkungen entfallen. Der Bundestag billigte eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung mit großer Mehrheit. Der Bundesrat hat heute die Verordnung zu Lockerungen für Geimpfte und Getestete in der Corona-Krise verabschiedet - eine Mehrheit der Ländervertreter hat den Plänen zugestimmt. Die Lockerungen treten damit schon am Wochenende in Kraft.

Für Geimpfte und Genesene sollen auch automatisch die Lockerungen gelten, die bisher nur Menschen mit negativen Coronatests vorbehalten sind. Demnach brauchen vollständig Geimpfte und Genesene keinen negativen Test mehr, wenn sie etwa einkaufen gehen, zum Friseur wollen oder einen botanischen Garten besuchen. Ausgangsbeschränkungen fallen für sie ebenfalls weg. Allerdings müssen sie weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote achten.

Vorgesehen ist zudem, dass sich vollständig geimpfte oder genesene Personen unbeschränkt treffen können. Bei Treffen mit anderen Personen sollen sie nicht mitgezählt werden. Also könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl Geimpfter treffen. Auch die Quarantänepflichten für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, gelten grundsätzlich nicht für Geimpfte und Genesene - außer wenn die Kontaktperson mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante "mit besorgniserregenden Eigenschaften" infiziert ist. Auch bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt weiter die Quarantänepflicht.

Diese und viele weitere Informationen finden Sie bei der Tagesschau sowie auf ZEIT Online.

 

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 04. Mai 2021

1. Corona-Pandemie / Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene / Mehr Präsenzunterricht bei Grundschulen und Förderschulen / Erleichterungen für die Außengastronomie, für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport

Die dritte Welle der Corona-Pandemie sorgt nach wie vor für erhebliche Infektionszahlen in Bayern und Deutschland. Die Intensivstationen sind immer noch hoch belastet. Gleichwohl sind erste Anzeichen der Besserung erkennbar: Die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist leicht rückläufig und die Zahl der Impfungen ist deutlich angestiegen.

Vor diesem Hintergrund gelten zwei Prinzipien. Erstens: Die Infektionszahlen müssen weiter gesenkt werden. Die Regelungen der Notbremse bleiben deswegen in Kraft. Nur so können die Intensivstationen entlastet werden. Zweitens: Geimpfte und Genesene müssen ihre Grundrechte wieder weitergehend ausüben können, denn von ihnen gehen weniger Ansteckungsrisiken aus. Erleichterungen für Geimpfte und Genesen erfolgen entlang des bayerischen Kurses der Vorsicht und Umsicht. Nach denselben Grundsätzen können das Vorgehen in der Pandemie weiterentwickelt und Lockerungen vorbereitet werden.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Staatsregierung:

1. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) und die Einreisequarantäneverordnung (EQV) werden jeweils bis einschließlich 6. Juni 2021 verlängert.

2. Bayern geht voran und stellt bereits ab dem 6. Mai 2021 – und damit früher als der Bund – vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ Getesteten Personen gleich. Die vom Bund für Geimpfte und Genesene angedachten Erleichterungen von Geboten und Verboten insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports werden in Bayern schon ab dem 6. Mai 2021 umgesetzt. Die besonderen Schutzmaßnahmen zugunsten vulnerabler Gruppen (Alten- und Pflegeheime etc.) bleiben unberührt. Die bekannten AHA-L Hygieneregeln gelten für alle weiter.

3. Die Regelungen über die nächtliche Ausgangssperre (§ 26 der 12. BayIfSMV) gelten bis zum 6. Juni 2021 unverändert fort. Ab dem 7. Juni 2021 wird für die nächtliche Ausgangssperre in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 die bundesrechtliche Regelung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG übernommen.

4. Die Zahl der Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 steigt beständig an. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 bzw. unter 50 können die Kreisverwaltungsbehörden unter den Voraussetzungen des § 27 der 12. BayIfSMV ab dem 10. Mai die dort beschriebenen Erleichterungen für die Außengastronomie (Öffnung bis 22 Uhr), für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zulassen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, das hierfür nötige Einvernehmen zu erteilen. Die zuständigen Staatsministerien werden die erforderlichen Konzepte (insbesondere Hygienemaßnahmen, Tests und Terminbuchungen) erstellen.

5. Ein Eckpfeiler des reichen kulturellen Lebens in Bayern sind die vielen Menschen, die sich in Laien- und Amateurensembles, etwa der Laienmusik oder im Bereich der Amateurtheater, engagieren. Die Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege werden dem Ministerrat für seine nächste Sitzung ein einvernehmliches Konzept zur Ermöglichung von Auftritts- und Probenmöglichkeiten für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 vorschlagen.

6. Bayern ist in Deutschland das Urlaubsland Nr. 1. Touristische Angebote werden in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 daher ab Freitag, den 21. Mai 2021, wieder zugelassen. Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze Die Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werden dem Ministerrat für seine nächste Sitzung hierfür ein entsprechendes Konzept (u. a. Terminvereinbarungen, 48 Stunden Tests, Abstands- und Hygienemaßnahmen) für inzidenzabhängige Öffnungen vorschlagen. Das Konzept muss die infektiologische Gesamtlage berücksichtigen und eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenzentwicklung vorsehen. Das Gleiche gilt für spezielle touristische Infrastrukturen.

7. Die Tourismusbranche ist ein Lebensnerv der bayerischen Wirtschaft und besonders schwer von den Corona-Maßnahmen betroffen. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird ein Tourismusprogramm zur Überwindung der Folgen der Coronakrise und einem Neustart der Branche entwickeln und dem nächsten Ministerrat darüber berichten. Dabei soll der Schwerpunkt des befristeten Programms auf der Modernisierung und Zukunftsfähigkeit der Branche liegen, insbesondere der Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit, Digitalisierung und Ökologie.

8. Ab dem 10. Mai 2021 (Montag) findet für die 1. bis 3. Klasse der Grundschulstufe sowie die 5. und 6. Klasse der Förderschule in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht statt. Für die 4. Klasse bleibt es beim bisherigen System.
Ab dem 7. Juni 2021 wird in Bayern an allen weiterführenden Schulen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz kleiner 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht zugelassen.

9. Die Corona-Pandemie hat zu Beeinträchtigungen des Unterrichtsbetriebs und zu pandemiebedingten Lernrückständen und psychosozialen Belastungen bei Schülerinnen und Schülern geführt. Ziel muss sein, sie im Rahmen eines umfassenden Bildungsmonitorings mit einem breiten und bedarfsgerechten Angebot an Maßnahmen zu unterstützen, um die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit zu wahren. Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Ministerrat das am 23. März 2021 beschlossene Konzept der bildungspolitischen Maßnahmen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird gebeten, über die Ausgestaltung und den Umsetzungsstand der Unterstützungsangebote – einschließlich Lernstandserhebung, Zeitplan abhängig vom weiteren Pandemiegeschehen, Monitoring- sowie Kommunikationsstrategie – zu berichten.

10. Ab dem 10. Mai werden alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter den bereits heute für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder zugelassen (Mindestabstand, Hygienekonzept, FFP2-Maskenpflicht, Quadratmeter je Kunde etc.). Hundeschulen werden ebenfalls ab dem 10. Mai in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.

2. Pandemielage in Indien / Bayern hilft einem Partner in Not / 100 Beatmungsgeräte aus bayerischen Beständen an Indien

Angesichts der Verschärfung der Pandemielage in Indien und ihrer Auswirkungen auf den weiteren Pandemieverlauf auch in Europa hat der Ministerrat beschlossen, 100 nicht benötigte Beatmungsgeräte aus dem Bestand des Freistaats Bayern im Wert von 3,0 Mio. Euro unentgeltlich an die Republik Indien abzugeben. Bayern und Indien verbindet traditionell eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit, die auch mit einem breiten kulturellen Austausch verbunden ist. Mit der Abgabe der Beatmungsgeräte hilft der Freistaat einem Partner in Not, denn aufgrund der aktuell kritischen Entwicklung der Pandemie in Indien besteht dort akuter Bedarf an dieser medizinischen Ausrüstung.

Die Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung finden Sie hier.

 

Öffnung für Tourismus zu Pfingsten - bisher kein Buchungsboom

Nach der angekündigten Öffnung für den Tourismus ist ein Buchungsboom in oberbayerischen Urlaubsregionen zu Pfingsten bisher ausgeblieben. Das Interesse sei groß, es gebe aber noch Unsicherheiten, sagte der Geschäftsführer der Tourismusverbandes Oberbayern und München, Oswald Pehel. "Wir sind dabei, Fragen zu sammeln und zu klären. Wir brauchen Antworten, vor allem was die Teststrategie betrifft." Der Öffnungsschritt sei aber ein sehr wichtiges Signal.

Hotels und Ferienwohnungen sollen ab dem 21. Mai Gäste empfangen dürfen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt. "Unmittelbar nach der Pressekonferenz von Ministerpräsident Markus Söder sind die Telefone bei uns heiß gelaufen", sagte Pehel. In Berchtesgaden verzeichnen die Touristiker Zurückhaltung. "Die Nachfrage für die Pfingstferien steigt eher langsam, da die Bedingungen für einen Urlaub in Bayern aktuell noch sehr vage sind,", sagte der erste Vorsitzende des Zweckverbandes Bergerlebnis Berchtesgaden, Bartl Wimmer. "Viele Gäste und auch Gastgeber sind verunsichert, was passiert, wenn der Inzidenzwert über 100 steigt."

Auch im Chiemgau sieht man zu Pfingsten bisher keinen Ansturm. Es gebe für Pfingsten Buchungen "im normalen Verhältnis", sagte der Leiter der Tourist Info Aschau und Sachrang, Herbert Reiter. "Einen übergroßen Hype können wir nicht bestätigen, weil es zu viele Ungewissheiten gibt."

Weitere Informationen finden Sie bei der Süddeuten Zeitung.

 

Berufseinstiegsbegleitung wird fortgesetzt

Der Freistaat Bayern setzt seine Unterstützung beim Übergang vom Schul- ins Berufsleben fort. Arbeits- und Kultusministerium leisten einen entscheidenden finanziellen Beitrag bei der Fortführung der Maßnahmen der Bundes-agentur für Arbeit auch für den nächsten möglichen Teilnehmerjahrgang (Schuljahr 2021/2022).

Dazu Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Wir unterstützen junge Menschen mit Schwierigkeiten bei der Berufsorientierung und beim Berufseinstieg mit vielen zielgerichteten Maßnahmen und Programmen. Auch wenn der bayerische Ausbildungsmarkt weiterhin stabil ist, brauchen Jugendliche aufgrund der erschwerten Umstände in der Corona-Pandemie bestmögliche Begleitung. Deshalb unterstützen Arbeits- und Kultusministerium die Berufseinstiegsbegleitung für eine weitere Kohorte. Denn jede und jeder soll in diesen herausfordernden Zeiten die individuell besten Chancen auf einen guten Start ins Berufsleben haben.“

Mit der Berufseinstiegsbegleitung können junge Menschen gefördert werden, die Unterstützung benötigen, den Abschluss einer allgemeinbildenden Schule zu erreichen oder den Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen. Ähnlich wie die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) handelt es sich um eine individuelle sozialpädagogische Maßnahme, die in der Vorabgangsklasse beginnt und die Brücke bis in die ersten Ausbildungsjahre hineinschlägt. Die Berufseinstiegsbegleitung wird für den nächsten Teilnehmerjahrgang von Kultus- und Arbeitsministerium gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit finanziert.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Unterricht und Kultus.

 

Konsumpotenziale nach Altersgruppen in Deutschland

Auf Basis von Konsumausgaben nach Altersgruppen können Lockerungseffekte für bestimmte Altersgruppen in Deutschland bestimmt werden. Der größte Konsumimpuls geht von der Gruppe der 55- bis 64-Jährigen aus. Pro Monat geben diese Haushalte in normalen Zeiten über 4,4 Milliarden Euro für Restaurants, Hotels, Freizeit- und Kultureinrichtungen aus. Das entspricht gut einem Viertel dieses Konsums.

Zunächst zeigt die Auswertung, dass die absoluten Konsumausgaben der Haushalte in den mittleren Lebensjahren (35 bis 54 Jahre) mit rund 2.900 Euro erheblich höher sind als die Konsumausgaben der höheren Jahrgänge (65 bis 79 Jahre) mit rund 2.400 Euro. Im Gegensatz zu den absoluten Ausgaben sind die Konsumquoten in den höheren Altersgruppen erheblich höher als in den mittleren Altersgruppen. Dabei werden hier die Konsumausgaben auf das sogenannte Ausgabefähige Einkommen der Haushalte bezogen. Ein Blick auf die Verwendungszwecke bei den privaten Konsumausgaben zeigt über alle Altersgruppen hinweg klare Schwerpunkte beim Konsum: Unabhängig von den Altersgruppen weisen die Bereiche Wohnen/Energie (35 Prozent), Ernährung (14 Prozent), Verkehr (14 Prozent) und Freizeit/Unterhaltung/Kultur (11 Prozent) die höchsten Anteile auf.

Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie treffen nicht alle Konsumbereiche der privaten Haushalte im gleichen Ausmaß. Besondere Restriktionen sind in den beiden Bereichen Freizeit/Unterhaltung/Kultur sowie bei den Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen zu sehen. Auch der Verwendungsbereich Bekleidung/Schuhe leidet unter Einschränkungen.

Diese Werte können eine empirische Orientierung dafür liefern, welche Impulse in diesen beiden besonders von Einschränkungen belasteten Konsumbereichen durch eine vollständige Lockerung auftreten können. Grundvoraussetzung für einen solchen Impuls ist, dass nicht nur die Nachfrage-, sondern auch die Angebotsrestriktionen gelockert werden. Freizügigkeit vollständig geimpfter Kunden wirkt nur bei offenen Gastronomie- und Veranstaltungsbetrieben.

Den Kurzbericht des Institut der Deutschen Wirtschaft finden Sie hier.

 

Möglichkeiten zu erweitertem Blumenverkauf am Muttertag

Arbeitsministerin Trautner: „Mütter sind 365 Tage im Jahr oft rund um die Uhr ‚im Dienst‘ für die Familie. Ihr Beitrag für unser Gemeinwesen kann nicht genug wertgeschätzt werden“

„Der Muttertag soll gerade auch während der Corona-Pandemie Anlass für ein ganz besonderes Dankeschön an die Mütter sein“, betont Arbeitsministerin Carolina Trautner anlässlich des diesjährigen Ehrentages. „Mütter sind 365 Tage im Jahr oft rund um die Uhr ‚im Dienst‘ für die Familie. Ihr Beitrag für unser Gemeinwesen kann nicht genug wertgeschätzt werden“, so Trautner. Für den Muttertag am 9. Mai 2021 wird in Bayern auch dieses Jahr die erweiterte Öffnung von Blumenläden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Arbeitsministeriums ermöglicht. In der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr können an diesem Sonntag Floristikgeschäfte, unter Beachtung der geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben, zum Verkauf beziehungsweise zur Abholung von Blumen öffnen.

Gerade in Anbetracht der gestiegenen Belastungen durch die Pandemie, soll für die traditionelle Wertschätzung der Mütter durch Blumengeschenke genügend Raum geschaffen werden. Die zu bewältigenden Hürden im Familienalltag fordern einen besonderen Einsatz der Eltern, welchen oftmals vor allem die Mütter erbringen. Am Muttertag haben die Familien die Möglichkeit einen besonderen Dank an die Mütter für die beständige Unterstützung im alltäglichen Leben und während der Herausforderungen der Corona-Krise auszusprechen.

Informationen finden Sie hierzu in der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und auf der Verkündungsplattform Bayern.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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