Wochenschau vom 30.04.2021

Wochenschau vom 30.04.2021

Wir fassen zusammen: Ergebnisse der Bund-Länder-Runde, ifo Geschäftsklimaindex für April 2021, Tag der Arbeit, Leitungs- und Verwaltungsbonus in der Kinderbetreuung in Bayern, Erwerbspotentiale durch Familiennachzug, Zwischenbilanz für Politik gleichwertiger Lebensverhältnisse

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Bayern sinkt weiter. Am heutigen Freitag, 30. April 2021, liegt sie nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 154,5 - am Montag noch bei 179,0. Elf Landkreise und kreisfreie Städte liegen nach wie vor unter dem Inzidenzwert 100 und sind damit keine Hotspots mehr. Derzeit weist kein Ort einen Wert aus, der höher als 300 ist. Der Landkreis Rottal-Inn (283,9) und die Stadt Hof (275,0) führen die Liste mit den höchsten Werten in Bayern an.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Ergebnisse der Bund-Länder-Runde vom 26. April 2021

Ab Juni kann sich jeder Hoffnung auf eine Corona-Impfung machen. Wann Geimpfte und Genesene ohne Test zum Friseur oder Shoppen gehen können, soll laut Gesundheitsminister Spahn Ende Mai entschieden werden. Die Ergebnisse des Impfgipfels.

Wann wird die Impfreihenfolge aufgehoben?

Spätestens im Juni. So hatte es auch schon Gesundheitsminister Jens Spahn in Aussicht gestellt. Im Mai soll die dritte und letzte Prioritätsgruppe ein Impfangebot erhalten. Danach - also im Juni - soll dann die feste Reihenfolge aufgehoben werden. Das heiße nicht, dass dann jeder geimpft werde, schränkte Kanzlerin Angela Merkel ein. Aber es gebe zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, sich einen Termin zu besorgen. Auch sollen dann die Betriebsärzte in die Impfkampagne einbezogen werden. Bis Ende des Sommers soll jedem Deutschen ein Impfangebot gemacht werden.

Die Priorisierung war angesichts zunächst knapper Impfstoffmengen insbesondere zum Schutz der am stärksten Gefährdeten von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausgearbeitet worden. Inzwischen steht aber immer mehr Impfstoff zur Verfügung. Auch sind die meisten impfwilligen Hochbetagten versorgt.

Seit die Hausärzte in das Impfen einbezogen wurden, hat ohnehin ein schleichender Prozess der Ent-Priorisierung eingesetzt. Statt eines straffen Einladungssystems in Impfzentren nach Risikogruppen zählen in den Praxen letztlich Einzelfallentscheidungen - die nach der Impfverordnung ausdrücklich zugelassen sind. Zudem haben einige Bundesländer wie Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca aufgehoben.

Werden die Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene gelockert?

Perspektivisch ja. Nachweislich Geimpfte und Genesene sollen etwa beim Einkaufen oder beim Friseurbesuch keinen negativen Corona-Tests vorlegen müssen. Auch die Pflichtquarantäne nach der Einreise aus dem Ausland soll dann wegfallen. Sie müssen auch nicht mehr in Quarantäne, wenn sie zu Infizierten Kontakt hatten.

Laut Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gab es in der Frage nach mehr Rechten für Geimpfte zwischen Bund und Ländern eine "sehr kontroverse" Debatte. Für ihn aber sei klar, dass eine Person nach der Zweitimpfung nicht gleichbehandelt werden dürfe wie eine nicht geimpfte Person, sagte der CSU-Chef. Auch viele Verfassungsrechtler halten die Einschränkung von Grundrechten für Geimpfte für unzulässig.

Andererseits hatten eben noch längst nicht alle Menschen in Deutschland die Chance, sich impfen zu lassen. Und so stellt sich die Frage, ob man Bürger angesichts eines immer noch knappen Angebots an Impfstoff unterschiedlich behandeln darf. Merkel sprach denn auch von einer schwierigen Übergangsphase bis Sommer. Es werde immer mehr Geimpfte geben, aber auch immer noch viele Ungeimpfte, die schutzbedürftig seien. Das oberste Ziel sei es, allen Menschen ihre Grundrechte schnellstmöglich wiederzugeben. Doch das werde nicht schnell gehen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte in der ARD an, dass die Bundesregierung kommende Woche einen Vorschlag vorlegen werde, welche Rechte Geimpfte künftig haben sollen. "Der Bundesrat wird dazu am 28. Mai final entscheiden." Es gebe einen klaren Zeitplan, wie die Rechte von Geimpften geregelt werden sollten. Dies betrifft etwa die Frage, ob Ausgangsbeschränkungen auch für sie gelten sollen.

Doch wenn Geimpfte künftig mehr Freiheiten haben sollen, bleibt die Frage: Wie soll das kontrolliert werden, etwa nachts während der Ausgangssperre? Der digitale Impfnachweis dürfte frühestens im Sommer möglich sein.

Ab wann gilt man als geimpft oder genesen?

Der vollständige Impfschutz besteht 14 Tage nach der letzten Impfung. Bei BioNTech, Moderna und AstraZeneca gibt es zwei Impfungen, bei dem neu in Deutschland verfügbaren Vakzin von Johnson & Johnson ist es eine Impfung. Die Impfwirkung kann bei Virusvarianten jedoch abgeschwächt sein.

Als genesen gilt, wer ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen kann. Dies gilt bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung.

Wie viele Menschen in Deutschland sind schon geimpft?

Nach Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) haben bislang gut 23 Prozent der Bundesbürger eine erste Impfung erhalten - gut sieben Prozent sind vollständig geimpft. Somit ist mehr als jeder fünfte Bürger mindestens einmal geimpft. Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass im Laufe des Monats Mai jeder Dritte in Deutschland die erste Impfung gegen Corona erhalten haben wird.

Diese und viele weitere Informationen finden Sie bei der Tagesschau.

 

ifo Geschäftsklimaindex leicht gestiegen – April 2021

Die Stimmung unter den Unternehmenslenkern hat sich leicht verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im April auf 96,8 Punkte gestiegen, nach 96,6 Punkten im März. Die Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Geschäftslage erneut besser. Jedoch waren sie nicht mehr ganz so optimistisch mit Blick auf das kommende halbe Jahr. Die dritte Infektionswelle und Engpässe bei Vorprodukten dämpfen die Erholung der deutschen Wirtschaft.

Im Verarbeitenden Gewerbe verbesserte sich das Geschäftsklima auf den höchsten Wert seit Mai 2018. Die Unternehmen berichteten von einem merklich besseren Geschäftsverlauf. Die Nachfragesituation ist weiterhin sehr gut. Die Kapazitätsauslastung konnte deutlich von 81,9 auf 86,2 Prozent zulegen. Sie liegt damit erstmals seit knapp zwei Jahren wieder über dem langfristigen Durchschnitt von 83,5 Prozent. Die optimistischen Erwartungen erhielten jedoch einen Dämpfer. 45 Prozent der Unternehmen berichteten über Engpässe bei Vorprodukten. Das ist der höchste Wert seit 1991.

Im Dienstleistungssektor gab der Geschäftsklimaindikator nach dem starken Anstieg im Vormonat wieder etwas nach. Die Dienstleister waren etwas weniger zufrieden mit ihrer aktuellen Lage. Auch der zuletzt aufkeimende Optimismus ist wieder verschwunden. Während die Logistikbranche vom Aufschwung in der Industrie profitiert, leiden weiterhin insbesondere das Gastgewerbe und der Tourismussektor.

Im Handel hat sich das Geschäftsklima leicht verbessert. Dies war auf deutlich bessere Einschätzungen zur aktuellen Lage zurückzuführen, insbesondere bei den Autohändlern. Mit Blick auf die kommenden Monate nahm hingegen der Pessimismus wieder merklich zu. Die Stimmung im Großhandel ist dabei weiterhin besser als im Einzelhandel.

Im Bauhauptgewerbe ist der Geschäftsklimaindikator gesunken. Die Baufirmen waren etwas weniger zufrieden mit ihrer aktuellen Lage. Ihre Erwartungen sind auch weiterhin von deutlicher Skepsis geprägt. Auch hier berichteten viele Unternehmen von Materialknappheit.

Den Geschäftsklimaindex des ifo Instituts können Sie hier einsehen und herunterladen.

 

Tag der Arbeit 2021

Anlässlich des morgigen Tags der Arbeit stellt Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner fest: „Die Corona-Pandemie hat uns zwar noch fest im Griff. Umso erfreulicher ist es, dass die Zahl der Arbeitslosen in Bayern im April im Zuge des Frühjahrsaufschwungs und einer sich erholenden Konjunktur im Vergleich zum Vormonat deutlich um 5,6 Prozent zurückgegangen ist und der Personalbedarf der Unternehmen wieder spürbar steigt.“

„Nach wie vor sind auch die Bemühungen zum Erhalt der Arbeitsplätze - insbesondere natürlich die verbesserten und erleichterten Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld - maßgeblich dafür, dass die Arbeitsmarktlage in Bayern insgesamt stabil ist“, so die Ministerin.

„Diese positive Entwicklung ist aber nicht zuletzt auch ein Erfolg des konstruktiven Miteinanders von Gewerkschaften und Arbeitgebern“, betont Trautner. „Im vergangenen Jahr haben wir erlebt, wie gut das Zusammenspiel der Sozialpartner in der Pandemie funktioniert. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben gemeinsam mit Umsicht und Verantwortungsbewusstsein viel auf den Weg gebracht, um die Krise zu überstehen, Arbeitsplätze zu erhalten und die Leistungen der Beschäftigten zu würdigen. Ich denke da zum Beispiel auch an die tariflichen Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds oder an Sonderzahlungen und Prämien, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ihr besonderes Engagement in verschiedenen Branchen erhalten.“

Trautner appelliert, den guten Austausch von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Politik fortzusetzen und zu vertiefen: „Gemeinsinn und Zusammenhalt brauchen wir auch, um die weiter vor uns liegenden Herausforderungen zu meistern. Alleingänge und Schnellschüsse bringen nichts. Wir alle sind gefordert, gemeinsam und im Interesse der Beschäftigten und der Betriebe die Weichen für die Zeit nach der Pandemie zu stellen.“

Die offizielle Pressemitteilung finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

 

Leitungs- und Verwaltungsbonus in der Kinderbetreuung in Bayern

Der Freistaat setzt die Mittel aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) auch weiterhin für die Zahlung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Entlastung der pädagogischen Leitungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen ein.

Dazu sagt Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Im Jahr 2021 werden wir den Leitungs- und Verwaltungsbonus mehr als verdoppeln. Dafür stehen Mittel in Höhe von 88,3 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Bonus werden zusätzlich zur regulären Betriebskostenförderung gezielt der Einsatz von zusätzlichem Personal, die Durchführung einer qualifizierten Praktikantenanleitung und die Anschaffung von technischer Ausstattung finanziert.“

Seit März 2020 verbessert der Leitungs- und Verwaltungsbonus die Arbeitsbedingungen für das pädagogische Personal. Trautner erklärt: „Der Bonus erhöht auf vielfältige Weise direkt oder indirekt die Qualität der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen. Mit der Einstellung von weiterem Personal und der Anschaffung technischer Geräte werden die Einrichtungsleitungen zeitlich entlastet und es wird ihnen ermöglicht, sich auf die Leitungsaufgaben zu konzentrieren. Die Leitungen haben zu Recht immer wieder darauf hingewiesen, dass ihnen die Zeit fehlt, die pädagogische Arbeit nach ihren Vorstellungen im Interesse der Kinder umsetzen zu können. Es war mir außerordentlich wichtig, diesem Wunsch nachzukommen. Mit den zusätzlichen Leistungen verbessern wir die pädagogischen Rahmenbedingungen in diesem Sinn ganz erheblich. Eine verbesserte Praktikantenanleitung steigert zudem die Attraktivität der Tätigkeit der künftigen Erzieher und Erzieherinnen und ist deshalb eine wichtige Maßnahme, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.“

Hier gelangen Sie zur Pressemittelung des Bayersichen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

 

Fachkräfte im Inland gewinnen – Erwerbspotentiale aus dem Familiennachzug

Migration ist oft eine "Familienangelegenheit". Das bestätigt auch der erst kürzlich veröffentlichte Neunte Familienbericht der Bundesregierung. Vielfach reisen Partnerinnen und Partner von Zugewanderten mit ein oder ziehen nach. Partnerschaftlicher Familiennachzug ist ein Hauptmotiv für Zuwanderung nach Deutschland. Der aktuelle Monitor Familienforschung beleuchtet die Situation nachreisender Familienangehöriger im Kontext der Fachkräftegewinnung. Diese mitreisenden Partner - es sind ganz überwiegend Frauen - bieten ein erhebliches Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt. Die Pandemie dämpft aktuell auch den Zuzug aus dem Ausland, doch die demografische Entwicklung und die Fachkräftebedarfe bleiben bestehen.

Es ist besonders wichtig, auch die mit- und nachreisenden Partnerinnen für eine Erwerbsperspektive in Deutschland zu gewinnen. Ein auskömmliches Erwerbseinkommen fördert die wirtschaftliche Stabilität der Familie, schützt vor Armutsrisiken und fördert eigene Lebensperspektiven für die Frauen.

Weitere Informationen zur Ausgabe 452 des Monitor Familienforschung finden Sie hier.

 

Zwischenbilanz: Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse

Vergangenen Mittwoch, 28. April 2021, wurde die Zwischenbilanz der Bundesregierung zur Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse in der 19. Legislaturperiode durch den ehemaligen Vorsitzenden der im Juli 2018 eingesetzten Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, sowie die ehemaligen Co-Vorsitzenden, die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, vorgestellt.

Im Juli 2019 beschloss das Bundeskabinett 12 prioritäre Maßnahmen des Bundes zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Dazu gehören verschiedene Maßnahmen einer aktiven Regional- und Strukturpolitik z.B. durch Schaffung von Infrastrukturen, gezielte Förderung und Dezentralisierung. Daneben wurden zahlreiche Maßnahmen in weiteren Themenbereichen ergriffen, die aktuell – auch angesichts der Corona-Pandemie – engen Bezug zu der Frage haben, wie sich Unterschiede in den Lebensverhältnissen in Deutschland vermeiden oder verringern lassen.

Die Zwischenbilanz gibt einen Überblick zum Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen in der 19. Legislaturperiode. Sie verdeutlicht die Bedeutung der Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse als Querschnittsthema und bildet ab, dass diverse Politikbereiche betroffen sind. Zudem benennt die Zwischenbilanz politische Handlungsbedarfe, die weiterhin oder zunehmend prioritär sein müssen.

Ziele der Politik für gleichwertige Lebensverhältnissen in ganz Deutschland bleiben: Eine gerechte Verteilung von Ressourcen und faire Teilhabechancen für alle in Deutschland lebenden Menschen zu erreichen, Disparitäten zu verringern und deren Verfestigung zu verhindern sowie strukturschwachen Regionen zu stärken, die traditionelle Stärke Deutschlands mit seiner dezentralen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur auch in Zeiten des Wandels zu erhalten, den Wegzug aus vielen Regionen und den Druck auf die Ballungsräume mit seinen volkswirtschaftlichen Kosten und sozialen Folgen zu dämpfen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land zu sichern.

Die Pressemitteilung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie hier.

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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