Wochenschau vom 19.02.2021

Wochenschau vom 19.02.2021

Wir fassen zusammen: Digitaler Wirtschaftsgipfel, bundesweiter Steuereinbruch, Umsatzeinbruch im Gastgewerbe, Neustarthilfe für Soloselbständige, Berufung eines Impfstoff-Sonderbeauftragten, Kurzarbeit ist häufige Lockdown-Folge, Welttag der sozialen Gerechtigkeit.

Den Standpunkt der Wirtschaft gemeinsam in die nächsten Bund-Länder-Beratungen einbringen – dieses Ziel vereinbarten Bundeswirtschaftsminister Altmaier und die Vertreter von zahlreichen Verbänden bei einem virtuellen Gipfels zur Corona-Lage. „Wir sind entschlossen, die Hilfsmaßnahmen immer an die Lage anzupassen“, betonte Wirtschaftsminister Altmaier beim Wirtschaftsgipfel.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Digitalen Wirtschaftsgipfel mit Bundesminister Altmaier

Der Gipfel zur aktuellen Lage der Wirtschaft in der Corona-Krise fand am Dienstag, den 18. Februar 2021 statt und dauerte etwa 2,5 Stunden. Teilnehmende waren 40 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlichster Branchen, welche nach einem konstruktiven Austausch mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier verschiedene Vereinbarungen getroffen haben. Unter anderem sollen nun im Nachgang Empfehlungen seitens der Wirtschaft erarbeitet werden, um Teil der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz zu werden. Besonders die Unsicherheit hinsichtlich Öffnungen und mögliche Hygienekonzepte wurden thematisiert. Darüber hinaus waren besonders Gespräche zu den Überbrückungshilfen Teil des Wirtschaftsgipfels.

Das Video zum gemeinsamen Pressestatement mit Beiträgen von Peter Altmaier, Josef Sanktjohanser (Präsident Handelsverband Deutschland), Dr. Michael Frenzel (Präsident Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft) und Guido Zöllick (Präsident Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) finden Sie hier.

 

Einbruch der Steuereinnahmen

Zum Ende des vergangenen Jahres gab es auch bei den Steuereinnahmen einen leicht positiven Trend, doch der verlängerte Lockdown reißt die Einnahmen wieder stärker ins Minus.

Die Steuereinnahmen von Bund und Ländern sind wegen des anhaltenden Corona-Shutdowns im Januar eingebrochen - und zwar stärker als zuletzt. Das Minus betrug zum Vorjahr 11,1 Prozent, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. Die Einnahmen summierten sich auf knapp 47 Milliarden Euro.

Im Dezember hatte das Minus lediglich bei gut zwei Prozent gelegen, im Gesamtjahr 2020 bei 7,3 Prozent. 2021 rechnen die meisten Ökonominnen und Ökonomen mit einer deutlichen Erholung der Wirtschaft von der Pandemie. Das Steueraufkommen von Bund und Ländern soll dadurch um knapp fünf Prozent zulegen.

Weitere Informationen finden Sie hier und im Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums.

 

Gastgewerbe verzeichnete 2020 fast 40 Prozent weniger Umsatz

Restaurant- und Hotelbetreiberinnen und -betreiber haben im Jahr 2020 wegen der Pandemie gut ein Drittel ihres Umsatzes eingebüßt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, hätten die Betreiber 39 Prozent weniger Umsatz gemacht als im Jahr 2019. Vor allem der harte Lockdown im Dezember habe die Betriebe hart getroffen.

Im Dezember 2020 verzeichnete das Gastgewerbe demnach einen realen Umsatzeinbruch von 14,7 Prozent im Vergleich zum Monat davor. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zeige sich hier ein Minus von 72,3 Prozent. Dabei machten Hotels und Herbergen im Vergleich zum Dezember 2019 83,4 Prozent weniger Umsatz. Die Gastronomie verzeichnete den Statistikerinnen und Statistikern zufolge einen Rückgang von 66,8 Prozent.

Diese und weitere Informationen finden Sie hier.

 

Neustarthilfe für Soloselbständige

Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Anträge können seit dem 16. Februar 2021 über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit der Neustarthilfe entwickeln wir unser Corona-Hilfspaket weiter. Soloselbständige sind von den bestehenden Einschränkungen häufig besonders schwer betroffen, können aber aufgrund geringer betrieblicher Fixkosten nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen. Für sie gibt es jetzt die Neustarthilfe. Für die Verwendung der Neustarthilfe gibt es keine Vorgaben. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.“

Weitere Informationen zur Höhe der Neustarthilfe und Auszahlung finden Sie hier.

 

Bundesregierung beruft Impfstoff-Sonderbeauftragten ein

Die Bundesregierung setzt nach Spiegel-Informationen einen Sonderbeauftragten für die Impfstoff-Produktion ein. Damit will sie die stockende Versorgung Deutschlands mit den Präparaten beschleunigen. Der neue Beauftragte soll vor allem Ansprechpartner für die Hersteller sein und ihnen dabei helfen, ihre Produktion zu steigern. Zu seinen Aufgaben zählt, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen genügend Rohstoffe bekommen und die Lieferketten nicht ins Stocken geraten.

Für den Posten vorgesehen ist den Angaben nach Christoph Krupp, bislang Sprecher des Vorstands der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn. Von dieser Tätigkeit wird er für die Dauer der befristeten Aufgabe freigestellt.

Krupp ist langjähriger Vertrauter und Weggefährte von Vizekanzler und Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Zu dessen Zeit als Erster Bürgermeister Hamburgs leitete Krupp die Senatskanzlei.

Der Vorschlag für einen Impfstoff-Beauftragten geht auf Scholz zurück. Vergangene Woche brachte er im Corona-Kabinett Krupp ins Gespräch. Scholz ist schon länger unzufrieden mit der Versorgungslage in den Impfzentren. Krupp soll seinen neuen Job möglichst schon zum 1. März antreten. Er wird Wirtschaftsminister Peter Altmaier unterstellt sein.

Hier der vollständige Spiegel-Artikel für Sie.

 

Lockdown-Folgen: Jede dritte Firma zur Kurzarbeit gezwungen

Fast ein Drittel aller Unternehmen lässt die Mitarbeiter kurzarbeiten. Das zeigt eine aktuelle Erhebung des Münchner Ifo-Instituts, über die die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Demnach haben im Januar 31 Prozent der Betriebe die staatlichen Lohnzuschüsse bei der Arbeitsagentur beantragt. Im Dezember waren es 28 Prozent. Insgesamt seien im Januar 2021 2,6 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit beschäftigt gewesen. Im Dezember waren es den Daten zufolge noch 2,2 Millionen, wobei die Branchen unterschiedlich betroffen sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Welttag der sozialen Gerechtigkeit am 20. Februar

Die Vereinten Nationen machen jährlich am 20. Februar mit dem Welttag der sozialen Gerechtigkeit auf bestehende soziale Ungerechtigkeiten aufmerksam. Der diesjährige Tag ist ein Aufruf zur sozialen Gerechtigkeit in der digitalen Wirtschaft. Dazu Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt nachhaltig und mit großer Schnelligkeit. Arbeiten wird zeitlich und örtlich entgrenzt. Das bietet Beschäftigten weltweit Chancen, birgt aber auch Risiken.“

Unternehmen müssen sich daher auch global ihrer Verantwortung für menschenwürdige Arbeitsbedingungen stellen. Die Globalisierung darf nicht dazu führen, dass menschenunwürdige Arbeitsbedingungen zu Wettbewerbsvorteilen führen. „Unternehmerische Verantwortung und ethisches Handeln müssen Hand in Hand gehen“, so die Sozialministerin. „Ich bin überzeugt: Wer unser Land und unsere Gesellschaft auch zum Wohle unserer nachfolgenden Generationen zukunftsfähig gestalten will, muss den Anforderungen an eine soziale Entwicklung gerecht werden und dabei insbesondere die Menschenrechte achten.“

Deshalb freut es Sozialministerin Carolina Trautner, dass nach langem Ringen um ein nationales Lieferkettengesetz ein Durchbruch erzielt wurde. „So gehen wir auf nationaler Ebene mit gutem Beispiel voran. Das ist aber nur ein erster Schritt. Eine europäische Regelung könnte global natürlich eine größere Wirkung erzielen.“

Die Pressemitteilung der Sozialministerin Carolina Trautner finde Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Weitere Informationen zum Lieferkettengesetz bietet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

 

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