Wir fassen zusammen: Verlängerung der Corona-Maßnahmen, Antragsstellung und erste Abschlagszahlungen für Überbrückungshilfe III gestartet, Einberufung eines Corona-Wirtschaftsgipfels und Blumenverkauf am Valentinstag.
Der Bund-Länder-Gipfel hat ergeben, dass der bundesweite Lockdown vorerst bis zum 7. März verlängert wird. Eine Ausnahme: Friseure dürfen bereits am 1. März öffnen. Über das Vorgehen an Schulen und Kitas entscheidet jedes Bundesland selbst. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) warnte nach den Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Lage vor einer "dritten Welle."
Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.
Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis zum 07. März 2021
Auf dem Corona-Gipfel am 10. Februar 2021 haben Bund und Länder eine Verlängerung des Lockdowns beschlossen. Vieles bleibt angesichts der Pandemie-Lage weiterhin geschlossen, doch für Schulen und Friseurläden gibt es erste Perspektiven. Worauf sich Bund und Länder im Detail geeinigt haben und wie es nun weitergehen könnte - ein Überblick.
- Verlängerung bis zum 07. März 2021.
- Bundesländer entscheiden selbst, wann und in welcher Form Schulen und Kitas öffnen. Gerade in Schulen sollen vermehrt Schnelltests zum Einsatz kommen. Es wird geprüft, ob Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher früher geimpft werden können.
- Frisöre öffnen zum 01. März 2021 unter Hygienevorschriften und mit einer Reservierungspflicht.
- Nächste Öffnungsschritte bei einer „stabilen“ Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
- An der Situation von Restaurants und Hotels, Reisen, der Maskenpflicht und privaten Treffen ändert sich zunächst nichts.
- Arbeitgeber sind weiterhin aufgefordert, großzügige Homeoffice Lösungen umzusetzen bzw. Büros ganz geschlossen zu halten.
- Der Beschluss verspricht darüber hinaus erneut allen Bürgerinnen und Bürgern bis zum Ende des Sommers ein „Impfangebot“ zu machen.
Das nächste Bund-Länder-Treffen ist am 03. März 2021 geplant.
Ausführlichere Informationen finden Sie unter anderem bei der Tagesschau.
Antragsstellung für Überbrückungshilfen III ist gestartet
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit 10. Februar 2021 freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.
Weitere Informationen dazu, wer antragsberechtigt ist, ob es Abschlagszahlungen geben wird und was erstattet wird, finden Sie hier.
Abschlagszahlungen für Überbrückungshilfe III gestartet
Erste Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III fließen seit dem 11. Februar 2021. Bereits einen Tag nach Beginn der Antragstellungen für die Überbrückungshilfe III wurden vom Bund bereits die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt. Das ist eine gute Nachricht für viele Unternehmen und ihre Beschäftigten, die sich in wirtschaftlich schwierigem Fahrwasser befinden. Die reguläre Auszahlung und Prüfung der Anträge durch die Bundesländer erfolgt ab März.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier beruft Corona-Wirtschaftsgipfel ein
Eine Sprecherin teilte mit, für kommenden Dienstag habe man Vertreter von über 40 Verbänden eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen demnach Hilfen für die Wirtschaft und mögliche Öffnungsperspektiven.
Zuvor hatte es vonseiten zahlreicher Unternehmen und Branchen Kritik an dem Beschluss von Bund und Ländern vom 10. Februar 2021 für eine Verlängerung des Lockdowns gegeben. Er werde zu einer immer größeren Belastung und bedrohe Existenzen. Abermals beklagt wurde zudem eine zu schleppende Umsetzung der bereits beschlossenen Hilfspakete.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Blumenverkauf am Valentinstag
Für die meisten Paare gehören sie einfach dazu: üppige Blumensträuße am Valentinstag. Da der Tag der Liebenden dieses Jahr auf einen Sonntag fällt, dürfen am 14. Februar 2021 für vier Stunden Blumen abgeholt werden. Die Blumen müssen vorbestellt sein, beispielsweise per Click & Collect oder telefonisch.
Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Vorbestellte Blumen können am Valentinstag abgeholt werden, die Abholzeit beträgt bis zu vier Stunden. So kann trotz aller Schwierigkeiten durch die Corona-Pandemie an diesem Tag ein bisschen Normalität einkehren. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist es wichtig, dem Partner oder der Partnerin seine Wertschätzung zu zeigen und zu verwöhnen.“
Hier finden Sie die Pressemitteilung der des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.