Gesetzesreform zum Elterngeld – was sich 2021 ändern könnte

Gesetzesreform zum Elterngeld – was sich 2021 ändern könnte

Der Bundestag hat in dritter Lesung ein Gesetz zur „Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ beschlossen. Die Regelungen sollen zum 1. September 2021 in Kraft treten.

Eltern sollen mit der Anpassung unterstützt werden, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Das Elterngeld soll noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher werden – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen.

Nach der 2. und 3. Lesung am 29.01.2021 im Bundestag muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Regelungen sollen dann erst im kommenden Jahr in Kraft treten.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey stellt zur neuen Gesetzesreform klar: „Dank der zügigen und sehr konstruktiven Beratungen im Bundestag sind sogar noch einige Verbesserungen hinzugekommen, zum Beispiel durch die Ausweitung der Frühchen-Monate. Auch im EU-Vergleich liegen wir mit unserer Elternzeit und dem Elterngeld weit vorn und übertreffen sogar EU-Standards. Dabei geht es um ein wichtiges Zeichen: Wir sehen, was Familien aktuell leisten. Und wir stehen ihnen zur Seite. Mit einer Politik, die die Interessen und Bedürfnisse der Familien in den Mittelpunkt stellt. Und die verlässlich ist, gerade in der Krise.“

So soll das Elterngeld flexibler, partnerschaftlicher und einfacher werden:

  • Erweiterter Teilzeitkorridor, weniger Bürokratie und keine Nachweise: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 - 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 - 30 Wochenstunden) bezogen werden.
  • Erhalt der Höhe des Elterngeldes bei Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld
  • Verlängerung von Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus: Diese Corona-Sonderregelung wurde zum 1. März 2020 eingeführt und wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
  • Mehr Elterngeld für besonders Frühgeborene: Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier. So erhalten Eltern die Zeit, Ruhe und Sicherheit, die sie in ihrer besonderen Situation brauchen.
  • Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen
  • Anpassung der Einkommensgrenzen für Paare: Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro. Das heißt: Kein Elterngeld für Topverdiener

 

Weitere Informationen:

„Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ auf der Seite des BMFSFJ. Mehr erfahren 

Pressemitteilung vom 29.01.2021. Hier geht es zum Download 

Informationen zum Elterngeld und Hintergrundinformationen zum Thema Familie auf tagesschau.de Weiterlesen 

089 / 5790-6280 Schreiben Sie uns Was suchen Sie? Folgen Sie uns Interner Bereich