Wir fassen zusammen: Bayern verlängert Lockdown, Abholservice von Online-Käufen im Handel, Arbeitsmarkt im Dezember 2020, Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2021
„Der Lockdown in Bayern wird verlängert und vertieft. Die Lage ist weiter sehr ernst. Wir gehen in die zweite Halbzeit mit Corona. Klar ist: Vorsicht und Umsicht sind weiter der absolute Maßstab. Es braucht höchste Sorgfalt. Wir dürfen keine halben Sachen machen.“, so Ministerpräsident Markus Söder.
Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.
Bayern verlängert Lockdown
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 06. Januar 2021 beschlossen:
- Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert. Darüber hinaus gelten folgende weitere Maßnahmen:
- Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
- In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.
- Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt.
- Der Bund hat im Rahmen einer gesamteuropäischen Lösung die Beschaffung von Impfstoffen organisiert, während die Länder insbesondere durch die flächendeckende Errichtung von Impfzentren für die notwendige Impfinfrastruktur gesorgt haben. Dieses große Projekt muss mit aller Kraft weiter vorangetrieben werden: Für alle Impfwilligen muss – entsprechend der Priorisierung in der Coronavirus-Impfverordnung – Impfstoff in ausreichender Menge zugänglich gemacht werden: Weitere Impfstoffe müssen geprüft und zugelassen werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Ministerrat die in Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar 2021 vereinbarten weiteren Anstrengungen des Bundes mit Blick auf die Beschaffung der Impfstoffe.
- Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen müssen die Schulen weiter geschlossen bleiben. Distanzunterricht wird in allen Schulen und Jahrgangsstufen eingerichtet. Eine Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten. Sobald es das Infektionsgeschehen nach dem 31. Januar 2021 zulässt, wird eine Rückkehr zum Präsenzunterricht – nach Jahrgangsstufen gestaffelt – angestrebt.
- Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eingerichtet.
- Der Ministerrat begrüßt die vom Bund auf den Weg gebrachte Überbrückungshilfe III, die bis Mitte 2021 einen monatlichen Zuschuss zu den Fixkosten von bis zu 500.000 Euro für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen vorsieht. Der Ministerrat appelliert an den Bund, Abschlagszahlungen und zeitnahe reguläre Auszahlungen gemeinsam mit den Ländern zu ermöglichen. Weiter soll es dem Einzelhandel unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung) sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich sein, sogenannte click-and-collect oder call-and-collect Leistungen – d.h. die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware – anzubieten.
- Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland bekräftigt der Ministerrat die bereits mit Ministerratsbeschluss vom 22. Dezember 2020 etablierte Zwei-Test-Strategie: Ein Test ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einreise vorzulegen. Dieser Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise vorgenommen werden. Ein weiterer Test ist für die Verkürzung einer bestehenden Quarantäneverpflichtung am fünften Tag nach Einreise erforderlich. Im Übrigen weist der Ministerrat noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.
- Ein zentraler Baustein zur dringend notwendigen Eindämmung des Infektionsgeschehens ist die Reduzierung der Kontakthäufigkeiten auch im beruflichen Umfeld und auf den Wegen zur und von der Arbeit. An die Arbeitgeber wird daher erneut dringend appelliert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen. Anträgen von Beschäftigten des Freistaats Bayern auf Homeoffice soll grundsätzlich entsprochen werden.
Den ganzen Bericht zur Kabinettsitzung vom 06.01.21 finden Sie auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung. Weiterlesen
Abholservice von Online-Käufen im Handel
Ab 11. Januar 2021 kann in Bayern bei Händlern online oder telefonisch bestellt und die Ware anschließend vor dem Geschäft abgeholt werden. Beschlossen wurden Schutz und Hygienekonzepte wie die Vereinbarung gestaffelter Zeitfenster zur Abholung und das Tragen von FFP2-Schutzmasken. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Ich appelliere an die Menschen, dass sie den Abholservice auch nutzen und die lokalen bayerischen Händler damit unterstützen. Die Bürger sollten gezielt beim ortsansässigen Händler einkaufen und nicht nur auf den großen internationalen Plattformen. Niemand kann wollen, dass wir nach Corona ein Ladensterben in unseren Städten erleben."
Die Pressemeldung vom 06. Januar 2021 finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Weiterlesen
Arbeitsmarkt im Dezember 2020
„Steigende Arbeitslosenzahlen sind mit dem einsetzenden Winter zwar saisonüblich, der aktuelle Lockdown macht aber einzelnen Branchen weiterhin schwer zu schaffen“, kommentiert Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner die am 05. Januar 2021 veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen.
Gegenüber dem Vormonat November stieg die Zahl der Arbeitslosen 2020 leicht um 4.385 Personen. Gegenüber dem Vorjahr verzeichnet Bayern jedoch einen deutlichen Zuwachs von 66.646 Arbeitslosen. Die Ministerin macht deutlich: „Wie zu erwarten war, macht sich die Corona-Pandemie auch in der Jahresdurchschnittsquote für das Jahr 2020 bemerkbar. Diese ist mit 3,6 Prozent um 0,8 Prozentpunkte höher als im Jahr 2019. Trotz aller Widrigkeiten beendet Bayern das Jahr 2020 aber als bestes und einziges Bundesland mit einer Jahresdurchschnittsquote unter vier Prozent“, so Ministerin Trautner. Es war richtig, frühzeitig die Weichen für die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen auch für das neue Jahr zu stellen. Dies verschafft Planungssicherheit und hilft den Betrieben, weiter durch die Krise zu kommen und Beschäftigung zu stabilisieren. Nicht zuletzt mit Hilfe der Kurzarbeit liegt die Beschäftigung in Bayern mit gut 5,7 Mio. sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterhin hohem Niveau“.
„Erst vor wenigen Monaten wurde beschlossen, den Mindestlohn stufenweise auf 10,45 Euro bis Mitte 2022 anzuheben. An diesem Beschluss sollte gerade jetzt nicht gerüttelt werden, er geht auf die Empfehlung der sozialpartnerschaftlich besetzten Mindestlohnkommission zurück. Wichtiger wäre vielmehr, das Mindestlohngesetz schleunigst um unverhältnismäßige Bürokratie zu entrümpeln. Nur so tragen wir zu einer nachhaltigen Beschäftigungssicherung bei“, so die Ministerin abschließend.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Weiterlesen
Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2021
„Mit der aktuellen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 9,50 Euro können auch Mindestlohnbezieherinnen und -bezieher an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben“ kommentiert Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner die Anpassung des Mindestlohns zum 1. Januar 2021. „Und auch die weiteren Anpassungen bis zum Juli 2022 auf bis zu 10,45 Euro orientieren sich an der Tarifentwicklung“ so die Arbeitsministerin weiter.
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro gestiegen. Eine zweite Anhebung auf 9,60 Euro wird zum 1. Juli 2021 erfolgen. Für das Jahr 2022 sind weitere Erhöhungen zum 1. Januar auf 9,82 Euro und zum 1. Juli auf 10,45 Euro beschlossen.
„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt noch länger belasten – gerade jetzt müssen wir mit Augenmaß vorgehen und dürfen Beschäftigung angesichts steigender Arbeitslosenzahlen nicht zusätzlich gefährden. Ich fordere vielmehr nun endlich die Gelegenheit zu ergreifen, die weiterhin bestehenden überzogenen bürokratischen Anforderungen der Mindestlohnregelungen in Angriff zu nehmen. Nur so helfen wir der Wirtschaft wieder nachhaltig auf die Beine und setzen die Rahmenbedingungen für sichere Beschäftigung“, so die Ministerin abschließend.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Weiterlesen