Wochenschau vom 20.11.2020

Wochenschau vom 20.11.2020

Wir fassen zusammen: Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung, Bayerisches Familiengeld, Jahreshaushalt für den Freistaat Bayern 2021, Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende, MINT-Engpässe

Mindestens 96 Corona-Impfzentren sollen in Bayern bis Mitte Dezember einsatzbereit sein. In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt im Freistaat sei mindestens ein Impfzentrum geplant, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Bei Bedarf könnten auch mehrere kleinere Zentren eingerichtet werden. Darüber hinaus sollen überall mobile Teams für Impfungen in Einrichtungen wie Pflegeheimen bereitstehen.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 18. November 2020 das "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung" ausgefertigt. Das zuvor von Bundestag und Bundesrat im Schnellverfahren beschlossene Gesetz kann nun nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Es geht um die Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Länder, mit denen die Grundrechte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeschränkt werden können.

Im novellierten Infektionsschutzgesetz wird ein Katalog an möglichen Maßnahmen aufgeführt. Dazu zählen Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote und Maskenpflicht ebenso wie die Absage von Veranstaltungen, Reisebeschränkungen und Beherbergungsverbote.

Möglich ist auch die „Schließung oder Beschränkung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel“, die Gastronomie darf ebenfalls dichtgemacht werden. Viele dieser Maßnahmen wurden im Laufe der Pandemie bereits ergriffen, nun existiert aber eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage.

Die Verhältnismäßigkeit muss weiter gegeben sein. In Paragraf 28a heißt es, dass bei Entscheidungen über Corona-Maßnahmen „soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen“ zu berücksichtigen seien.

Die Änderungen am bisherigen Gesetz stoßen innerhalb und außerhalb des Parlaments auf Widerstand.

Warum ist das Gesetz wichtig?

Für staatliches Handeln braucht es ein Gesetz. Und so nahm man das Infektionsschutzgesetz und stützte die Maßnahmen erst einmal auf die so genannte Generalklausel. In Paragraf 28 heißt es nämlich, dass "notwendige Maßnahmen" ergriffen werden dürfen. Solche Generalklauseln sind nicht ungewöhnlich für unvorhergesehene Lagen. Das Gesetz gibt zudem vor, dass die konkreten Maßnahmen von den Landesregierungen der Bundesländer in Verordnungen erlassen werden. Und so stützten sich diese bei jeder Corona-Verordnung auf die "notwendigen Maßnahmen" der Generalklausel.

Mehr Sicherheit, mehr Transparenz. Ausdrücklich geschützt werden Dinge wie das Versammlungsrecht, Zulässigkeit von Demonstrationen und auch der Zugang zu Pflegeheimen und Krankenhäusern. Alle bisherigen Maßnahmen - wie Maskenpflicht, Abstandsregeln oder das Schließen verschiedener Einrichtungen oder von Geschäften - müssen regelmäßig auf den Prüfstand, und zwar nach vier Wochen.

Was bedeutet das für die Wirtschaft?

Ifo-Chef Clemens Fuest sieht in dem Gesetz daher auch keine „Zumutung“ für die Wirtschaft. „Das Gesetz fordert bei der Verhängung von Lockdown-Maßnahmen eine Abwägung zur Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Aspekte“, sagte Fuest dem Handelsblatt.

In einigen Branchen wird das Gesetz jedoch als Zumutung gesehen. Die Sorge ist, dass damit Beschränkungen zementiert werden könnten, unter denen Gastronomie oder Tourismus besonders leiden.

Der Branchenverband DEHOGA hält das Infektionsschutzgesetz für grundrechtswidrig. „Das Gastgewerbe erhält quasi Berufsverbot, erbringt ein Sonderopfer, damit die sonstige Wirtschaft und Schulen nicht in den Lockdown müssen“, sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Artikeln und auf Webseiten:

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 18.11.2020 Weiterlesen

Tagesschau „Warum die Corona-Regeln ein Gesetz brauchen“ – eine Analyse vom 18.11.2020 Weiterlesen

Tagesschau „Mehr Sicherheit, mehr Transparenz“ ein Kommentar vom 18.11.2020 Weiterlesen

Handelsblatt „Sonderopfer für viele Unternehmen“ vom 19.11.2020 Weiterlesen 

 

Bayerisches Familiengeld hilft bislang 500 000 Kindern

Das bayerische Familiengeld hat nach Angaben von Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) in gut zwei Jahren eine halbe Million Kleinkinder erreicht. "Bereits 500 000 Kinder haben von unserer deutschlandweit einmaligen Leistung profitiert", sagte Trautner in einer Mitteilung vom 14. November 2020.

Seit September 2018 bekommen Eltern ein- und zweijähriger Kinder in Bayern monatlich 250 Euro pro Kind. Ab dem dritten Kind beträgt der monatliche Zuschuss 300 Euro. Der Freistaat will damit junge Familien unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Art der Kinderbetreuung unterstützen.

Weitere Informationen zum Familiengeld finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Weiterlesen 

Weitere Informationen zu dem Bericht vom 14. November 2020. Weiterlesen 

 

Jahreshaushalt für den Freistaat Bayern im Jahr 2021

Der Ministerrat hat in seiner Klausurtagung am 17. November 2020 die Grundzüge des Jahreshaushalts 2021 beschlossen:

  • Als Sicherheitshaushalt ist er eine Antwort auf die Corona-Pandemie. Bayern investiert kraftvoll in die Krisenbewältigung. Die Menschen können sich auf die Staatsregierung verlassen.
  • Als Stabilitätshaushalt steht er für haushaltspolitische Solidität und Verlässlichkeit.
  • Als Zukunftshaushalt ist er mit vielen politischen Schwerpunkten insbesondere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung ein Konjunkturprogramm zum Durchstarten aus der Krise.

Der Ministerrat hebt insbesondere folgende Eckpunkte des Jahreshaushalts 2021 hervor:

  • Die Gesamtausgaben 2021 betragen rund 70,2 Mrd. Euro.
  • Im Haushalt 2021 sind insgesamt 5.559,5 neue Stellen vorgesehen. Darin enthalten sind insbesondere 501 neue Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, 1.835 neue Stellen für die Hightech Agenda plus, 1.250 zusätzliche Stellen für Lehrer, 100 neue Stellen für „Schule öffnet sich“ sowie 500 zusätzliche Stellen für die Polizei zur Erfüllung des 10-Punkte-Plans und des Masterplans BAYERN DIGITAL II.
  • Den größten Ausgabenblock bilden die Bildungsausgaben mit insgesamt rund 23,7 Mrd. Euro.
  • Für die innere Sicherheit und Rechtsschutz sind insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 7,3 Mrd. Euro vorgesehen.
  • Die Ausgaben für Gesundheit betragen insgesamt rund 5,7 Mrd. Euro.
  • Der Kommunale Finanzausgleich 2021 wird mit 10,3 Mrd. Euro – trotz Steuerausfälle infolge der Corona-Pandemie – auf dem hohen Vorjahresniveau gehalten.
  • Die Investitionsausgaben steigen mit insgesamt 9,9 Mrd. Euro auf ein neues Rekordniveau. Die Investitionsquote beträgt damit herausragende 14,1 Prozent.

Unter anderem stellte der Ministerrat folgende Ausgabeschwerpunkte für den Entwurf des Haushalts 2021 heraus:

  • Zur Förderung der Digitalen Bildung an Schulen werden – als Ergebnis des Schul-Digitalisierungsgipfels vom 23. Juli 2020 – insgesamt fast 68 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
  • Für die Förderung von Kindertageseinrichtungen sind Mittel in Höhe von insgesamt rund 2,85 Mrd. Euro eingeplant. Dies sind rund 258 Mio. Euro mehr als im Haushaltsjahr 2020. Die Mittel stehen unter anderem für die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG, die Beitragsentlastung für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen, die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung und das Bayerische Krippengeld zur Verfügung.
  • Für die Förderung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze und zur Schaffung von 10.000 zusätzlichen Hortplätzen sind rund 85 Mio. Euro Ausgabemittel und 159 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigung eingeplant.
  • Für die Fortführung des Bayerischen Familiengeldes sind insgesamt 770 Mio. Euro vorgesehen.
  • Für das Bayerische Landespflegegeld stehen insgesamt 380 Mio. Euro zur Verfügung.

Die weiteren Ausgabeschwerpunkte, sowie weitere Informationen finden Sie in dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 18. November 2020. Weiterlesen 

 

Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Landesarbeitsministerinnen und -minister der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben in einem gemeinsamen Papier Eckpunkte für eine Reform der Grundsicherung vorgelegt.

Ziel ist es, die Grundsicherung so weiterzuentwickeln, dass die Leistung und Lebensleistung der Leistungsberechtigten bei der Ausgestaltung des Leistungsrechts verstärkt berücksichtigt werden, dass mehr positive Anreize gesetzt werden und dass die Akzeptanz des gesamten Systems in der Bevölkerung erhöht wird. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll durch moderate Anpassungen optimiert werden.

Manche der vorgeschlagenen Änderungen sollten durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Hinzuziehung von Experten aus Wissenschaft, Praxis und der Sozialgerichtsbarkeit begleitet werden.

Folgende Punkte, die dabei berücksichtigt werden sollen, stellen die Arbeitsministerinnen und Arbeitsminister vor:

  1. Höhere Einkommens-Freibeträge für Erwerbsaufstocker
  2. Ein höherer Vermögens-Grundfreibetrag: Dabei geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Leistungsberechtigte das Ersparte veräußern und vom Erlös den laufenden Lebensunterhalt bestreiten müssen.
  3. Ein besserer Vermögensschutz für Grundstücke: Dabei geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Leistungsberechtigte ihr er-spartes Altersvorsorgevermögen vor Eintritt in den Ruhestand veräußern und vom Erlös den laufenden Lebensunterhalt bestreiten müssen.
  4. Eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen.

Weitere Informationen, sowie die Eckpunkte zur Reform des SGBII finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Weiterlesen 

 

MINT-Engpässe und Corona-Pandemie

Seit März gab es durch das Corona-Virus und die Maßnahmen gegen seine Ausbreitung einen großen konjunkturellen Einbruch. Dieser betraf neben vielen Dienstleistungsbereichen auch sehr stark die international vernetzte Industrie. Die Nachfrage nach Personen mit einer MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) -Ausbildung hat sich daher deutlich verringert.

So ist die MINT-Lücke entgegen der typischen saisonalen Erhöhung von 193.500 im Februar 2020 auf 108.700 im Oktober 2020 deutlich gesunken. Im Oktober 2019 betrug die Lücke noch 263.000 und somit muss im Jahresvergleich ein Rückgang von 58,7 Prozent verzeichnet werden. Die Lücken in den Elektro- und Energieberufen mit 44.400, den Bau-Berufen mit 27.100 und den IT-Berufen mit 26.000 bleiben auf einem hohen Niveau. Der Produktionsstopp in vielen Industrieunternehmen hat dazu geführt, dass die besonders stark mit der Produktion verknüpften MINT-Fachkräfte einen deutlichen Rückgang der Fachkräftelücke zu verzeichnen hatten. Bei MINT-Experten, die eher auch in den Forschungs- und Entwicklungsbereichen tätig sind, fiel der Rückgang der Lücke geringer aus.

Im Oktober 2020 betrug die MINT-Lücke 46,1 Prozent des Durchschnitts der Vorjahre und liegt minimal höher als im September mit 45,9 Prozent. Insgesamt kann damit festgestellt werden, dass noch kein Wiederanstieg der MINT-Lücke beobachtet werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Institutes der deutschen Wirtschaft. Weiterlesen 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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