Wochenschau vom 13.11.2020

Wochenschau vom 13.11.2020

Wir fassen zusammen: Überbrückungshilfe II, Präsenzunterricht an Schulen, Jahresgutachten der Wirtschaftsweisen, europäischen Gesundheitsunion

Die Bayerische Staatsregierung stellt die Weichen für eine kraftvolle Unterstützung der vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbstständigen. Der Ministerrat hat am 10.11.2020 den Weg für die Umsetzung der vom Bund finanzierten „Novemberhilfe“ freigemacht. Außerdem soll durch weitere Aushilfslehrkräfte und Schulassistenzen personell unterstützt werden.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Überbrückungshilfe II

Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern soll – wie schon bei der Überbrückungshilfe – für die Antragsbearbeitung, für die vom Bund finanzierte „Novemberhilfe“, verantwortlich sein. Zusätzlich greift der Freistaat den Betroffenen der lokalen Lockdowns im Oktober mit einem eigenen Hilfsprogramm unter die Arme: Abhängig von der Dauer der Maßnahmen wird die Novemberhilfe um bis zu gut 38 Prozent aufgestockt. Darüber hinaus werden die Kredit- und Eigenkapitalhilfen insbesondere der LfA Förderbank Bayern verlängert.

Für die zusätzliche bayerische Lockdown-Hilfe in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro gelten folgende Bedingungen:

  • Das Programm richtet sich an Unternehmen und Selbstständige, die schon vor dem bundesweiten Lockdown von dem Lockdown auf Kreisebene betroffen waren. Dies betrifft die Landkreise Berchtesgadener Land (ab 20.10.) und Rottal-Inn (27.10.) sowie die Städte Augsburg (30.10.) und Rosenheim (30.10.).
  • Grundlage ist die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes. Diese wird um folgende Aufschläge erhöht:
  • 38,71% Berchtesgadener Land
  • 16,13% Rottal-Inn
  • 3,63% Augsburg
  • 3,63% Rosenheim
  • Für die Antragstellung muss das betreffende Unternehmen bereits erfolgreich „Novemberhilfe“ beantragt haben. Die Anträge werden von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern abgewickelt. Somit kann auf eine erneute aufwändige Prüfung der Voraussetzungen verzichtet werden.

Die bestehenden Corona-Hilfsmaßnahmen, insbesondere der LfA, werden bis 30. Juni 2021 verlängert. Das klare Signal ist: Bayern steht in der schwierigen Zeit zu seinen Unternehmen und Selbstständigen.

Fragen und Antworten zur Novemberhilfe, sowie der Beantragung, finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen. Weiterlesen 

Weitere Informationen finden Sie in dem Bericht zur Kabinettsitzung vom 10.11.2020. Weiterlesen 

 

Priorität für Präsenzunterricht an Schulen

Um Engpässen durch die Corona-Pandemie vorzubeugen, stellt Bayern für das laufende Schuljahr 2020/21 ein zusätzliches Budget für Aushilfslehrkräfte und sogenannte Schulassistenzen für Aufgaben außerhalb des Unterrichts bereit. Insgesamt umfasst das Maßnahmenpaket 20 Mio. Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie. Die Personalmittel werden je nach Erfordernis vor Ort flexibel für entsprechende Beschäftigungsverhältnisse bereitgestellt.

Weitere Informationen finden Sie in dem Bericht zur Kabinettsitzung vom 10.11.2020. Weiterlesen 

 

Jahresgutachten der Wirtschaftsweisen

Am 11. November 2020 legten die Wirtschaftsweisen ihr Jahresgutachten vor.

Die sogenannten fünf Wirtschaftsweisen sind bei ihren neuen Prognosen optimistischer als die Bundesregierung: Sie gehen nun davon aus, dass die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr nur um 5,1 Prozent schrumpfen wird. Das geht aus dem Herbstgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hervor. Das Bundeswirtschaftsministerium rechnet dagegen in seinem kürzlich vorgestellten Herbstgutachten mit einem Minus von 5,5 Prozent.

Für das nächste Jahr sind die Wirtschaftsweisen etwas pessimistischer als die Bundesregierung: Sie prophezeien einen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes von nur 3,7 Prozent. Das Wirtschaftsministerium dagegen rechnet mit 4,4 Prozent.

Im Gutachten wird aber auch festgestellt: Für die weitere Entwicklung bleiben das Infektionsgeschehen und die daraufhin getroffenen Einschränkungen entscheidend. Das heißt: Es hängt vor allem davon ab, wie sich die Corona-Pandemie entwickelt. Es gibt aber auch ein kleines Lob für die Bundesregierung: Die Politik habe in der Krise rasch und entschlossen gehandelt, heißt es im Gutachten.

Der fünfköpfige Sachverständigenrat - unter ihnen sind erstmals zwei Professorinnen - meint, es werde sich positiv für die deutsche Wirtschaft auswirken, wenn sich die Konjunktur in China, den USA und im Euroraum weiter belebt. Das könnte die deutschen Exporte ankurbeln und damit den Unternehmen helfen. Das gesamte Gutachten wird am Nachmittag offiziell vorgestellt.

Weiterführende Informationen, sowie das Jahresgutachten als PDF-Datei finden Sie auf der Internetseite des Sachverständigenrates. Weiterlesen 

Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Seite der Tagesschau. Weiterlesen 

 

Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion

Die Europäische Kommission unternahm am 11.11.2020 die ersten Schritte zur Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion, wie Präsidentin von der Leyen sie in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt hatte.

Im Mittelpunkt der Vorschläge steht eine Neugestaltung des geltenden Rechtsrahmens für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren sowie auf eine Aufwertung der wichtigsten EU-Agenturen bei der Krisenvorsorge und -reaktion, insbesondere des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).

Um ein tragfähigeres Mandat für die Koordinierung durch die Kommission und die EU-Agenturen zu schaffen, schlug die Kommission am Mittwoch eine neue Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren vor. Mit dem neuen Rahmen wird Folgendes bezweckt:

  • Bessere Vorsorge
  • Stärkere Überwachung
  • Bessere Datenübermittlung
  • Die Ausrufung eines EU-Notstands würde eine engere Koordinierung auslösen und die Entwicklung, Bevorratung und Beschaffung von krisenrelevanten Produkten gestatten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission. Weiterlesen 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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