Wochenschau vom 06.11.2020

Wochenschau vom 06.11.2020

Wir fassen zusammen: FAQ zur Kindertagesbetreuung, Digitales-Familienleistungen-Gesetz, Außerordentliche Wirtschaftshilfe, Neue Arbeitsgruppe rund um „Homeoffice & Mobiles Arbeiten“, Umsatzentschädigungen für die Gastronomie

Die täglichen Coronavirus-Neuinfektionen in Deutschland haben die 21.000er-Marke erreicht. Der Bundestag berät über eine Reform des Infektionsschutzgesetzes. Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sehen unter anderem neue Regeln bei Verdienstausfällen vor. So sollen Entschädigungsansprüche für Eltern verlängert und erweitert werden, die wegen einer Kinder-Betreuung nicht arbeiten können.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

FAQs zum Coronavirus im Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales beantwortet auf ihrer Internetseite häufig gestellte Fragen zum Coronavirus im Zusammenhang mit der Kindertagesbetreuung. Dabei geht es neben einzuhaltenden Hygieneregeln, beispielsweise auch um Entschädigungsansprüche oder Elternbeiträge.

Zu den FAQ gelangen Sie hier. 

 

Das Digitale-Familienleistungen-Gesetz

Am 4. November hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das es Eltern bei der Geburt eines Kindes deutlich leichter macht, die wichtigsten Familienleistungen zu erhalten.

In einem Zuge können sie künftig den Namen ihres Kindes festlegen, die Geburtsurkunde bestellen sowie Elterngeld, Kindergeld und perspektivisch auch den Kinderzuschlag beantragen. Dadurch wird vermieden, dass Daten wie Name und Geburtsdatum in verschiedenen Anträgen immer wieder neu angegeben werden müssen.

„Wir bringen die Beantragung von Familienleistungen ins digitale Zeitalter. Nicht die Eltern laufen von Behörde zu Behörde, sondern die Daten. Wir ersparen es Eltern, beim Arbeitgeber, der Krankenkasse oder dem Standesamt mühselig Papiernachweise zu sammeln.“, erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Digital-Staatsministerin Dorothee Bär hebt hervor, dass Mütter und Väter mit dadurch von überflüssiger Bürokratie befreit werden sollen. Sie erklärt: „Kindergeld beantragen wird endlich so einfach wie Onlinebanking oder Onlineshopping.“

Noch im November soll das Digitale-Familienleistungen-Gesetz im Bundesrat beraten und zum 1. Januar 2021 verkündet werden. Ein erster Pilot des Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) steht in Bremen bereits in den Startlöchern. Ab 2022 sollen die Vorteile dann bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Weiterlesen 

Zum Spiegel Artikel „Weniger Papierkram für junge Eltern“ geht es hier. 

 

Außerordentliche Wirtschaftshilfe November

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität sind das Gebot der Stunde. Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein, sondern erweitern nochmals unsere Hilfsangebote für die von den Corona-Regeln besonders betroffenen Selbständigen, Unternehmen und Einrichtungen. Die Bedingungen für die Beantragung der Hilfen haben wir jetzt geklärt. Abschlagszahlungen sollen so schnell wie möglich erfolgen, möglichst bis Ende November 2020.“

Für die außerordentliche Wirtschaftshilfe gelten folgende Rahmenbedingungen:

  1. Gesamtvolumen: Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von voraussichtlich ca. 10 Milliarden Euro haben.
  2. Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach bestimmten Maßgaben.
  3. Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).
  4. Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet.
  5. Anrechnung von erzielten Umsätzen im Monat November
  6. Antragstellung: Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen finden Sie in der Pressemitteilung. Weiterlesen

 

 

Neue Arbeitsgruppe rund um „Homeoffice & Mobiles Arbeiten“

Als Servicestelle unterstützen und fördern wird den Austausch von engagierten Unternehmen und Initiativen in Bayern, die sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzen.

Die Initiative Familienbewusste Personalpolitik bietet ein lokales Netzwerk für Unternehmen. Mit der Arbeitsgruppe „Homeoffice & Mobiles Arbeiten“ möchte Sie den Austausch vertiefen – vor allem in Hinblick auf Vereinbarkeitsfragen.

Möchten Sie dabei sein, wenn sich hierzu eine Arbeitsgruppe trifft?

Dann wenden Sie sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und das Koordinationsteam teilt Ihnen gerne mit, wann der Kreis sich trifft – ob online oder live!

 

Lockdown für die Gastronomie: Umsatzentschädigungen müssen jetzt sofort kommen

Laut einer neuesten Umfrage des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, an der knapp 1.400 Betriebe teilgenommen haben, sind derzeit 72 Prozent der Betriebe in ihrer Existenz gefährdet. Einen Monat zuvor lag der Wert noch bei 57 Prozent.

DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Wir Unternehmer brauchen umgehend Informationen zu der konkreten Ausgestaltung der Förderrichtlinie. Hier steht das Wort der Regierung auf dem Prüfstand. Beispielsweise hätten die Unternehmen vor Beginn des Lockdowns wissen müssen, ob etwaige Umsätze wie aus dem Außerhausverkauf oder der Beherbergung von Geschäftsreisenden von den Förderbeiträgen abgezogen werden. Denn sollte dies förderschädlich sein, würde die unternehmerische Entscheidung eine andere sein, als derzeit der Fall.“

Auf die Frage „Welche weiteren Maßnahmen/Unterstützungen brauchen Sie?“ antworteten 73 Prozent der Betriebe mit „Entfristung der Umsatzsteuerreduzierung unter Einbezug der Getränke“, gefolgt von „Umsatzausfallentschädigung“ (69 Prozent), „keine Schließung von Betrieben“ (56 Prozent), „Überbrückungshilfen“ (36 Prozent) sowie „Tilgungskostenzuschuss“ (26 Prozent).

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 03.11.2020 auf der Seite der DEHOGA BAYERN. Weiterlesen 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

 

 

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