Wochenschau vom 30.10.2020

Wochenschau vom 30.10.2020

Wir fassen zusammen: Aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie; Konjunktur in Deutschland; Arbeitsmarkt im Oktober; Ergebnisse der Kabinettssitzung vom 27. Oktober 2020

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

Aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am 28. Oktober 2020 neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. "Wir müssen handeln, und zwar jetzt", betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erklärte in der heutigen Regierungserklärung, die Kontaktbeschränkungen „eins zu eins“ zu übernehmen.
Die zusätzlichen Maßnahmen, die ab dem 2. November in Kraft treten, sind auf Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

 

  • Die Bürger werden angehalten Abstand zu halten und Kontakte zu verringern
  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet.
  • Von nicht notwendigen privaten Reisen und Besuchen – auch von Verwandten – soll abgesehen werden. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
    Übernachtungsangebote sind nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht-touristische Zwecke möglich.
  • Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Kinos, Freizeit- und Amateursportbetriebe, Schwimmbäder. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
  • Groß und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene geöffnet.
  • Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
  • Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter.
  • Unternehmen sind angehalten sich der Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern anzunehmen und ein angemessenes Hygienekonzept umsetzen. Nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden sind zu vermeiden.
  • Besondere Schutzvorkehrungen für medizinische Einrichtungen und vulnerable Gruppen. die kosten für regelmäßige SARS-DoV2-Schnelltests von Bewohnern, Patienten und Personal werden übernommen.


Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung.

 

Konjunktur in Deutschland

Nach dem dramatischen Absturz der Wirtschaft im Frühjahr, scheint sie nach dem Sommer erholt. Kritisch wird jedoch der Winter, aufgrund des steigenden Infektionsgeschehens, gesehen. Experten nutzen die Metapher des Gummibandes: Nach einem „Zusammenzug“ der Konjunktur während des Lockdowns im zweiten Quartal 2020, schnalzte das konjunkturelle Gummiband im dritten Quartal zurück und die Wirtschaft wuchs wieder rasant an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts nahm sie gegenüber dem Vorquartal um 8,2 Prozent zu. Das Plus ist jedoch auch deshalb so unfassbar groß, weil das Minus zuvor extrem groß war - die Zahl ist daher noch kein Grund zum Jubeln.

Konjunkturprognosen sind in der Corona-Krise eine große Herausforderung, die Aussichten für das vierte Quartal sind getrübt. Die nun beschlossenen Einschränkungen für Gastronomie, Kultur und Sport sind harsch, jedoch nicht so sehr, wie zu Beginn der Pandemie. Industriebetriebe und Geschäfte bleiben offen, doch auch andere Länder erleben eine zweite Welle und kaufen daher womöglich weniger Waren und Dienstleistungen in Deutschland.

Die Stimmung unter den Unternehmenslenkern hat sich eingetrübt. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Oktober auf 92,7 Punkte gesunken, nach 93,2 Punkten (saisonbereinigt korrigiert) im September. Dies ist der erste Rückgang nach fünf Anstiegen in Folge. Die Unternehmen blicken deutlich skeptischer auf die Entwicklung in den kommenden Monaten.

Weitere Informationen bieten Ihnen der Artikel „Deutsche Wirtschaft wächst rasant“ der Süddeutschen Zeitung, das Statistische Bundesamt & der Geschäftsklimaindex 2020 des ifo Instituts.

 

Arbeitsmarkt im Oktober 2020

Die veröffentlichten Arbeitsmarktdaten für Oktoberzahlen zeigen, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf dem bayerischen Arbeitsmarkt weiterhin deutlich sichtbar sind. Dazu erklärt Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Erfreulich ist, dass die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um rund 15.000 Personen bzw. 5,1 Prozent zurückgegangen ist und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit mittlerweile wieder dem saisonüblichen Jahresverlauf folgt. Jedoch waren im Oktober 277.983 Menschen arbeitslos gemeldet, das sind mit einem Plus von 77.467 Arbeitslosen deutlich mehr als noch vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 3,7 Prozent. Damit behauptet Bayern weiterhin seinen Spitzenplatz im bundesweiten Vergleich und kann als einziges Bundesland eine Arbeitslosenquote von unter vier Prozent vorweisen.“

Die vergleichsweise starke Stellung Bayerns spiegelt sich auch auf dem Ausbildungsstellenmarkt wieder. Die Ministerin weiter: „Die Ausbildungsbereitschaft unserer bayerischen Unternehmen ist trotz der Corona-Pandemie nach wie vor erfreulich hoch. Denn sie wissen, die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen.“

Sie appelliert an alle jungen Menschen, eine Ausbildung zu beginnen. Denn eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die beste Ausgangsbasis für Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Sie eröffnet den Weg zum Meistertitel und auch zum Studium. Carolina Trautner macht deutlich: „Packt eure Chancen beim Schopf. Die Wirtschaft braucht euch!“

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung

 

Ergebnisse der Kabinettssitzung vom 27. Oktober 2020

Aus der Kabinettssitzung kann folgendes berichtet werden:

Bayern beschließt Corona Impfkonzept

Die Bayerische Staatsregierung bereitet sich intensiv auf den Zeitpunkt vor, ab dem Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus möglich sein werden. Zu den Inhalten des Konzepts gehören die Verteilung des Impfstoffs und die Logistik für das Impfen. Das Konzept legt zudem fest, welche Personengruppen sich vorrangig impfen lassen können. Hintergrund ist, dass der Impfstoff voraussichtlich nicht sofort flächendeckend für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen wird. Deshalb ist eine Priorisierung des Angebots in der Anfangsphase notwendig.
Vorgesehen ist auf freiwilliger Basis zunächst eine Impfung für:

  • Besonders vulnerable Gruppen wie Menschen hohen Alters, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Betreute und Bewohner in stationären und teilstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung;
  • Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko etwa aufgrund ihres Berufs (insbesondere medizinisches und pflegerisches Personal);
  • Berufsgruppen aus sensiblen Bereichen der kritischen Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr und Gesundheitswesen;
  • Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko aufgrund äußerer Umstände wie zum Beispiel beengte Wohnverhältnisse.

Für die gezielte Impfung in der Anfangsphase plant die Bayerische Staatsregierung Impfzentren analog zu den lokalen Testzentren. Die EU beziehungsweise Bundesregierung beschafft den Impfstoff. Da es mehrere vielversprechende Impfstoffkandidaten mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften gibt, ist ein detailliertes Logistik-Konzept für Lagerung und Transport erforderlich.

Für die Umsetzung des Impfkonzepts stellt die Staatsregierung für Sofortmaßnahmen zunächst rund 100 Mio. Euro zur Verfügung.

Freistaat unterstützt Kunst- und Kulturschaffende

Kultur ist in Bayern nicht nur ein Wirtschaftszweig: Bayern ist ein Kulturstaat. Die Bayerische Staatsregierung wird deshalb weitere Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Kulturstabilisierungsprogramms 2020/21 zur Verfügung stellen, um die lebendige Kulturlandschaft in Bayern zu erhalten.
Das Programm besteht aus den folgenden Komponenten:

  • Solo-Selbständigen-Programm für Künstlerinnen und Künstler zum Ersatz des Unternehmerlohns
  • Einführung eines Stipendienprogramms zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern beim Einstieg in die professionelle Laufbahn
  • Erweiterung des Spielstättenprogramms auf dezentrale Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte und Verlängerung des Programms
  • Verlängerung des Hilfsprogramms für die Laienmusik
  • Aufstockung und Verlängerung der Kino-Anlaufhilfen

Leistungsprämien für Lehrkräfte und Schulleitungen

Die Bayerische Staatsregierung ermöglicht die Auszahlung von Leistungsprämien für staatliche Schulleiterinnen und Schulleiter sowie für staatliche Lehrkräfte, die sich durch besondere Leistungen insbesondere bei der Digitalisierung des Unterrichts ausgezeichnet haben. Die Prämien sind Ausdruck der Wertschätzung für die Anstrengungen der Schulen im vergangenen halben Jahr.
Die Leistungsprämie soll jeweils 500 Euro betragen und aus dem Sonderfonds Corona noch im Jahre 2020 steuerfrei ausgezahlt werden.

Konkretisierung der bundesgesetzlichen Rechtsgrundlagen im Kampf gegen die Corona-Pandemie

Die Bayerische Staatsregierung setzt sich für eine Konkretisierung der bundesgesetzlichen Rechtsgrundlagen für die Schutzmaßnahmen der Länder im Kampf gegen die Corona-Pandemie ein. Der Ministerrat beschloss eine entsprechende Bundesrats-Initiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Um Inhalt und Grenzen möglicher grundrechtsbeschränkender Schutzmaßnahmen der Länder genauer zu umreißen, sollen deshalb die bestehenden Befugnisnormen zur Bewältigung der Pandemie im Bundes-Infektionsschutzgesetz ergänzt und präzisiert werden.

Bayern stärkt staatliche Handlungsfähigkeit beim Grundstückserwerb

Wohnraum schaffen, Kliniken modernisieren, Universitäten erweitern: Um seine Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen zu können, braucht der Freistaat Bayern geeignete Flächen und Grundstücke. Allerdings sind die Baulandpreise in den vergangenen Jahren gerade in den Ballungsräumen deutlich gestiegen. Um auf dem freien Immobilienmarkt bestehen zu können, hat der Ministerrat heute über ein Bündel an kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen beraten, die die staatliche Handlungsfähigkeit beim Grundstückserwerb stärken.

Weitere Ausführungen der Kabinettssitzung finden Sie hier.


Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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