Wochenschau vom 23.10.2020

Wochenschau vom 23.10.2020

Wir fassen zusammen: 1.000 Mitglied im Familienpakt Bayern; Überbrückungshilfen in Bayern; Förderung von Talent und Wettbewerbsstärke im Rahmen einer umfassenden Hochschulreform als Ergebnis der Kabinettssitzung vom 20.Oktober; Agrarpolitik der EU

 

Wir freuen uns sehr das 1.000 Mitglied im Familienpakt Bayern zu begrüßen, auch Carolina Trautner, Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales begrüßt die Leistritz Produktionstechnik GmbH. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder verschärft die Corona-Auflagen. Darüber hinaus sind die Überbrückungshilfen in Bayern in die zweite Phase gegangen. Talent- und Wettbewerbsförderung in Bezug auf Hochschulen stand bei der Kabinettssitzung vergangenen Dienstag im Fokus und die EU-Staaten tagten bezüglich der Reform für die Agrarpolitik.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Wir begrüßen das 1.000 Mitglied im Familienpakt Bayern!

Wir begrüßen die Leistritz Produktionstechnik GmbH aus Pleystein als 1000. Mitglied im Familienpakt Bayern.
„Herzlich willkommen“ sagt Carolina Trautner, Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales bei unserer Veranstaltung in Kooperation mit dem Landratsamt Neustadt an der Waldnaab.
Eine gute Work-Life-Balance sieht das Unternehmen als unabdingbar, um sich auch in Zukunft erfolgreich im Markt behaupten zu können. Daher hat die Leistritz Produktionstechnik GmbH bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt: Home-Office, Vertrauensarbeit, Zeitkonten, Coaching für Führungskräfte, Wiedereinstieg nach der Elternzeit usw.


Warum die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Teil der Unternehmenskultur ist, können Sie hier erfahren.

 

Bayern verschärft Corona-Auflagen

Ministerpräsident Markus Söder kündigte am 21. Oktober in einer Regierungserklärung neue Corona-Maßnahmen an. Seit dem gestrigen Donnerstag, 22. Oktober, gilt ein weiterer Corona-Grenzwert:

• Keine Veranstaltungen über 50 Personen - bei Inzidenzwert von 100
• Sperrstunde der Gastronomie schon ab 21 Uhr - bei Inzidenzwert von 100
• Gottesdienste, Hochschulveranstaltungen und Demonstrateionen bleiben erlaubt
• Kitas & Schulen sollen nach Möglichkeit offenbleiben

Für die anhaltend hohen Zahlen wurde nun auch eine neue, dunkelrote Warnstufe der sogenannten Corona-Ampel eingeführt. Ziel der neuen Warnstufe sei es, einen Lockdown im Frühjahr oder wie derzeit im Landkreis Berchtesgaden Land zu vermeiden. Dort lag der Grenzwert am 21. Oktober bei 262,4. Dahinter folgt die Stadt Augsburg (132,85) vor der Stadt Weiden (131,02). Über der 100er Schwelle liegen ebenso der Landkreis Mühldorf am Inn, der Landkreis Rottal-Inn, Stadt und Landkreis Schweinfurt und der Landkreis Fürstenfeldbruck. (Alle Werte Stand 21.10.2020)

Ab einem Inzidenzwert von 100 (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen) sind in einer Region somit keine Veranstaltungen mit über 50 Personen erlaubt. Diese Verschärfung betrifft vor allem Kultur- und Vereinsveranstaltungen, die bislang auch bei höherer Inzidenz mit einem Hygienekonzept erlaubt waren.  Gottesdienste, Hochschulveranstaltungen und Demonstrationen sollen dagegen laut Söder auch bei einem Inzidenz-Wert über 100 mit mehr Teilnehmern möglich bleiben. Auch Schulen und Kitas sollen dann nach Möglichkeit offenbleiben – in der Gastronomie wird die Sperrstunde ab dem 100er-Wert auf 21 Uhr vorgezogen.

Auch für eine Testpflicht auch für Berufspendler aus ausländischen Corona-Hotspots hat sich der Ministerpräsident ausgesprochen, doch Näheres ist bisher noch nicht bekannt.

Darüber hinaus versprach Markus Söder Verbesserungen und Unterstützung bei der Corona-Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler. Bisher wurden statt erwarteten 60.000 nur 10.000 Anträge gestellt. Die Programme der Bayerischen Staatsregierung für die Kulturszene hätten bislang nicht die erhoffte Wirkung erzielt, so Ministerpräsident Markus Söder bei seiner Regierungserklärung am Mittwoch im Landtag.

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Regierungserklärung, der Corona-Ampel und den Künstler-Hilfen.

 

Überbrückungshilfe in Bayern

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe für die Fördermonate Juni bis August 2020 ist am 09. Oktober abgelaufen. Anträge sind hier nicht mehr möglich. Die Überbrückungshilfe geht jedoch in die Verlängerung. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können jetzt gestellt werden, wobei die Beantragung ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte läuft.
Die Antragsbearbeitung ist laut Dienstleister des Bundeswirtschaftsministeriums voraussichtlich in der zweiten Novemberhälfte möglich.

Überbrückungshilfe Bayern seit Juli in Zahlen (Stand 20.10.2020):

  • Eingegangene Anträge: 21.869
  • Genehmigte Anträge: 16.745
  • Genehmigte Zuschüsse: 218,5 Mio. EUR

Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Website der IHK München / Oberbayern.

 

Ergebnisse der Kabinettssitzung vom 20. Oktober 2020

Talente fördern und Wettbewerb stärken: Freistaat bringt umfassende Hochschulreform auf den Weg

Bayern ist das Land von Wissenschaft und Forschung. Damit das auch in Zukunft so sein wird, hat der Freistaat im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe die Hightech Agenda Bayern und die Hightech Agenda Plus gestartet. Sie bilden zusammen eine bundesweit einzigartige Technologieoffensive. Ein zentraler Teil dieser Offensive ist eine umfassende Hochschulreform. Damit sendet Bayern ein kraftvolles Signal des Aufbruchs und fördert die Entwicklung neuester Technologien sowie ihre Umsetzung in die Praxis. Das Ziel: Größtmögliche Freiheit für und in den Hochschulen, um ihre Eigenverantwortung zu stärken und zu erweitern.

Folgende Aspekte sollen den Systemwandel vorantreiben:

  • Mehr Wissenstransfer in die Praxis
    Der Wissens- und Technologietransfer von den Hochschulen in Wirtschaft und Gesellschaft soll erweitert und erleichtert werden, um Innovationsstreben, Gründungsgeschehen und lebenslanges Lernen noch mehr zu unterstützen. Dazu ist unter anderem geplant, Anreize für die unternehmerische Betätigung der Hochschulen zu schaffen.
  • Mehr Freiheit bei der Lehre
    Die Hochschulen sollen mehr Freiheiten und Freiräume bei der Einteilung der Lehre erhalten. Sie sollen künftig über ein Gesamtlehrdeputat verfügen. Das ermöglichst es, künftig flexibler, schneller und selbstständig auf neue Herausforderungen und Aufgaben reagieren zu können.
  • Mehr Attraktivität im internationalen Wettbewerb
    Im Werben um die besten Köpfe konkurriert Bayern im internationalen Wettbewerb. Ein wuchtiges Attraktivitätsprogramm soll den Hochschulen weitere Möglichkeiten geben, die besten Köpfe für Bayern zu gewinnen. Dazu ist unter anderem vorgesehen mehr englischsprachige Studiengänge für eine verbesserte Sichtbarkeit im internationalen Wettbewerb, sowie eine Übertragung des Berufungsrechts auf Hochschulen und deren Möglichkeit, Berufungsverfahren selbst zu regeln.
  • Mehr Selbstständigkeit durch neue Organisationsform
    Die Hochschulen des Freistaates Bayern werden in Zukunft im Regelfall als reine Personal-Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Wenn sie möchten, können sie aber auch beim bisherigen teilstaatlichen Organisationsmodell bleiben. Die Hochschulen erhalten auch in dieser Hinsicht volle Freiheit und mehr Selbständigkeit, sogenannte externe Governance. Als Körperschaften werden sie selbstständige Partner des Freistaates und gewinnen mehr wirtschaftliche Selbständigkeit. Das soll Anreize schaffen und die Effizienz weiter stärken.
  • Volle Freiheit für die Binnenorganisation
    Die Hochschulen können auch ihre eigenen Binnenstrukturen künftig frei und ohne gesetzliche Vorgaben eigenverantwortlich über eine eigene Organisationssatzung ausgestalten, wenn und soweit sie das möchten. Das ermöglicht passgenaue Organisations- und Leitungsstrukturen mit Blick auf Größe, Schwerpunkte und die eigenen Vorstellungen der jeweiligen Hochschule. Die Freigabe der sogenannten internen Governance der Hochschulen entspricht einer wesentlichen Forderung der Hochschulen. Das Gesetz gibt künftig nur die verfassungsrechtlichen Leitlinien vor.
  • Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses
    Auch die Anliegen der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie der Studierenden hat das neue Hochschulrecht fest im Blick. Dazu gehören unter anderem die gezielte Stärkung der Karriereentwicklung des akademischen Mittelbaus, um die Gewinnung und Bindung hervorragenden Personals sicherzustellen.

Hier können Sie weiterlesen.

 

„Gemeinsame Agrarpolitik“ – Reform

Die Verhandlungen der EU-Staaten über die künftige milliardenschwere Agrarpolitik zogen sich lange hin. Am Ende stand dann aber doch noch ein Kompromiss.

Die EU-Staaten haben sich am 19. Oktober 2020 auf eine Reform der milliardenschweren Agrarpolitik verständigt. Nach fast zweitägigen Verhandlungen einigten sich die Agrarminister der Mitgliedstaaten am Morgen in Luxemburg auf einen Kompromissvorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.

Da auch das Europaparlament in dieser Woche seine endgültige Linie festlegen will, können beide Seiten anschließend Verhandlungen miteinander aufnehmen. Weil Deutschland noch bis Ende des Jahres den Vorsitz der EU-Staaten innehat, leitete Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Verhandlungen.

Bei der Agrarreform geht es um Hunderte Milliarden Euro - und damit um den größten Posten im EU-Budget. Viele Landwirte sind von Direktzahlungen aus Brüssel abhängig, fürchten aber zugleich zu hohe Umweltauflagen. Bislang geht ein Großteil des Geldes in der sogenannten ersten Säule als Direktzahlungen an die Bauern. Die Summe richtet sich in erster Linie nach der Größe der bewirtschafteten Fläche. Ein kleinerer Teil des Geldes geht in der zweiten Säule unter anderem in die Entwicklung des ländlichen Raums.

Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen die Staaten unter anderem mehr Freiheiten bekommen, wie sie eine Reihe vorgegebener Ziele erreichen wollen - etwa die Erhaltung der Natur, den Klimaschutz und die Sicherung der Lebensmittelqualität. Dazu sollen sie jeweils nationale Pläne erstellen, die von der EU-Kommission genehmigt werden müssten.

Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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