Wochenschau vom 25.09.2020

Wochenschau vom 25.09.2020

Wir fassen zusammen: Entwurf für den Bundeshaushalt & mehr Geld für Familien, Neue Studie zur Vereinbarkeit, 100 Tage Corona-Warn-App, Erinnerung an die Überbrückungshilfen bis 30.09.2020, Regelmaßnahmen der Gesundheitsbehörden, Bayerische Teststrategie, Bayerische Einreisequarantäneverordnung.

Der Ministerrat bekräftigt die Bayerische Strategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Insbesondere durch Reiserückkehrer und durch nachlassende Achtsamkeit hat sich das Infektionsgeschehen im Vergleich zum Frühsommer wieder erhöht. Der Ministerrat hat dementsprechend neue Regelmaßnahmen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 beschlossen. 

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

 

Entwurf für den Bundeshaushalt & mehr Geld für Familien

Das Bundeskabinett hat am 23.09.2020 den Entwurf des Haushalts für 2021 beschlossen. Danach sollen dem Bundesfamilienministerium Ausgabemittel in Höhe von rund 12,24 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

„Ich bin überzeugt, dass jeder Euro das Leben der Menschen spürbar besser machen wird und gut angelegt ist. Wir investieren gezielt in den Ausbau von Kinderbetreuung, in bessere Vereinbarkeit und in die Stärkung unserer Demokratie“, erklärte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Die wichtigsten Posten im Einzelnen:

  • Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung in Kitas und Grundschulen

Im Regierungsentwurf wird beschlossen, dass die Bundesprogramme Sprachkitas, Betriebliche Kinderbetreuung und Kindertagespflege fortgeführt bzw. weiterentwickelt werden. Ihnen stehen im Jahr 2021 Mittel in Höhe von rd. 246,6 Mio. Euro zur Verfügung.

Neben dem Ausbau des Angebots sieht sich der Bund auch der Qualität verpflichtet: Der Bund wird den Ländern für das Gute-Kita-Gesetz bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität in den Kitas und die Entlastung der Eltern bei den Gebühren zur Verfügung stellen.

  • Verlässliche familienpolitische Leistungen

Der Ansatz für das Elterngeld als der mit Abstand bekanntesten und beliebtesten familienpolitischen Leistung bleibt mit insgesamt rd. 7,34 Milliarden Euro auf hohem Niveau. Knapp zwei Millionen Eltern beziehen das Elterngeld jedes Jahr.

Mit der grundlegenden Reform des Kinderzuschlags im Starke-Familien-Gesetz 2019 und dem Notfall-KiZ seit April 2020 werden inzwischen mehr bedürftige Kinder erreicht. Die Zahl der Empfänger hat sich in diesem Jahr auf fast eine Million verdreifacht. Im Jahr 2021 sind für diese gesetzliche Leistung 874,5 Mio. Euro vorgesehen.

Für den Unterhaltsvorschuss werden 875 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt. Damit ist Vorsorge für die 0 bis 18-jährigen Kinder und Jugendlichen und ihre alleinerziehenden Elternteile getroffen, deren unterhaltspflichtige Elternteile keine Unterhaltszahlung leisten.

  • Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit

Der Kinder- und Jugendplan wird im Jahr 2021 auf bisherigem Niveau fortgeschrieben. Insgesamt stehen somit rund 216,1 Mio. Euro zur Verfügung. Daraus werden 850 bundeszentrale Organisationen und Einrichtungen gefördert, darunter Jugendverbände, Jugendbildungsstätten, Jugendmigrationsdienste, Sportvereine und Musikschulen, die Deutsche Jugendfeuerwehr, der Bundesjugendchor oder das telefonische Beratungsangebot der „Nummer gegen Kummer“.

Weitere Informationen zu dem Haushaltsentwurf für 2021 finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums. Weiterlesen 

 

Neue Studie zur Vereinbarkeit vorgestellt

Beim Unternehmenstag des Netzwerks „Erfolgsfaktor Familie stellte Dr. David Juncke von der Prognos AG die Studie „Neue Chancen für Vereinbarkeit! Wie Unternehmen und Familien der Corona-Krise erfolgreich begegnen“ vor. Für die Studie wurden Unternehmen und Eltern repräsentativ befragt. Die Ergebnisse verdeutlichen: Das Bewusstsein der Arbeitgeber für die Bedürfnisse ihrer Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in der Krise deutlich gestiegen. Mit der Corona-Krise ergeben sich damit auch neue Chancen:

  • 82 Prozent der Unternehmen sagen, dass Kinderbetreuung ein zentraler Faktor für die Produktivität ihres Unternehmens ist.
  • Unternehmen haben sich in der Krise ganz überwiegend als hilfsbereite und verantwortliche Partner der Eltern bewiesen. Drei Viertel der Eltern, die wegen der Kinderbetreuung das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchten, wurde nach dem Gespräch geholfen.
  • Die Mehrheit der Unternehmen unterstützt auch in der Krise aktive Vaterschaft und spricht sich gegen eine Re-Traditionalisierung der Elternrollen aus. Unternehmen sehen, dass für beide Elternteile Vereinbarkeitsfragen sehr relevant sind.

Mehr Informationen zur Studie finden Sie hier. Weiterlesen 

 

Fazit nach 100 Tagen Corona-Warn-App

Seitdem sie verfügbar ist, wurde die Corona-Warn-App in den 100 Tagen über 18 Millionen Mal heruntergeladen. Mehr als 1,2 Millionen Testergebnisse wurden über die App übertragen. Das zeigt: Die App wirkt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zog in der Bundespressekonferenz Bilanz und rief die App-Nutzer dabei auf, positive Testergebnisse in der App zu teilen. Nur so können andere gewarnt und geschützt werden.

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Überbrückungshilfen: 1. Phase endet am 30.09.2020

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich Ende Oktober gestellt werden.

Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Die Überbrückungshilfe Bayern in Zahlen (Stand: 23. September 2020)

  • Eingegangene Anträge 13.011
  • Genehmigte Anträge 9.744
  • Genehmigte Zuschüsse 166 Mio. EUR

Richtlinien, Vollzugshinweise, Antragsformulare und FAQ etc. finden Sie auf der Webseite der IHK für München und Oberbayern. Die Beantragung läuft ausschließlich über die Steuerberater.

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Regelmaßnahmen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden

Der Bayerische Ministerrat bekräftigt die Strategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Insbesondere durch Reiserückkehrer und durch nachlassende Achtsamkeit hat sich das Infektionsgeschehen im Vergleich zum Frühsommer wieder erhöht.

Der Bayerische Ministerrat hält insbesondere folgende Regelmaßnahmen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 für geeignet:

  • Beschränkung des gemeinsamen Aufenthalts im öffentlichen Raum auf v.a. maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen. Das gilt auch für Regelungen, die auf die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum Bezug nehmen.
  • Beschränkung des Teilnehmerkreises von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken auf v.a. maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen.
  • Beschränkung der zulässigen Anzahl der Teilnehmer an Veranstaltungen, dabei insbesondere bei privaten Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage o.ä. auf höchstens ein Viertel der in der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen Teilnehmergrenzen, also auf bis zu 25 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmer unter freiem Himmel.
  • Anordnung einer Maskenpflicht auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen.
  • Verbot des Konsums von Alkohol auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen (außerhalb des zulässigen Gastronomiebetriebs nach § 13 Abs. 4 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).
  • Untersagung der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr („Sperrstunde“).
  • Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen auf täglich eine Person (in der Regel aus dem eigenen Hausstand oder nahe Angehörige), bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, während einer festen Besuchszeit.

Die oben genannten Regelmaßnahmen sollen dabei als Regelbeispiele in die 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgenommen werden. Die örtliche Gesundheitsbehörde wird dabei entsprechend der örtlichen Gegebenheiten jeweils situationsbedingt angepasst handeln.

Weitere Informationen finden Sie in dem Bericht zur Kabinettsitzung vom 22.09.2020. Weiterlesen 

 

Bayerische Teststrategie

Die Infektionszahlen steigen aktuell an, deswegen muss weiterhin umfangreich getestet werden. Noch neuartige Schnelltests, die derzeit mit Hochdruck entwickelt und erprobt werden, können dabei eine echte Perspektive für eine Ergänzung der bestehenden Testverfahren darstellen.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird daher beauftragt,

  • die Bayerische Teststrategie auf neue innovative Testmöglichkeiten (Schnelltests) auszuweiten und dafür
  • ein Testkonzept vorzulegen, das unter Berücksichtigung der Validität der Ergebnisse dieser Tests Einsatzmöglichkeiten beispielsweise für bestimmte geeignete Personenkreise / Bereiche vorsieht.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird weiter beauftragt, in einem ersten Schritt 10 Mio. Schnelltests zu beschaffen bzw. dafür Kaufoptionen zu erwerben.

Die sogenannte AHA-Formel hilft: Abstandhalten, Hygienemaßnahmen und Alltagsmasken dämmen die Infektionsgefahr ein. Daneben kommt dem infektionsschutzgerechten Lüften gerade in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten enorme Bedeutung zu, um die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr in Gebäudeinnenräumen durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern. Aus AHA wird deshalb AHA-L.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung. Weiterlesen 

 

Verschärfung der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung

Auch bei Kurzaufenthalten in Risikogebieten besteht eine erhebliche Infektionsgefahr, insbesondere beim Besuch von Großveranstaltungen. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht bei Reisen mit einem Aufenthalt von weniger als 48 Stunden soll nicht mehr gelten, wenn die Reise dem Besuch einer kulturellen Veranstaltung, eines Sportereignisses oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dient.

Der Ministerrat begrüßt, dass die Bundeswehr mit 100 Soldatinnen und Soldaten den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Kontaktnachverfolgung unterstützt.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, die notwendigen Änderungen in den einschlägigen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Die Änderungen treten ab, 23. September, in Kraft.

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Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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