Wir fassen zusammen: Verbesserungen im Elterngeld, Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, Fünf-Punkte-Zukunftsplan für die Industrie in Bayern, 344 Millionen Euro für bayerische Krankenhäuser, Neues Onlineportal zur beruflichen Weiterbildung, Arbeitsschutz in der Corona-Pandemie, Infektionsschutzgerechtes Lüften
Die Zahl der Neu-Infizierten in der bayerischen Landeshauptstadt steigt weiter rasant an. Die 7-Tage-Inzidenz für München beträgt 47,64. Damit nähert man sich dem entscheidenden Wert von 50 in München immer weiter an. Die Kontaktbeschränkungen wurden deshalb bis zum 03. Oktober verlängert. Ursprünglich wären die Beschränkungen am 18. September ausgelaufen.
Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.
Bundeskabinett beschließt Verbesserungen im Elterngeld
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 16.09.2020 einen Gesetzentwurf mit deutlichen Verbesserungen im Elterngeld beschlossen. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.
„Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung wird flexibler, partnerschaftlicher und einfacher“, so Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.
Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern:
- Mehr Teilzeitmöglichkeiten: Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden –angehoben – also volle vier Arbeitstage. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 - 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25-30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet.
- Frühchenmonat: Wird das Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für das Kind zu haben.
- Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen: Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.
Zur Finanzierung: Die Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterstützung von Eltern frühgeborener Kinder werden aus dem Elterngeld selbst finanziert. Es sind keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt dafür erforderlich. Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig aber nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.
Die Neuregelungen beim Elterngeld sollen 2021 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums. Weiterlesen
Lesen Sie dazu auch den Artikel der Tagesschau. Weiterlesen
Außerdem bietet die Bundesregierung auf Ihrer Internetseite aktuelle Fragen und Antworten zur Elterngeld-Reform. Weiterlesen
Bundeskabinett beschließt Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
In seiner Sitzung am Mittwoch, den 16.09.2020 brachte das Bundeskabinett außerdem eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes in der Corona-Krise auf den Weg. Künftig soll bis zu 24 Monate statt wie bislang zwölf Monate Lohnersatz gezahlt werden.
Die Bundesregierung schafft damit verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber und die Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt auch im Jahr 2021.
Mit dem Paket sollen unter anderem folgende Regelungen bis 31. Dezember 2021 verlängert werden:
- die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld
- die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
- die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeiter
"Kurzarbeit ist unser Erfolgsmodell, mit dem wir das Auskommen von Millionen Beschäftigten und ihren Familien sichern. Diesen Weg gehen wir weiter", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Kabinettsbeschluss.
Fünf-Punkte-Zukunftsplan für bayerische Industrie
Derzeit stehen viele Branchen wegen der Corona-Krise und des laufenden Transformationsprozesses enorm unter Druck. Die Staatsregierung will deshalb den Wirtschaftsstandort Bayern stärken und die bayerische Industrie nach Kräften bei der Bewältigung der Herausforderungen unterstützen. Dafür hat der Ministerrat am Montag, den 14.09.2020 den Fünf-Punkte-Zukunftsplan für die bayerische Industrie verabschiedet.
Im Fokus stehen insbesondere der Bereich Automobil und Zulieferer, Maschinenbau sowie Luft- und Raumfahrt. Sie sind Schlüsselindustrien und stehen für die Hälfte der Umsatzerlöse der Industrie in Bayern.
Der Fünf-Punkte-Zukunftsplan umfasst folgende Bereiche:
- Durchhalten
- Nachfrage stärken
- Transformation mit Technologie meistern
- Resilienz der Wirtschaft stärken
- Mit Start-ups durchstarten
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums. Weiterlesen
Staatsregierung investiert 344 Millionen Euro zusätzlich in bayerische Krankenhäuser
Der Ministerrat hat den Startschuss für 17 neue Krankenhausbauvorhaben in ganz Bayern gegeben. Das Gesamtfördervolumen beläuft sich auf rund 344 Mio. Euro. Damit setzt der Freistaat seine konsequente Förderpolitik für eine qualitativ hochwertige und flächendeckende stationäre Versorgung mit leistungsfähigen Kliniken fort. Die neuen Bauvorhaben verteilen sich auf alle sieben Regierungsbezirke.
Zusammen mit den laufenden Projekten sind für die bayerischen Kliniken damit Investitionsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 3,3 Mrd. Euro zur Finanzierung eingeplant. Einen Schwerpunkt bildet dabei der ländliche Raum. Mit einem Volumen von knapp 2 Mr. Euro sind 58 Prozent aller im Krankenhausbauprogramm veranschlagten Fördergelder für Projekte an Kliniken außerhalb der Ballungszentren vorgesehen.
Weitere Informationen, sowie das neue aktuelle Jahreskrankenhausbauprogramm finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums. Weiterlesen
Onlineportal zur beruflichen Weiterbildung
Um mehr Durchblick beim Thema „Berufliche Weiterbildung“ zu schaffen, hat das Bayerische Arbeitsministerium das neue Onlineportal www.kommweiter.bayern.de freigeschaltet.
„In Zeiten zunehmender Digitalisierung und Globalisierung ist Qualifizierung der Schlüssel zum Erfolg. Fehlende Informationen dürfen einer beruflichen Weiterbildung nicht im Weg stehen“, so Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner.
Die Informationskampagne mit Onlineportal ist eine Maßnahme des Pakts für berufliche Weiterbildung 4.0. Bereits im Jahr 2018 hatte die Bayerische Staatsregierung den Pakt gemeinsam mit dem Bayerischen Handwerkstag, dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bayern und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit unterzeichnet.
Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung auf Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Weiterlesen
Arbeitsschutz in der Corona-Pandemie
Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz hat eine GDA-Leitlinie SARS-CoV-2 für den Arbeitsschutz in der Corona-Epidemie beschlossen.
Länder, Unfallversicherungsträger und Bund haben dabei vereinbart, in den nächsten Monaten bei ihrer Beratung und Aufsichtstätigkeit einen deutlichen Schwerpunkt auf die Umsetzung der speziellen Regelungen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz zu legen. Hierbei richtet sich der Fokus besonders auf Abstandsregelungen, Regelungen für Lüftungssysteme und allgemeine Hygienevorschriften. Ziel ist es, Mängel konsequent abzustellen und erforderlichenfalls Rechtsverstöße auch zu sanktionieren.
„Die klare Botschaft der SARS-CoV-2 Leitlinie ist: Die Pandemiebekämpfung muss auch am Arbeitsplatz weiter hohe Priorität haben. Dabei unterstützen wir die Arbeitgeber, werden bei Verstößen aber auch weiter konsequent eingreifen.“, erklärten die Vorsitzenden der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK).
Die neue Leitlinie ist mit sofortiger Wirkung in der Beratung und Überwachung der Betriebe anzuwenden und bietet den Aufsichts- sowie Präventionsdiensten eine sichere Grundlage für ihr Verwaltungshandeln. Auch die Arbeitgeber wissen damit, worauf sie sich einstellen können und müssen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Weiterlesen
Infektionsschutzgerechtes Lüften
In den kommenden Herbst- und Wintermonaten, wenn alle sich wieder vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, wird regelmäßiges und richtiges Lüften noch wichtiger für den Infektionsschutz. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung nun eine Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften beschlossen.
„Die Formel „AHA“ für Abstand, Hygiene und Alltagsmasken hat uns bislang gut durch die Corona-Zeit geholfen. Jetzt kommt noch ein „L“ für Lüften dazu, damit der Infektionsschutz noch wirksamer wird. Gutes und ständiges Lüften schützt die Gesundheit.“, erklärt Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die Empfehlung „Infektionsschutzgerechtes Lüften“ schafft mehr Klarheit über den Einfluss von Lüftungsanlagen auf die Infektionsprävention und bietet eine Orientierung bei der Gestaltung von Lüftungskonzepten. Sie ist jedoch keine verbindliche Vorschrift.
Darin zusammengefasst sind die zentralen Erkenntnisse eines Expertenaustausches, der unter Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, begleitet durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundeskanzleramt durchgeführt wurde.
Die genaue Empfehlung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums. Weiterlesen
Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.