Wir fassen zusammen: Arbeitsmarkt, Corona-KiTa-Rat, Akuthilfen für pflegende Angehörige, Schuljahresbeginn 2020/2021
In Bayern gelten nach wie vor strenge Regeln, die helfen sollen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Viele Einschränkungen sind bereits schrittweise aufgehoben worden. Als nächstes steht der neue Schulbeginn an, für den in der Kabinettsitzung am 01. September 2020 ein aktueller Hygieneplan beschlossen wurde.
Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.
Arbeitsmarkt im August
Die Zahl der Arbeitslosen hat sich in Bayern im August 2020 gegenüber dem Vormonat um rund 12.200 oder 4,1 % sowie gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 88.700 oder 40,5 % auf 307.909 erhöht. Nach dem Ende des Ausbildungsjahres und des Sommersemesters ist das durchaus saisonüblich aber nicht Corona-bedingt.
Es wurde aber auch festgestellt, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie den bayerischen Arbeitsmarkt nach wie vor belasten. Dies zeigt sich an der im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegenen Zahl an Arbeitslosen. Ein weiteres Indiz, dass die Corona-Pandemie den bayerischen Arbeitsmarkt weiter stark beeinflusst, ist die weiterhin hohe Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes.
„Deshalb sind auch die nun vom Koalitionsausschuss beschlossenen Verlängerungen der Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen ausdrücklich zu begrüßen. Diese Maßnahmen verschaffen jetzt Planungssicherheit und helfen Betrieben weiter durch die Krise zu kommen und Beschäftigung zu stabilisieren,“ stellt die Bayerische Arbeitsministerin Carolina Trautner abschließend fest.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums. Weiterlesen
Corona-KiTa-Rat
Auf Initiative von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat am 01. September 2020 erstmals der Corona-KiTa-Rat getagt. Die Runde besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, von Kommunen, Kita-Trägern, Gewerkschaften, dem Bundesverband für Kindertagespflege und der Bundeselternvertretung.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Alle Akteure in diesem Gremium haben ein gemeinsames Ziel: Erneute flächendeckende Schließungen von Kitas und Kindertagespflege zu vermeiden – damit Kinder gut gefördert und Eltern entlastet werden. Um das zu schaffen, müssen wir gut vorbereitet sein, und aus den Erfahrungen der letzten Monate lernen.“
Solange die Pandemie andauert, trifft sich der Corona-KiTa-Rat monatlich, das nächste Mal am 28. September 2020.
Daneben finanziert das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium die Corona-KiTa-Studie, die vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und vom Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt wird. Außerdem stellt der Bund mit dem 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ zusätzlich eine Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung, die für den Kita-Ausbau für weitere 90.000 Plätze, Baumaßnahmen zur Umsetzung der Hygienekonzepte oder die digitale Infrastruktur genutzt werden können.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums. Weiterlesen
Akuthilfen für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige benötigen auch weiterhin flexible Unterstützungsangebote. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Pflegende Angehörige leisten in der Corona-Krise Enormes und springen ein, wenn die professionelle Pflege zum Beispiel wegen Schließungen von Tagespflegeeinrichtungen ausfällt. Sie haben unseren großen Dank, aber auch konkrete Unterstützung verdient.“
Daher werden die Akuthilfen für pflegende Angehörige, die zunächst bis zum 30. September 2020 gelten, bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert.
Schuljahresbeginn 2020/2021
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen kehren in Bayern die Schulen ab dem 8. September 2020 zu einem Regelbetrieb unter umfassenden Hygieneauflagen zurück. Von zentraler Bedeutung ist dabei – neben einem Konzept zur Lüftung der Unterrichtsräume, dass das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder einer geeigneten textilen Barriere im Sinne einer MNB grundsätzlich für alle Personen auf dem Schulgelände verpflichtend ist. Ausnahmen von dieser Pflicht sind in begründeten Fällen möglich.
In den ersten beiden Unterrichtswochen des neuen Schuljahres gilt darüber hinaus eine allgemeine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auf dem Schulgelände und auch im Unterricht. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte der Jahrgangsstufen 1 bis 4.
Um auf Änderungen des Infektionsgeschehens angemessen reagieren zu können, hat das Kultusministerium in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium einen Drei-Stufen-Plan entwickelt:
- Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Regelbetrieb unter Hygieneauflagen.
- Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 bis unter 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler auch am Sitzplatz im Klassenzimmer ab Jahrgangstufe 5.
- Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Wiedereinführung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
Im Zeitraum vom 24. August bis 18. September 2020 erhalten Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal der staatlichen, kommunalen und privaten Schulen die Möglichkeit zur Teilnahme an kostenlosen Reihentestungen auf COVID-19.
Weitere Informationen finden Sie in dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 01. September 2020. Weiterlesen
Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.