Wir fassen zusammen: Bund-Länder-Beratung, Beschlüsse der Koalition, Zuschuss zu Ausbildungskosten
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie haben sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bei ihren Gesprächen am 27. August 2020 auf ein paar neue Leitplanken geeinigt. Außerdem hat sich die große Koalition auf weitere Hilfen für Arbeitnehmer und Unternehmen verständigt, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern.
Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.
Bund-Länder-Beratung
In einer Videokonferenz am 27. August 2020 hat sich Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten besprochen, um eine Linie im Kampf gegen die Pandemie zu finden.
Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll in allen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden. Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden.
Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, soll die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beenden können. Die Möglichkeit zu kostenlosen Coronavirus-Tests für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen, soll ab dem 16. September auf Rückkehrer aus Risikogebieten begrenzt werden. Angestrebt wird, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn die Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.
Digitalisierung in Schulen soll vorangetrieben werden. Der Bund will die Länder mit einem Sofortprogramm von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen.
In einer Pressekonferenz am Nachmittag wurden die Ergebnisse der Beratungen vorgestellt. Weiterlesen
Beschlüsse der Koalition
Die große Koalition hat sich auf weitere Hilfen für Arbeitnehmer und Unternehmen verständigt, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern.
- Kurzarbeit: Kurzarbeiter sollen künftig bis zu 24 Monate Lohnersatz bekommen. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Maximal soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht.
- Kinderbetreuung und Kinderkrankengeld: Gesetzlich Versicherten stehen in diesem Jahr wegen der Corona-Krise mehr Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden. Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen Eltern in der Regel pro Jahr zehn freie Arbeitstage zu. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren.
- Pflege von Angehörigen: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, soll in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage frei machen können. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
- Überbrückungshilfen für Unternehmen: Staatliche Hilfen für besonders belastete Unternehmen sollen nun bis Ende des Jahres laufen. Das Programm ist bisher bis Ende August befristet. Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150 000 Euro. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Die Auszahlung der Gelder über die Länder aber läuft schleppend, auch weil das Verfahren komplex ist - die Politik will Betrugsfälle wie bei Corona-Soforthilfen verhindern. Die Überbrückungshilfen waren ein wichtiger Baustein des im Juni vereinbarten Konjunkturpakets der Koalition.
Weitere Informationen zu den Beschlüssen der Koalition finden Sie der Seite des Bayerischen Rundfunks. Weiterlesen
Zuschuss zu Ausbildungskosten
Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Die Chancen auf dem Ausbildungsstellenmarkt sind nach wie vor gut, viele bayerische Betriebe suchen noch Auszubildende. Praktika und Bewerbungsgespräche, die wegen der Corona-Einschränkungen verschoben wurden, sind wieder möglich.“
Sie erinnert an das seit vielen Jahren bewährte bayerische Ausbildungsplatz-Förderprogramm „Fit for Work“. Die Förderung wurde jetzt auf bis zu 5.500 Euro je Ausbildungsverhältnis erhöht. Nach wie vor gilt: Gut ausgebildete Fachkräfte sind das Kapital des Wirtschaftsstandortes Bayern, die Azubis von heute sind die Fachkräfte von morgen.
Diesen Zuschuss zu den Ausbildungskosten können Betriebe erhalten, die Jugendlichen mit Startschwierigkeiten eine Chance geben. Zur förderfähigen Zielgruppe zählen beispielsweise Jugendliche, die dieses Jahr die Mittelschule verlassen, aber bis jetzt noch keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben. Ebenso zählen dazu junge Menschen, die ausbildungsbegleitende Hilfen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten oder eine Ausbildung in Teilzeit durchführen wollen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums. Weiterlesen
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auch unter „Ausbildungsinitiative Fit for Work“. Weiterlesen
Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.