Wochenschau vom 21.08.2020

Wochenschau vom 21.08.2020

Wir fassen zusammen: Begleitung der Kita-Eingewöhnung, Kurzarbeit in Bayern, Überbrückungshilfen, bayerischer Corona-Hilfsfonds, Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt

Der in den vergangenen Wochen durch das RKI berichtete Zuwachs in den übermittelten Fallzahlen ist in vielen Bundesländern zu beobachten und nimmt weiter zu. Die 7-Tage-Inzidenzen liegen dabei neben Bayern auch in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz zum Teil deutlich über dem bundesweiten Durchschnittswert. Die neuen Fälle sind bundesweit verteilt und treten vermehrt unter Reiserückkehrern aber auch insbesondere in Zusammenhang mit Feiern im Familien- und Freundeskreis auf.  

Was in der Woche passiert ist, fassen wir für Sie noch einmal zusammen:

 

Eltern dürfen ihre Kinder bei Kita-Eingewöhnung begleiten

Eltern dürfen auch während der Corona-Pandemie bei der Eingewöhnung ihrer Kinder in Kinderkrippen oder Kindergärten vor Ort sein. Das teilte die Bayerische Familienministerin Carolina Trautner (CSU) vor dem Start des neuen Kita-Jahres am 1. September mit.

„Eltern dürfen und sollen die Eingewöhnungsphase ihrer Kinder in die Kita persönlich begleiten", sagte Trautner laut einer Mitteilung. Wie auch beim Betreten der Kindertageseinrichtung sollen sie dabei eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Am 1. September besuchen viele Kinder in Bayern zum ersten Mal eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten. Während der rund zwei bis drei Wochen langen Eingewöhnungsphase begleiten Eltern und Pädagogen das Kind gemeinsam.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 17.08.2020. Weiterlesen

 

Kurzarbeit in Bayern

Im Zuge der Corona-Krise wird in Bayern die Kurzarbeit besonders stark genutzt. Der Freistaat hatte zuletzt laut dem Münchner Ifo-Institut die höchste Kurzarbeitsquote in Deutschland.

Im Juli seien dort schätzungsweise 21 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Kurzarbeit gewesen, teilte das Institut am Mittwoch, den 19. August 2020, auf Grundlage exklusiver Umfragezahlen mit. Insgesamt schätzt das Ifo-Institut die Zahl der Kurzarbeiter im Juli bundesweit auf etwa 5,6 Millionen Menschen.

„Gerade in den Ländern mit bedeutender Automobil- und Zuliefererindustrie wird besonders viel Kurzarbeit gefahren“, sagt ifo-Arbeitsmarkt-Experte Sebastian Link.

Weniger betroffen sind Sachsen mit 14 Prozent oder 230.000 Menschen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit 13 Prozent oder 240.000 Menschen. Am wenigsten Kurzarbeit gibt es in Sachsen-Anhalt und Thüringen mit 12 Prozent oder 200.000 Menschen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des ifo Instituts. Weiterlesen 

 

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Das Ziel des Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Coronabedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden.

Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.

Die genauen Termine:

  • 8. Juli 2020: Steuerberater können sich auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren.
  • 10. Juli - 30. September 2020: Ihr Steuerberater kann den Antrag für Ihr Unternehmen auf der Plattform einreichen.
  • Voraussichtlich ab Anfang August 2020: Die ersten Überbrückungshilfen können ausgezahlt werden.

Die aktuellen Zahlen für Bayern (Stand 20. August 2020)            

  • Eingegangene Anträge: 6.956
  • Genehmigte Anträge: 5.222
  • Genehmigte Zuschüsse: 102,2 Mio. EUR

Alle weiteren Informationen zu den Überbrückungshilfen finden Sie im IHK Ratgeber. Weiterlesen 

 

EU-Kommission genehmigt „Bayern-Fonds“

Die EU-Kommission gab am Donnerstag in Brüssel bekannt, dass der bayerische Corona-Hilfsfonds für angeschlagene Unternehmen in Höhe von bis zu 46 Milliarden Euro genehmigt wurde. Der Fonds soll die schwer von der Corona-Krise getroffene Wirtschaft bei Bedarf unterstützen und dabei auch für Unternehmen zur Anwendung kommen, die nicht unter den Rettungsschirm des Bundes schlüpfen können. Der Fonds umfasst unter anderem Garantien von bis zu 26 Milliarden Euro sowie Staatsbeteiligungen von bis zu 20 Milliarden Euro.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte: "Der bayerische Fonds wird Liquiditäts- und Kapitalhilfen im Gesamtumfang von 46 Milliarden Euro mobilisieren, um die für die Realwirtschaft Bayerns so wichtigen mittleren Unternehmen bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen."

Es sind ausreichend Vorkehrungen getroffen, um Wettbewerbsverzerrungen entgegen zu wirken. Zudem ist gewährleistet, dass der Staat für das vom Steuerzahler übernommene Risiko hinreichend vergütet werden kann und dass es für Rekapitalisierungsmaßnahmen Anreize für einen schnellen Ausstieg des Staates gibt.

Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht in Ihrem Corona-News Blog regelmäßig aktuelle Informationen für Bayern. Weiterlesen

 

Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt

Das Bayerische Arbeitsministerium unterstützt das innovative Projekt „JOBLINGE integrativ“, bei dem junge Menschen mit schwierigen Startbedingungen Chancen auf eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz erhalten und nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Dazu erklärte Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner: „1,7 Millionen Euro, davon 1,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds, werden bis Ende 2021 für die Integration der Jugendlichen in Ausbildung und Arbeit in München investiert.“

Auch während der Corona-Pandemie werden die Jugendlichen intensiv mit Hilfe digitaler Medien betreut. Um das Gruppengefühl auch ohne physischen Kontakt zu stärken, werden Online-Seminare, Videokonferenzen und Arbeiten in digitalen Kleingruppen durchgeführt. JOBLINGE entwickelte darüber hinaus eine digitale Lern- und Arbeitsplattform für die Jugendlichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Weiterlesen 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

 

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