Das Programm richtet sich an Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten bei der Umsetzung von individuellen Lösungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen wollen.
Mit dem aus Bundesmitteln finanzierten Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland leisten.
Die Förderrichtlinie tritt zum 01.09.2020 in Kraft und ist befristet bis zum 30.04.2023.
Arbeitgeber sollen konkrete Anreize erhalten, sich für die Kinderbetreuung ihrer Beschäftigten zu engagieren, indem sie betriebliche Betreuungsangebote einrichten. Das Programm „Betriebliche Kinderbetreuung“ richtet sich an Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten bei der Umsetzung von individuellen Lösungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen wollen.
Das Programm besteht aus vier Modulen, die verschiedene Formen der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung abbilden:
- Modul 1: Gegenstand der Förderung ist die Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze unter Beteiligung von Arbeitgebern. Die Förderung erfolgt für Betreuungsformen in Kindertageseinrichtungen.
- Modul 2: Gegenstand der Förderung ist die Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze unter Beteiligung von Arbeitgebern. Die Förderung erfolgt für Betreuungsformen in der Kindertagespflege.
- Modul 3: Gegenstand der Förderung ist die Schaffung neuer Kinderbetreuungsplätze zur Betreuung in Ausnahmefällen unter Beteiligung von Arbeitgebern. Die Förderung erfolgt für Betreuungsplätze, die für Kinder von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und/oder in der Kindertagespflege vorgehalten werden, wenn z.B. die Regelbetreuung bzw. die eigentliche Betreuungsperson einmal ausfällt oder ein besonderer Betreuungsbedarf besteht. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Dienstleistungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Träger der Betreuungseinrichtung besteht bzw. abgeschlossen wird.
- Modul 4: Gegenstand der Förderung ist die Bereitstellung neuer betrieblich unterstützter Plätze in standortnahen Ferienbetreuungsangeboten während der Schulferien durch Arbeitgeber. Gefördert werden Ferienbetreuungsangebote, die Arbeitgeber selbst für Kinder ihrer Beschäftigten anbieten. Möglich ist auch die Beteiligung an Ferienbetreuungsangeboten anderer Träger.
Zuwendungen
Die Förderung für die Module 1 bis 3 erfolgt beispielsweise in Form eines Zuschusses zu den zuwendungsfähigen monatlichen Betriebsausgaben. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Pauschale gewährt (Festbetragsfinanzierung). Dazu können für Modul 1 bis 3 je neu geschaffenem Ganztagesplatz und Monat 400 € gefördert werden. Die Förderung von Teilzeit- oder Halbtagsplätzen ist dabei ebenfalls möglich. Die Zuwendung für Modul 4 wird in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von bis zu 25 € pro Ganztagesplatz und Tag gewährt.
Für alle Module gilt, dass die Zuwendung für die Dauer von bis zu zwei Jahren gewährt werden kann, längstens jedoch bis zum 31.12.2022.
Weitere Details bezüglich Förderungen, Zuwendungsvoraussetzungen, Empfangsberechtigte etc. sind in der Richtlinie (siehe unten) ausführlich dargestellt.
Für die Bewilligung einer Förderung ist ein schriftlicher Antrag bei der mit der Umsetzung des Programms vom BMFSFJ beauftragten Servicestelle einzureichen. Sie haben noch Fragen? Die Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung berät und unterstützt Sie kostenfrei unter 0800 000 9838 und
Weitere Informationen
Förderrichtlinien zum Förderprogramm "Betriebliche Kinderbetreuung"
Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung