Wir fassen zusammen: Interaktives Web-Coaching, Konzept zum Kita-Regelbetrieb, Schul-Digitalisierungsgipfel, Bayerisches Pandemiezentrallager, Corona-Teststrategie
Das Infektionsgeschehen in Bayern hat sich in den vergangenen Wochen deutlich verbessert. Die Strategie der Vorsicht und Umsicht mit schrittweisen Öffnungen hat sich bewährt. Auch weiterhin wird großer Wert auf Vorsicht gelegt. Deshalb wurde in der Kabinettsitzung am 22.07.2020 unteranderem die Planung des Bayerischen Pandemiezentrallagers beschlossen.
Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen:
Interaktives Web-Coaching
„Familien waren und sind in der Corona-Pandemie ganz besonders gefordert. Auch die schrittweise Rückkehr ins „normale“ Familien-, Kita-, Schul- und Berufsleben ist eine Herausforderung“, so Bayerns Familienministerin Carolina Trautner.
In den familienst@rk-Coachings erhalten Eltern praktische Tipps rund um Familie und Erziehung. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Im Studio beantworten Fachleute aus verschiedenen Bereichen, wie z.B. Erziehung oder Medien, die Fragen der Eltern aus dem Live-Chat.
Das neue Mitmach-Format familienst@rk startete bereits am Donnerstag, den 23.07.2020 um 19 Uhr, auf familienland.bayern.de mit dem Thema „Von Fake News bis Zock-Zeit: Familie & Medien im Ausnahmezustand“. Ausschnitte aus dem ersten Web-Coaching und spannende Blicke hinter die Kamera zum Making-Of der familienst@rk-Reihe gibt es auf dem neuen Instagram-Kanal @familienlandbayern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Weiterlesen
Hier finden Sie eine Übersicht über aktuelle und geplante familienst@rk Web-Coachings.
Konzept zum Kita-Regelbetrieb
Sollte das Infektionsgeschehen weiterhin stabil bleiben, will Bayern ab 1. September 2020 zum Regelbetrieb in der Kinderbetreuung zurückkehren.
Das Konzept zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs sieht aber auch Stufen bei Verschlechterung des Infektionsgeschehens vor. Dabei sollen zunächst vorrangig lokale Einschränkungen greifen, um die Einschränkungen für Familien möglichst gering zu halten bei bestmöglichem Infektionsschutz.
Das Drei-Stufen-Modell für die Kindertagesbetreuung in Bayern zum neuen Kindergartenjahr ab 1. September 2020 sieht vor:
- Stufe 1: Regelbetrieb bei stabilem Infektionsgeschehen
Im Regelbetrieb müssen die Einrichtungen weiterhin ein Schutz- und Hygienekonzept einhalten, das sich an dem Rahmen-Hygieneplan Corona des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) orientiert. Dieser Rahmen-Hygieneplan für die Kindertageseinrichtungen wird aktuell überarbeitet und soll noch vor den bayerischen Sommerferien veröffentlicht werden.
- Stufe 2: Eingeschränkter Betrieb bei verschlechtertem Infektionsgeschehen
Um auf steigende Corona-Zahlen zu reagieren und eine Verbreitung des Virus zu verlangsamen, sollen Einschränkungen vorrangig lokal beziehungsweise regional begrenzt erfolgen. Zudem soll möglichst ein eingeschränkter Betrieb mit reduzierten Gruppengrößen möglich bleiben, dessen Rahmen die Träger ausgestalten können.
- Stufe 3: Eingeschränkte Notbetreuung bei starker Verschlechterung des Infektionsgeschehens
Wenn das Infektionsgeschehen sich stark verschlechtert, muss eine Notbetreuung in einer Art „Baukastensystem“ in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen angeboten werden. Auch hier erfolgt die Entscheidung, welche Gruppen in der Notbetreuung betreut werden, bei lokal begrenzten Ausbrüchen auf örtlicher Ebene nach einer vorgegebenen Priorisierung (z.B. Kinder mit Eltern in kritischer Infrastruktur) durch das Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt.
Die "Bayern-Cloud" als "Digital-Turbo"
Am Dienstag den 23. Juli 2020 lud die bayerische Staatsregierung zum "Schul-Digitalisierungsgipfel" ein. Mit dabei waren neben Ministerpräsident Söder und den zuständigen Ministern auch Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, von Lehrer-, Eltern- und Schülerverbänden.
Das Ergebnis: Über zwei Milliarden Euro sollen bis 2024 den bayerischen Schulen einen Digitalisierungsschub ermöglichen. Rund 900 Millionen Euro davon stammen vom Bund. Ein Drei-Säulenprogramm solle schon in naher Zukunft für besser funktionierendes digitales Lernen sorgen.
Mit den sogenannten Sachaufwandsträgern (Gemeinden, Städte, Landkreise) hat sich die Staatsregierung auf die Finanzierung von rund 600 IT-Systemadministratoren geeinigt. Der Freistaat übernimmt mit rund 80 Millionen Euro die Hälfte der Kosten für die bereits seit langem anstehende Forderung der Schulen. Die externen Experten sollen für die Wartung der Endgeräte an den Schulen zuständig sein. Rund 200 Mitarbeiter sollen in einem neu zu gründenden Zentralen Schulrechenzentrum angestellt werden.
Außerdem:
- Bisher nur mangelhaft funktionierende Lernplattformen sollen ausgebaut werden,
- Bedürftige Schüler können sich künftig rund 250.000 Endgeräte ausleihen und
- Lehrerfortbildungen sollen ausgebaut werden.
Söder erklärt, dass die Digitalisierung kein Ersatz für den Schulunterricht sein soll, sondern eine Ergänzung: "Die Regelmäßigkeit von Schule muss gewährleistet werden."
Bayerisches Pandemiezentrallager
Mit Blick auf eine mögliche zweite Corona-Welle, aber auch eine andere Pandemie in der Zukunft, arbeitet Bayern weiter intensiv für einen bestmöglichen Schutz der Bevölkerung. Der Ministerrat hat deshalb den Aufbau eines Bayerischen Pandemiezentrallagers beschlossen. Mit diesem strategischen Grundstock kann in künftigen Krisensituationen konsequent und schnell gehandelt werden.
Das Bayerische Pandemiezentrallager garantiert die Versorgung der medizinischen und pflegerischen Bedarfsträger in pandemischen Krisensituationen mit der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung.
Das Pandemiezentrallager wird folgende Schutzausrüstung mit einem Lagerwert von rund 300 Mio. Euro enthalten:
- 42,6 Mio. OP-Masken,
- 12,6 Mio. Pflegekittel/OP-Kittel,
- 10 Mio. FFP2-Masken und 2,1 Mio. FFP3-Atemschutzmasken als partikelfiltrierende Halbmasken,
- 3,6 Mio. Schutzanzüge verschiedener Schutzstufen,
- 190 Mio. Infektionshandschuhe,
- rd. 750.000 Augenschutzbrillen.
Zur Berechnung der vorzuhaltenden Mengen an persönlicher Schutzausrüstung wurde die Zahl der bayerischen Meldefälle während der Corona-Pandemie zugrunde gelegt und auf die Ausbruchsschwere im deutlich stärker betroffenen Spanien hochgerechnet. Ausgehend davon wurde der Bedarf für sechs Monate ermittelt, um vorausschauend eine größtmögliche Sicherheit im Pandemiefall zu schaffen.
Über den Standort des Bayerischen Pandemiezentrallagers wird zeitnah entschieden. Aktuell werden geeignete Grundstücke geprüft. Übergangsweise werden die bisherigen Lagerkapazitäten weiter genutzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung. Weiterlesen
Corona-Teststrategie
Bayern weitet seine Teststrategie zum raschen Erkennen von Infektionen aus und fördert künftig kommunale Testzentren finanziell. Zusätzlich zur Testung in Arztpraxen und freiwilligen Reihentestungen zum Beispiel in Alten- und Pflegeeinrichtungen, bei Polizei, Justiz, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrerinnen und Lehrern unterstützt der Freistaat damit nun auch das Angebot in Testzentren.
- Landkreise und kreisfreie Städte werden mit einem Betrag von 50 Prozent der Kosten für die Organisation und den Betrieb der Testzentren unterstützt.
- Hinzu kommt eine Pauschale für die Koordinierung insbesondere der Terminvergabe und eventuell anfallende Transportkosten für Proben.
- Die Kosten für Testungen in Testzentren, also ärztliche und labordiagnostische Leistungen, werden im Rahmen der Bayerischen Teststrategie komplett vom Freistaat Bayern übernommen, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.
Der Betrieb eines Testzentrums liegt in der Entscheidung der jeweiligen kreisfreien Stadt und des jeweiligen Landkreises entsprechend der bestehenden Nachfrage und dem konkreten Bedarf an Testungen vor Ort.
Die voraussichtlich anfallenden zusätzlichen Kosten von rund 4,7 Mio. Euro pro Jahr werden aus den Mitteln für die Umsetzung der Bayerischen Teststrategie (insgesamt 272 Mio. Euro) finanziert. Kreisfreie Städte und Landkreise können ihre Anträge auf anteilige Kostenübernahme quartalsweise beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) einreichen, das nach Prüfung die erstattungsfähigen Aufwendungen auszahlt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.