Wochenschau vom 17.07.2020

Wochenschau vom 17.07.2020

Wir fassen zusammen: Kita-Besuch in Corona-Zeiten, Lockerungen bei kulturellen Veranstaltungen, Verlängerung der Kontaktbeschränkung, Märkte ohne Volksfestcharakter, Sport-Wettkämpfe

Im Fokus der Öffentlichkeit stand bei der Sitzung des bayerischen Kabinetts am Dienstag, den 14. Juli 2020, im Schloss Herrenchiemsee das Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Dabei beschloss das Kabinett eine Reihe neuer Lockerungen der Corona-Beschränkungen im Freistaat - für Kulturveranstaltungen und Sportwettkämpfe, Messen, Kongresse und Märkte. Sie gelten ab dem 15.07.2020 an.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir für Sie noch einmal zusammen:

 

Kita-Besuch in Corona-Zeiten

Der Kita-Besuch in Bayern soll so planbar wie möglich gestalten werden, außerdem braucht man weiterhin klare und praktikable Regelungen im Umgang mit erkrankten Kindern. Vor allem die Vorgehensweise zu Erkältungszeiten ist ein wichtiges Thema. Deshalb soll es nun zeitnah einen leicht verständlichen Leitfaden für den Umgang mit möglichen Krankheitssymptomen geben.

Im Gespräch am Mittwoch den 17.07.2020, erklärte Familienministerin Carolina Trautner: „(…) Unser Ziel für den Regelbetrieb ab dem neuen Kindergartenjahr im September ist es, praktikable Regelungen für die Erkältungszeit zu finden. Wir müssen dabei den notwendigen Infektionsschutz gewährleisten, ohne die Kinder und Eltern mehr als notwendig zu belasten.“

Medizin-Experten werden nun Kriterien erarbeiten, in welchen Fällen Kinder trotzdem die Kita besuchen können – und wann nicht, so Gesundheitsministerin Melanie Huml.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 16. Juli 2020. Weiterlesen

 

Kulturelle Veranstaltungen und Kinos

Das Infektionsgeschehen in Bayern hat sich in den letzten Wochen weiterhin positiv entwickelt. Dadurch gerechtfertigt, wurde die bislang geltende Personenbeschränkung für kulturelle Veranstaltungen und Kinos folgendermaßen angehoben:

  • bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen auf 400 Personen im Freien bzw. 200 Personen in geschlossenen Räumen,
  • ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze auf 200 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen.

Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen (z.B. Tagungen oder Kongresse) werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen. Die Änderung gilt ab dem 15. Juli 2020.

 

Kontaktbeschränkungen verlängert

Neben diesen Lockerungen hat das bayerische Gesundheitsministerium eine weitere Verlängerung der übrigen Corona-Beschränkungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgeschrieben. So gelten die Kontaktbeschränkungen im Freistaat nun bis 2. August 2020. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern dürfen sich in Bayern nach wie vor maximal zehn Menschen im öffentlichen Raum treffen.

Genauere Informationen zu den allgemeinen Regelungen finden Sie in der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf der Seite der Bayerischen Staatskanzlei. Weiterlesen

 

Märkte ohne Volksfestcharakter

Märkte ohne Volksfestcharakter, wie etwa kleinere, traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte oder Flohmärkte, die keine großen Besucherströme anziehen und bei denen kein Feiercharakter besteht, werden im Freien wieder unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:

  • Wahrung eines Mindestabstands von 1,5 Metern durch organisatorische Maßnahmen (Abstände zwischen den Ständen, Besucherlenkung),
  • Maskenpflicht,
  • kein Festzelt und keine Partymusik,
  • Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepts durch den Veranstalter, das auf Verlangen vorgelegt werden muss.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung. Weiterlesen

 

Personenbeschränkung bei Sport-Wettkämpfen

Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen wird die bislang geltende Personenbeschränkung nun erhöht. Bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen wird die Personenanzahl auf 200 Personen erhöht, im Übrigen auf 100 Personen. Zuschauer bleiben dennoch ausgeschlossen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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