Wir fassen zusammen: Allianz für starke Berufsbildung, Sonderprogramm für soziale Infrastruktur, Personenbeschränkung bei Veranstaltungen, Einreise-Verordnung, Betrieb von Freizeiteinrichtungen im Innenbereich, Touristischer Erlebnisverkehr
In einer Kabinettsitzung am 07.07.2020 hat der Bayerische Ministerrat weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Grund dafür ist die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in Bayern.
Was in der Woche passiert ist, fassen wir für Sie noch einmal zusammen:
Allianz für starke Berufsbildung
Die berufliche Bildung bleibt von Corona nicht unberührt. Dennoch werden auch weiterhin Fachkräfte dringend benötigt. Das bekräftigen die Partner der Allianz für starke Berufsbildung in Bayern in einer gemeinsamen Erklärung. Gemeinsames Ziel und Kraftanstrengung der Allianzpartner ist es, die Ausbildungssituation auf dem bayerischen Ausbildungsmarkt zu stabilisieren und zu stärken.
„Wir wissen um die Stellung der beruflichen Bildung in Bayern. Auszubildende, Betriebe, Berufsschulen und andere Lernorte zeigen aktuell große Flexibilität, um gut durch die Krise zu kommen. Danke dafür!“, sagte Arbeitsministerin Carolina Trautner.
Die Allianzpartner sind bereit, auf eine ungünstige Entwicklung der Ausbildungssituation unter Berücksichtigung der Angebote des Bundes sofort entschlossen entgegen zu wirken. Kernziel der Allianzpartner bleibt es, jedem ausbildungsreifen und ausbildungswilligen Jugendlichen ein Ausbildungsplatzangebot zur Verfügung zu stellen.
Die Staatsregierung erweitert außerdem das Aufgabengebiet der mit Mitteln des Arbeitsmarktfonds geförderten 19 Ausbildungsakquisiteure zur gezielteren Unterstützung von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden.
Die ganze Erklärung finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums. Weiterlesen
Sonderprogramm für soziale Infrastruktur
Gemeinsam mit Ländern und Kommunen hat die Bundesregierung gezielte, eng verzahnte Maßnahmen für Organisationen und Einrichtungen auf den Weg gebracht, um Solidarität und Zusammenhalt in der Gesellschaft zu sichern und aufrechterhalten.
Dazu Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: „Gerade jetzt brauchen wir die gemeinnützigen Organisationen, die mit ihren vielen Ehren- und Hauptamtlichen jeden Tag unermüdliche Arbeit leisten und die sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abfedern. Ohne sie wären viele Unterstützungsleistungen für einsame Menschen, für bedürftige Familien, für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen in der derzeitigen schwierigen Lage kaum möglich.“
Die Hilfsmaßnahmen für gemeinnützige Organisationen ruhen auf drei Säulen:
- Der Unterstützung als Darlehen,
- Unterstützung als Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfen und
- im Rahmen der Strukturstärkung durch ein Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendhilfe.
Mit dem KfW-Sonderkreditprogramm werden Bundesmittel bereitgestellt, um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen effektiv und schnell zu unterstützen. Der Bund stellt hierfür eine Milliarde Euro bereit. Mit zusätzlichen Mitteln aus dem Nachtragshaushalt wird das Bundesfamilienministerium ab September ein Anschlussprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro starten.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMFSFJ. Weiterlesen
Personenbeschränkung bei Veranstaltungen
Da sich das Infektionsgeschehen in den letzten Wochen positiv entwickelt hat, wurden weitere Erleichterungen der Beschränkungen vom Bayerischen Ministerrat beschlossen.
Die bislang geltende Personenbeschränkung für Veranstaltungen für ein nicht beliebiges Publikum, darunter insbesondere für private Feierlichkeiten und nichtöffentliche Versammlungen (etwa Tagungen) sowie für Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetztes wird in Bayern auf 200 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen angehoben. Diese Beschränkung der Teilnehmerzahl gilt auch, wenn die Veranstaltung in gastronomischen Betrieben stattfinden.
Einreise-Verordnung
Seit Anfang April greifen Regelungen, nach denen sich Personen, die aus dem Ausland einreisen, für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen.
Die Quarantäne-Pflicht gilt nur noch für Personen, die sich in einem Zeitraum von 14 Tagen vor der Einreise nach Bayern in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes in diesem Gebiet. Die aktuellen Risikogebiete weist das Robert-Koch-Institut auf seiner Webseite aus.
Auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung finden Sie die Verordnung vom 15. Juni 2020. Sie wurde vorerst bis zum 27. Juli 2020 verlängert.
Weitere Informationen zur aktuellen Einreise-Quarantäne-Verordnung finden Sie auf der Webseite der vbw. Weiterlesen
Betrieb von Freizeiteinrichtungen im Innenbereich
Der Bayerische Ministerrat hat am 07.07.2020 beschlossen, dass der Betrieb von Freizeiteinrichtungen im Innenbereich, wie zum Beispiel Escape Rooms oder Innen-Attraktionen in Freizeitparks, unter gleichen Voraussetzungen wie im Außenbereich zulässig ist. Das gilt jedoch nur, wenn der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept vorhält (etwa zur Besucherlenkung, Wahrung des Mindestabstandes, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung).
Dabei müssen sich die Freizeiteinrichtungen mit Innenbereich an dem bereits erarbeiteten Hygienerahmenkonzept „Touristische Dienstleister“ orientieren.
Das Hygienekonzept „Touristische Dienstleister“ finden Sie auf der Seite der DEHOGA im PDF-Format. Weiterlesen
Touristischer Erlebnisverkehr
Der Betrieb von Flusskreuzfahrtschiffen wird einheitlich in Bayern wieder zugelassen. Dabei werden Flusskreuzfahrtschiffe analog zu ortsfesten Hotels behandelt.
Bei den touristischen Erlebnisverkehren (wie zum Beispiel Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnfahrten) kann analog zu den Regelungen für den ÖPNV und Reisebusreisen am Platz auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m verzichtet werden. Im Übrigen gelten die Regelungen des Hygienekonzepts „Touristische Dienstleister“ (s. oben).
Weitere Informationen finden Sie im Bericht der Kabinettsitzung vom 07.07.2020. Weiterlesen
Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.