„Stark für die Zukunft“ - erste nationale Gleichstellungsstrategie beschlossen

„Stark für die Zukunft“ - erste nationale Gleichstellungsstrategie beschlossen

Zum ersten Mal hat eine Bundesregierung eine ressortübergreifende Strategie mit Zielen zur Gleichstellung beschlossen. Unter dem Motto „Stark für die Zukunft“ werden in der Strategie Ziele der gesamten Bundesregierung für die Gleichstellung von Frauen und Männern festgelegt.

Die Gleichstellungsstrategie formuliert dabei neun Ziele für die Gleichstellung, die für alle Ministerien eine Grundlage für die Ausgestaltung ihrer Gesetzgebung oder ihrer Förderprogramme sind. Sie legt zudem fest, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung diese Ziele erreichen will. Die Beiträge der Ressorts werden zu einer Gesamtstrategie der Bundesregierung gebündelt.

Neun Ziele für die Gleichstellung

Die neun Ziele sind:

  1. Entgeltgleichheit und eigenständige wirtschaftliche Sicherung im Lebensverlauf
  2. Soziale Berufe als attraktive und flexible Karriereberufe stärken
  3. Gleichstellungspolitische Standards in der digitalen Lebens- und Arbeitswelt
  4. Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf stärken – eine gleichberechtigte Verteilung von Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern fördern
  5. Gleichberechtigte Karrierechancen und Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen
  6. Gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in Parlamenten auf allen Ebenen
  7. Gleichberechtigte Präsenz und Teilhabe von Frauen und Männern in Kultur und Wissenschaft
  8. Der öffentliche Dienst des Bundes baut bei der Vereinbarkeit und gleichberechtigten Teilhabe an Führungspositionen seine Vorreiterrolle aus
  9. Die Bundesregierung fördert die tatsächliche Gleichstellung querschnittlich und strukturell

Mit der am 8. Juli 2020 verabschiedeten Gleichstellungsstrategie setzt die Bundesregierung ein wesentliches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Viele Ressorts verantworten eigene Vorhaben, die größtenteils im Koalitionsvertrag verankert sind. Insgesamt umfasst die Strategie 67 Maßnahmen. Zusätzlich wird mit der Strategie auch der „Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung“ aufgegriffen, um die gleichstellungspolitische Wirkung der Maßnahmen zu beschreiben. Zum Ende der Legislaturperiode wird Bilanz gezogen.

Um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen zu verwirklichen, setzt die Strategie der Bundesregierung stark auf eine ressortübergreifende Umsetzung. So muss beispielsweise die Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt nicht nur als Aufgabe des Frauenministeriums verstanden werden. Denn etwa 20 Prozent Lohnlücke führt zu mehr als 50 Prozent Rentenlücke zwischen Frauen und Männern. Nur wenn auch das Arbeits- und das Wirtschaftsministerium gezielt daran arbeiten, Gleichstellung zu verwirklichen, kann diese Lücke zukünftig geschlossen werden.

 

Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit fördern

Die ungleiche Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit steht einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern im Erwerbsleben entgegen. Denn nach wie vor leisten Frauen den überwiegenden Teil der unbezahlten Sorgearbeit.

„Das soll sich ändern“, lautet eine Formulierung der Gleichstellungsstrategie. Und weiter: „Alle Menschen müssen Sorgearbeit mit einer eigenen Erwerbsarbeit vereinbaren können. Denn nur über Erwerbsarbeit sichern Menschen ihre eigenständige Existenz, vor allem im Alter.“

Daher gibt die Gleichstellungsstrategie unter dem Stichpunkt Sorge- und Erwerbsarbeit folgende Ziel aus:

  • Eine breite Infrastruktur mit qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Angeboten – sowohl für die Betreuung und Erziehung von Kindern als auch für die Sorge für pflegebedürftige Personen – soll flexibel sein und allen zugänglich. Menschen benötigen außerdem Angebote für professionelle haushaltsnahe Dienstleistungen.
  • Auch Menschen, die sich zeitweise um Kinder kümmern oder Familienangehörige pflegen oder gepflegt haben, sollen sich beruflich entwickeln sowie flexibel wechseln können zwischen Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit.
  • Strukturen im Erwerbsleben sollen Elternschaft und Sorge für pflegebedürftige Personen von Beginn an berücksichtigen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMFSFJ:

 

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