Wochenschau vom 26.06.2020

Wochenschau vom 26.06.2020

Wir fassen zusammen: Fahrplan für Schulen, Digitale Gäste- und Kundenregistrierung, Ergebnisse des „IW-Covid-19-Panels“, Rückgang von Gründungen im Handwerk, Corona-App und Arbeitsrecht, Spenden der Diätenerhöhung

In einer Pressekonferenz am 23. Juni 2020 stellte die Bayerische Staatsregierung ihren Fahrplan für die Rückkehr zum normalen Schulbetrieb vor. Bleiben die Corona-Infektionen in Bayern weiterhin gering, geht es ab dem 8. September mit einem Regelbetrieb in den Schulen weiter.

 

Was in der Woche passiert ist, fassen wir für Sie noch einmal zusammen:

 

Corona-Fahrplan für Schulen

Kultusminister Michael Piazolo gab in der Pressekonferenz am 23. Juni 2020 bekannt, dass nach den Sommerferien wieder ein normaler Schulbetrieb aufgenommen werden soll. Die Hygieneauflagen werden vor Beginn des neuen Schuljahrs in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium in einem neuen Hygieneplan der aktuellen Situation angepasst. Begleitet wird dieses durch regelmäßige Corona-Tests von Schülern und Lehrpersonal.

Alle Schülerinnen und Schüler sollen fair behandelt werden. Es werden deshalb zusätzliche Fördermittel bereitgestellt, um Ferienangebote in den Sommerferien und Förderprogramme im neuen Schuljahr zu ermöglichen. Außerdem soll es ein großzügiges Vorrücken auf Probe geben.

Bayern baut zudem die Digitalisierung an den Schulen weiter konsequent aus. Zentrale Bausteine sind die „mebis“-Plattform (Landesmedienzentrum Bayern) sowie ein ergänzendes Werkzeug zur onlinebasierten Kommunikation für die weiterführenden Schulen. Wer zu Hause keinen Zugang zu einem geeigneten digitalen Endgerät hat, soll dies bei der Schule befristet ausleihen können. Über das Sonderbudget Leihgeräte wurde hierfür ein eigenes Förderprogramm unter dem Dach des „DigitalPakt Schule“ 2019 bis 2024 aufgelegt.

Weitere Informationen zur Kabinettsitzung am 23.06.2020 finden Sie auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung. Weiterlesen

 

Digitale Gäste- und Kundenregistrierung

Um Gastgeber bei der im Rahmen der Corona-Pandemie bestehenden Registrierungspflicht ihrer Gäste zu unterstützen, hat die darfichrein GmbH, ein gemeinsames Tochterunternehmen der AKDB und des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern eine einfache Lösung für die Registrierungspflicht auf den Weg gebracht. Es handelt sich dabei um eine digitale datenschutzkonforme Registrierungslösung entsprechend gesetzlicher Vorgaben.

Zum Ablauf:

  • Gastronomen erstellen auf darfichrein.de in wenigen Sekunden ein Konto. Dabei wird ein QR-Code generiert, der von den Gastronomen ausgedruckt und sichtbar in der Gaststätte angebracht werden kann.
  • Die Gäste scannen den QR-Code mit dem Smartphone und geben ihre die Kontaktdaten an. Dafür muss nichts installiert oder heruntergeladen werden. Diejenigen Gäste, die kein Smartphone besitzen oder es nicht verwenden möchten, sollen sich über ein Gerät, z.B. Tablet, der Gaststätte oder durch das Servicepersonal der Gaststätte eintragen.
  • Die Daten werden verschlüsselt und sicher im Rechenzentrum der AKDB gespeichert. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die Kontaktdaten nach vier Wochen automatisch gelöscht.
  • Allein auf Anforderung der Gesundheitsbehörden darf der Restaurantbetreiber die Kontaktdaten der Gäste für ein bestimmtes Zeitfenster herunterladen, entschlüsseln und an die Behörden übergeben.

Die DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer erklärt, dass der Hilfsgedanke für die Branche dabei im Vordergrund steht. Deswegen können alle Gastronomen, die sich im Rahmen der Einführungsphase bis zum 5. Juli 2020 auf darfichrein.de anmelden, den Service bis Ende August kostenfrei nutzen.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der DEHOGA. Weiterlesen

 

Die Umsetzbarkeit der Coronavirus-Maßnahmen im Unternehmen

Wie gut die Umsetzung der Coronavirus-Maßnahmen im Betrieb funktioniert, zeigen die ersten Ergebnisse des "IW-Covid-19-Panels", einer neuen Unternehmensbefragung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und der IW Consult.

Das Ergebnis zeigt, dass die Abstandsregeln für Kunden und Mitarbeiter, sowie das Desinfizieren des Arbeitsplatzes verhältnismäßig einfach umzusetzen seien.  Ein gemischtes Bild ergibt sich bei den rotierenden Präsenzzeiten und der Bereitstellung von Schutzkleidung und Masken. In beiden Fällen beträgt der Durchschnittswert rund fünf Punkte. Wirklich problematisch scheinen dagegen das Arbeiten im Home Office, sowie der Online-Vertrieb für Unternehmen zu sein.

Die exakte Auswertung und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des IW. Weiterlesen

 

Deutlicher Rückgang von Gründungen im Handwerk

Auf Basis von Ein- und Austragungen in die Handwerkskammerverzeichnisse von sechs Handwerkskammern für den Zeitraum von Januar 2007 bis Mai 2020 untersuchte das Volkswirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen (ifh Göttingen) die Betriebsdynamik und Resilienz des Handwerks. Dabei ließen sich folgende Erkenntnisse festhalten:

Im Vergleich zum April 2019 sinken die Gründungen im April 2020 um 23 %.

  • Von den Rückgängen bei den Gründungen sind in erster Linie das Ausbaugewerbe (-35 %) sowie die Handwerke für den privaten Bedarf (-24 %) betroffen.
  • Beim Ausbaugewerbe ist von einer Überlagerung mit den Effekten der Rückvermeisterung auszugehen.
  • Im Lebensmittelgewerbe (-54 %) und Kraftfahrzeuggewerbe (-26 %) sinken die Eintragungszahlen ebenfalls deutlich, allerdings sind hier die Ergebnisse aufgrund der geringen Fallzahlen mit Vorsicht zu interpretieren.
  • Die Rückgänge im Gründungsgeschehen betreffen das zulassungspflichtige Handwerk stärker.

Die Austragungen sinken im Vergleich zum April 2019 um 54 %, wobei alle Gewerbegruppen betroffen sind.

Grund für die ausbleibenden Gründungen sind, so vermutet es das ifh Göttingen, die unklaren Zukunftserwartungen potenzieller Gründer. Als Gründe für die sinkenden Abmeldungszahlen seien die weitreichenden Stützungsmaßnahmen von Bundes- und Landesregierungen im Verbund mit Kurzarbeitergeld und Aufhebung der Insolvenzantragspflicht zu sehen.

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Corona-App und Arbeitsrecht

Das Bundesdatenschutzgesetz, das in § 26 die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen im Arbeitsverhältnis konkretisiert, erlaubt dem Arbeitgeber die Verarbeitung personenbezogener Daten soweit dies für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Michael Fuhlrott, Arbeitsrechtler und Professor an der Hochschule Fresenius, erklärt, dass eine Anordnung zur Nutzung für Arbeitnehmer hierauf nicht gestützt werden kann. Die Installation der App ist damit auch für Arbeitnehmer freiwillig. Auch dann, wenn der Arbeitnehmer ein Dienst-Handy nutzt.

Nutzt der Arbeitnehmer allerdings die App und zeigt diese einen Alarm an, muss er seinen Arbeitgeber hierüber informieren. Wird dem Arbeitnehmer ein Alarm angezeigt, ist im Übrigen aber symptomlos und beschwerdefrei, ist er auch nicht arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber muss daher auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Entschließt sich der Arbeitgeber aber, den Arbeitnehmer nach Hause zu schicken, so ist dieser natürlich in dieser Zeit durch den Arbeitgeber zu vergüten. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung hat der Arbeitnehmer allerdings dadurch nicht. Einen Erstattungsanspruch für das Gehalt bei bezahlter Freistellung hat der Arbeitgeber nur dann, wenn der Arbeitnehmer auch behördlich unter Quarantäne gestellt wird.

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht und der Corona-App finden Sie auf der Seite der Deutschen Handwerks Zeitung. Weiterlesen

 

Abgeordnete spenden Diätenerhöhung für soziale Zwecke

Landtagsabgeordneten von CSU, Grünen, FDP, SPD und Freien Wählern haben sich dazu entschlossen, den automatischen Anstieg ihrer monatlichen Diäten im Zuge der Corona-Pandemie für soziale Zwecke zu spenden. Die Diäten steigen zum 1. Juli regulär um 212 Euro pro Monat, dies entspricht 2544 Euro pro Jahr, wie die Grünen als größte Oppositionsfraktion mitteilten. Exakt diese Summe wollen die Abgeordneten spenden.

„Wenn Millionen Menschen in unserem Land in Kurzarbeit sind und viele sich große Sorgen um ihren Arbeitsplatz und ihre wirtschaftliche Situation machen - ist es aus unserer Sicht angemessen, dass wir Abgeordnete auch selbst verzichten“, sagte Thomas Kreuzer, Vorsitzende der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag.

Die CSU legte sich auf drei Organisationen fest, die als Spendenempfänger infrage kommen: Zur Auswahl stehen demnach die Bayerische Landesstiftung, die Bayerische Stiftung Hospiz und der Landesverband Tafel Bayern.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Merkur. Weiterlesen

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

 

 

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