Wochenschau vom 22.05.2020

Wochenschau vom 22.05.2020

Wir fassen zusammen: Öffnung von Kinderbetreuungen; Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben; Touristische Dienstleistungen; Wiederaufbau-Plan von Deutschland und Frankreich

 

 Was in der Woche passiert ist, fassen wir für Sie noch einmal zusammen:

 

Die Landesregierung hat in der Kabinettsitzung vom 19.05.2020 die weiteren Fahrpläne bezüglich Kinderbetreuung, Alten- und Pflegeheime, Hotellerie und touristischer Dienstleistungen konkretisiert. Außerdem haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron nach einer gemeinsamen Videokonferenz eine deutsch-französische Initiative gegen die Corona-Wirtschaftskrise angekündigt.

 

Hier die Themen der Woche im Überblick:

 

Kinderbetreuung

Die Bayerische Staatsregierung weitet die Notbetreuung für Kinder ab 25. Mai 2020 weiter schrittweise aus. Kitas, Großtagespflegen Waldkindergärten und andere nicht gebäudegebundene Kindertageseinrichtungen sollen wieder öffnen. In Großtagespflegen sollen maximal zehn Kindern gleichzeitig von zwei oder drei Tagespflegepersonen betreut werden.

Bei allen Maßnahmen steht der Gesundheitsschutz an oberster Stelle.

 

Erfahren Sie mehr dazu in unserem Nachrichtenbereich. Weiterlesen

 

Alten- und Pflegeheime

Der derzeit bestehende grundsätzliche Aufnahmestopp für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung wird unter Auflagen aufgehoben.

Voraussetzung für eine Aufnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern ist demnach ein einrichtungsindividuelles Schutzkonzept, das den größtmöglichen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals gewährleistet. Zudem werden auch verdachtsunabhängige Testungen von Personal und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen intensiviert.

 

Kontaktbeschränkungen gelten auch in Übernachtungsdomizielen 

Der Ministerrat hat beschlossen, dass alle Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen sowie Campingplätze, bei strikter Wahrung der Hygienevorschriften ab dem Pfingstwochenende, das heißt ab 30. Mai 2020,wieder für Urlauber offenstehen.

Auch bei Übernachtungen sind die geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Gruppenübernachtungen sind demnach derzeit nicht möglich.

 

Erfahren Sie hier mehr über die genauen Hygieneregeln. Weiterlesen

 

Touristische Dienstleistungen

Abgestimmt auf die mögliche Öffnung von Beherbergungsbetrieben am 30. Mai sollen ab diesem Tag auch Freizeiteinrichtungen im Außenbereich ihren Betrieb wiederaufnehmen können, beispielsweise Freizeitparks.

Um einen größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, erarbeiten das Wirtschaftsministerium und das Gesundheitsministerium gemeinsam ein verbindliches staatliches Rahmenkonzept zur Umsetzung der Hygienevorgaben.

 

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Verlängerung der Verdienstausfallentschädigung für Eltern wegen Kinderbetreuung

Seit dem 30. März 2020 gilt für Eltern, die bedingt durch den Schulausfall bzw. die Schließung der Kindertagesstätten ihre Kinder selbst betreuen müssen und so einen Verdienstausfall erleiden, ein Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG. In seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass der Anspruch künftig pro Elternteil für maximal zehn Wochen bestehen soll. Bisher wurde dieser für maximal sechs Wochen gewährt.

Folgendes gilt zu beachten:

  • Alleinerziehende Eltern haben entsprechend Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entschädigung.
  • Die Entschädigung ist zunächst vom Arbeitgeber auszuzahlen, der Arbeitgeber erhält hierfür eine staatliche Erstattung.
  • Eltern bekommen maximal 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung, höchstens jedoch 2016 Euro im Monat.

 

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Wiederaufbauplan von Merkel und Macron

Um notleidenden EU-Staaten nach der Coronakrise aufzuhelfen, befürworten Deutschland und Frankreich ein europäisches Hilfspaket mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro schnüren.

Krisenstaaten wie Italien oder Spanien könnten Zuschüsse bekommen. Merkel sagte am Montag, dies sei eine „außergewöhnliche, einmalige Kraftanstrengung“. Offen bleibt die Diskussion, wie in der EU der gemeinsame Umgang hinsichtlich Schulen gestaltet werden kann - denn alle 27 EU-Staaten müssten den Wiederaufbauplan einstimmig beschließen.

Österreich, die Niederlande, Dänemark und Schweden pochen darauf, dass die EU nur rückzahlbare Kredite und keine Zuschüsse ausgibt.

Der Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Armin Laschet (CDU) lobten den Plan. In einem Tweet auf Französisch schrieb Laschet: „Die Periode nach Corona muss Europa wiederbeleben.“

 

Erfahren Sie mehr zu dem Wiederaufbau-Plan und den Ansichten der einzelnen EU-Staaten auf der Seite vom Tagesspiegel oder auch auf der Seite der Tagesschau

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

 

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