Kitas und Kindergärten: Behutsame Öffnungen für Kleingruppen

Kitas und Kindergärten: Behutsame Öffnungen für Kleingruppen

Das „Hochfahren“ der Kinderbetreuungseinrichtungen wird schrittweise erfolgen, der Kreis der betreuten Kinder wird behutsam erweitert - um Infektionswege verfolgen zu können. Die privat organisierte Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ist seit gestern erlaubt. Erste Kitas dürfen ab 11. Mai 2020 öffnen.

So sieht der weitere Fahrplan für die Kinderbetreuung in Bayern aus:

Notbetreuung erweitern

In einem ersten Schritt sind Maßnahmen im Sinne eines erweiterten Notbetriebes erlaubt. Berücksichtigung finden dabei sowohl die Entwicklungsbedarfe der Kinder als auch die Belastungssituation der Eltern.

Folgende Gruppen können ab 11. Mai 2020 die Notbetreuung in Anspruch nehmen:

  • Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist.
  • Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) haben. Gerade dort, wo schon vor der Corona-Pandemie auch unterhalb der Schwelle zur Kindeswohlgefährdung hoher Unterstützungsbedarf bestand, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Schon bislang bestand die Möglichkeit einer Notbetreuung, wenn dies vom zuständigen Jugendamt zur Sicherstellung des Kindeswohls angeordnet wurde. Damit hat der Kinderschutz insbesondere durch Unterstützung von Familien in Belastungssituationen auch in Corona-Zeiten oberste Priorität.
  • Kinder von studierenden Alleinerziehenden.
  • Hortkinder der 4. Klassen, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen können.

Weitere Informationen zur Notbetreuung (Voraussetzungen, geltende Regelungen etc.) finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums. Weiterlesen 

 

Private Kinderbetreuung in festen Kleingruppen

Mit Wirkung zum 06. Mai 2020 ist die privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen von maximal drei Familien möglich. Die Betreuung muss unentgeltlich erfolgen.

Das könnte für viele Familien eine Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung sein. Dringendste Bedarfe von Familien, deren Kinder nicht bzw. noch nicht in einer Einrichtung betreut werden (Tagespflege, Kita, Kindergarten, Schule), können so abgefedert werden.

Eine Empfehlung für die privat organisierte Kinderbetreuung finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums. Weiterlesen 

 

Tagespflege

Ab 11. Mai 2020 dürfen wieder bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig in der Tagespflege betreuen werden. „Das ist eine kleine, feste Gruppe, das ist sehr vertretbar“, so Sozialministerin Carolina Trautner über die Entscheidung.

Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen, mit Ausnahme der Notbetreuung.

 

Weitere Öffnung der Kindertageseinrichtungen

Weiteren Maßnahmen in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes, die ab 25. Mai 2020 in Frage kommen, sind in Abstimmung. Zwischen den einzelnen Schritten sollen zunächst mindestens zwei Wochen liegen - um die Auswirkungen der vorherigen Veränderungen abschätzen zu können und den Einrichtungen den nötigen Vorlauf zu geben.

Das Familienministerium wird auf dieser Grundlage in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich der Kinderbetreuung erarbeiten.

Eine Ausweitung ab dem 25. Mai 2020 ist bspw. für folgende Gruppen vorgesehen:

  • Vorschulkinder, die sich auf den Übergang zur Schule einstellen und sich von ihrem Kindergarten verabschieden können sollen.
  • Kinder in der Großtagespflege (bis zu 10 Kinder).
  • Kinder in Waldkindergärten und anderen nicht gebäudegebundenen Kindertageseinrichtungen.
  • Geschwisterkinder von bereits betreuten Kindern.
  • Hortkinder für weitere Klassen, die wieder in die Schule gehen dürfen, jeweils an den Tagen, an welchen sie in die Schule gehen können.

Weitere Informationen zur Kindertagesbetreuung finden Sie tagesaktuell auf der Seite des Staatsministeriums. Weiterlesen

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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