Das weitere Handlungskonzept der Staatsregierung sieht einzelne aufeinander abgestimmte Schritte vor. In den kommenden Wochen werden Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen eingeleitet, um Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken.
Die Staatsregierung setzt den Kurs der Umsicht und Vorsicht fort. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Handel- und Dienstleistung sowie Gastronomie, Hotellerie & Tourismus.
In einer Pressekonferenz am Dienstagmittag (05.05.2020) berichtete der Ministerrat über den weiteren Corona-Fahrplan in Bayern. Ministerpräsident Markus Söder sagte: "Wir machen alles schrittweise und später als andere".
Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten. Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen.
Unterstützende Linkssammlung
- Das Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat eine Checkliste erstellt, welche bei der Planung und Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes hilft. Weiterlesen
- Auf der Webseite der IHK für Oberfranken Bayreuth stehen Musterdokumente zur Verfügung, mit welchem ein Schutz- und Hygienekonzept wie auch ein Parkplatzkonzept verschriftlicht werden kann. Weiterlesen
- Vorschläge bzgl. Hygiene und Infektionsschutz für alle Unternehmen hat die IHK für München und Oberbayern in einem Ratgeber veröffentlicht. Weiterlesen
Gastronomie, Hotellerie, Tourismus
Eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus wird angestrebt.
"Distanz zu halten ist schwieriger dort", sagt Söder, Masken machten dort nur bedingt Sinn. "Wir werden zu Pfingsten, am 30. Mai, Hotel und Tourismus zulassen, allerdings ohne Sauna und Wellness."
Für alle denkbaren Schritte gelten Auflagen. Diese umfassen insbesondere folgende Punkte:
- Einschränkung von Öffnungszeiten,
- Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe,
- Begrenzung von Gästezahlen,
- Sicherstellung von Abstand: Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht, etc.
Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden - zunächst im Außenbereich wie z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020.
Das Pfingstwochenende ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks.
Für die Öffnung von Hotels gelten Auflagen, die insbesondere umfassen
- keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad,
- Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie,
- Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.
Das Wirtschaftsministerium wird gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Beauftragten für Bürokratieabbau ein Konzept für die weiteren Schritte in Bezug auf die Gastronomie, die Hotellerie und den Tourismus erarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Hilfeseite der DEHOGA stehen zum Beispiel branchenspezifische Merkblätter und Checklisten zum Download bereit.
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Es wird darauf hingewiesen, dass wir als Familienpakt - ebenso wie die staatlichen Stellen und Kammern - lediglich informieren können, aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.