Wir fassen zusammen: Maskenpflicht; Verpflegungskosten für das Personal in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen; Öffnung Bestimmter Läden und Geschäfte; Schutz- und Hygienekonzept; Gebühren für Kitas und Kindergärten; Behutsamer Wiedereinstieg in die Kinder-Tagesbetreuung.
Was in der Woche passiert ist, fassen wir für Sie noch einmal zusammen:
Die Ausgangsbeschränkungen wurden bis 10.05.2020 verlängert. Weitere Entscheidungen werden für Bayern ab 4.05.2020 diskutiert.
„Besonnenheit ist unsere Aufgabe, keine Experimente mit der Gesundheit der Menschen,” sagte Ministerpräsident Markus Söder bei der Pressekonferenz der Bundesregierung am 30.04.2020.
Hier die Themen der Woche im Überblick:
Maskenpflicht
Seit dem 27. April 2020 gilt die Pflicht, eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Eine selbst genähte Maske reicht, gegebenenfalls auch ein Tuch oder ein Schal. Diese schützt die Mitmenschen, sich mit dem neuartigen Coronavirus anzustecken. Das Tragen ist verpflichtend:
- für Personen ab dem siebten Lebensjahr (das heißt ab dem sechsten Geburtstag),
- beim Einkaufen,
- bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie
- für das Personal von geöffneten Geschäften.
Für Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung unbedingt notwendig, um sich und andere vor Corona-Infektionen zu schützen. Sie argumentiert: „Gerade beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind sonst die Infektionsgefahren besonders hoch.“
In Geschäften sind insbesondere die Ladenbetreiber als Hausrechtsinhaber gefordert, dafür zu sorgen, dass Schutz- und Hygienekonzepte erstellt werden. Schon jetzt nutzen viele Läden spezielles Sicherheitspersonal zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften. "Wenn alle Appelle der Ladenbetreiber an uneinsichtige Kunden nichts nutzen, kann auch die Polizei einschreiten", so Herrmann.
Ladenbetreiber, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, drohen 5.000 Euro Geldbuße.
Weitere Informationen
- Informationen zum Tragen einer Alltags-Maske finden Sie auf der FAQ-Seite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Weiterlesen
- Der Regelungstext des Bußgeldkatalogs ist auf der Verkündungsplattform der Staatsregierung abrufbar. Weiterlesen
Verpflegung des Personals in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen
Verpflegungskosten für das Personal in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen können durch den Freistaat Bayern erstattet werden. Die Maßnahme greift ab dem 1. April 2020 und mindestens bis zum 31. Mai 2020. Erstattet wird die Verpflegung des Personals im Rahmen der Arbeitszeit. Die Kosten der Verpflegung aller Beschäftigten in folgenden Einrichtungen übernommen werden:
- Krankenhäusern
- Universitätskliniken
- Rehabilitationskliniken
- Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen (einschließlich ambulanter Pflegedienste und einschließlich stationärer Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung)
- Privatkliniken mit Zulassung nach § 30 GewO
Die Maßnahme soll für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen greifen, da auch alle ihren Teil zur Bewältigung der Pandemie beitragen. Somit sind ärztliches und pflegerisches Personal genauso umfasst wie Verwaltungspersonal und alle anderen Berufsgruppen wie zum Beispiel Ergotherapeutinnen und -therapeuten oder Reinigungspersonal.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Weiterlesen
Bestimmte Läden und Geschäfte durften wieder öffnen
Schrittweise werden die Corona-Beschränkungen für Unternehmen in Bayern gelockert. Bestimmte Läden und Geschäfte dürfen bei Einhaltung von Maßnahmen zum Infektionsschutz wieder öffnen.
- Seit 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
- Seit 27. April 2020 an dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
- Seit 27. April 2020 an dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Eine Verkleinerung der Fläche auf unter 800 qm im Nachhinein durch Maßnahmen wie Absperrungen wird aufgrund der Entscheidung des BayVGH vom 27.04.2020 zugelassen.
- Ab 4. Mai dürfen Friseure und Fußpflege wieder öffnen mit Masken- und Abstandspflicht. Das Friseurhandwerk hat hierzu eine Reihe von hervorragenden Vorschlägen gemacht.
Zur Interpretation der aktuellen Rechtsgrundlagen hat das Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege folgende Informationen veröffentlicht:
- FAQs zu Betrieben / Betriebsuntersagungen Weiterlesen
- Positivliste PDF (Stand 01.05.2020; 15:00 Uhr) Weiterlesen
Schutz- und Hygienekonzept
Grundsätzliches Ziel für alle Unternehmen ist, die Ansteckungsgefahren bei der Wiedereröffnung zu minimieren bzw. auszuschließen und die Arbeit zu entzerren. Der Betreiber hat dazu geeignete Maßnahmen sicherzustellen:
- In Bezug auf den Kontakt Kunde – Mitarbeiter
- In Bezug auf Mitarbeiter und Mitarbeitereinsatz
- In Bezug auf die Räumlichkeiten/ Umgebung/ Ausstattung
Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept und, falls Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, ein Parkplatzkonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Grundsätzlich muss ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden können. Ein Parkplatzkonzept dient der Steuerung der Kundenfrequenz. Konkret bedeutet dies: Pro Kunde müssen im Geschäft 20 qm zur Verfügung stehen, sind mehr Parkplätze vorhanden, als Kunden ins Geschäft dürfen, muss die Anzahl der Parkplätze verringert werden. Dabei ist auf eine gute Beschilderung zu achten. Zum Ausdrucken und Aufhängen stehen im Internet zahlreiche Vorlagen zur Verfügung (siehe IHK für Oberfranken Bayreuth).
Weitere Informationen
- Das Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat eine Checkliste erstellt, welche bei der Planung und Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes hilft. Weiterlesen
- Auf der Webseite der IHK für Oberfranken Bayreuth stehen Musterdokumente zur Verfügung, mit welchem ein Schutz- und Hygienekonzept wie auch ein Parkplatzkonzept verschriftlicht werden kann. Weiterlesen
- Vorschläge bzgl. Hygiene und Infektionsschutz für alle Unternehmen hat die IHK für München und Oberbayern in einem Ratgeber veröffentlicht. Weiterlesen
- Ergänzt werden die Vorschläge durch spezifische Empfehlungen für:
- Handel
- Hotellerie / Gastronomie
- Verkehr
- Logistik
- Dienstleistungen
- Industrie
- Weiterlesen
Ersatz von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung und in der Mittagsbetreuung für die Monate April, Mai und Juni
Die Staatsregierung wird Eltern, die wegen des Betretungsverbots aufgrund der Coronavirus-Pandemie keine Kindertagesbetreuung oder Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen können, für drei Monate von den Kosten entlasten. Dazu sollen den Trägern in der Kindertagesbetreuung und in der Mittagsbetreuung die Elternbeiträge im April, Mai und Juni 2020 pauschal ersetzt werden. Im Gegenzug müssen die Träger für diese Zeit auf die Elternbeiträge verzichten. Der Freistaat Bayern macht den Trägern damit ein sehr attraktives Angebot, um die Eltern von Beiträgen zu entlasten. Eltern von Kindern in der Notbetreuung leisten grundsätzlich weiterhin ihre Elternbeiträge. Für Eltern, die aufgrund des Beitragsersatzes keine Elternbeiträge bezahlen, entfällt in der Folge der Anspruch auf das Krippengeld.
Die Kosten für den Freistaat Bayern belaufen sich insgesamt auf rund 200 Mio. Euro. Das Familienministerium (Kindertagesbetreuung) und das Kultusministerium (Mittagsbetreuung) wurden mit der Umsetzung der Beitragserstattung beauftragt.
Weitere Informationen
- Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28. April 2020 Weiterlesen
Behutsamer Wiedereinstieg in die Kinder-Tagesbetreuung in Aussicht gestellt
Die Familienminister von Bund und Ländern sprechen sich am 28.04.2020 für einen behutsamen Wiedereinstieg in die Kinder-Tagesbetreuung in der Corona-Krise aus. Ein konkretes Datum nennen sie allerdings nicht. Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder und das Bundesfamilienministerium empfehlen einen behutsamen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung in vier Phasen.
- die aktuell bestehende Notbetreuung (1)
- eine erweitere Notbetreuung (2)
- einen eingeschränkten Regelbetrieb (3)
- und die Rückkehr zum Normalbetrieb (4)
Die stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote soll von breit angelegten Studien unter Berücksichtigung des sozialen Kontextes begleitet werden, um die mögliche Übertragung des Virus in diesen Settings beurteilen zu können. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beabsichtigt, das Robert-Koch-Institut und das Deutsche Jugendinstitut – eventuell auch im Verbund mit anderen Forschungsvorhaben - mit einer aussagekräftigen Studie zu beauftragen.
Bei einem behutsamen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung muss nach Ansicht der Jugend- und Familienministerkonferenz das Infektionsgeschehen kontinuierlich beobachtet und neu bewertet werden. Darüber hinaus muss auch auf die besondere Situation der Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagespflegepersonen eingegangen werden. Der Beschluss der JFMK und des Bundesfamilienministeriums ist in die Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 30. April eingeflossen.
Für die Kindertageseinrichtungen sind die Bundesländer und Kommunen zuständig. Nach den Einigungen von Bund und Ländern für weitere Lockerungen der Schutzmaßnahmen hat sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder die Umsetzung im Freistaat offen gehalten. „Das, was beschlossen wurde, muss jetzt aufgearbeitet werden, muss in den nächsten Kabinettssitzungen beraten werden. Wir werden nächste Woche den entsprechenden Fahrplan in Bayern machen", sagte er nach der Konferenz von Bund und Ländern am 30.04.2020 in Berlin. Das betrifft nicht nur die Öffnung der Kinder-Tagesbetreuung, sondern gilt gleichermaßen für Spielplätze, Museen und Zoos in Bayern.
Weitere Informationen
- Pressemittelung des Bundesfamilienministeriums (28.04.2020) Weiterlesen
- Bericht der Tagesschau vom 28.04.2020 Weiterlesen
- Bericht aus der Passauer Neue Presse Weiterlesen