Haftungsregelungen für Eltern-Kind-Zimmer innerhalb des Unternehmen

Haftungsregelungen für Eltern-Kind-Zimmer innerhalb des Unternehmen

Im Rahmen der familienfreundlichen Maßnahmen eines Unternehmens findet die Idee des Eltern-Kind-Raumes häufig Anklang. Dieser ermöglicht den Eltern die Überbrückung kurzfristiger Betreuungsnotfälle und schafft Entlastung. Obgleich die Einrichtung eines Eltern-Kind- Raumes viele Vorteile bietet, geht diese oftmals mit der Frage zur Aufsichtspflicht sowie zur Haftung im Schadensfall einher.

Wie wird die Haftung der Eltern-Kind-Räume gehandhabt?

  • Üblicherweise erstellen die Unternehmen eine Nutzungsordnung, welche Regelungen zur Haftung im Schadensfall sowie zur Aufsichtspflicht beinhaltet.
  • Zusätzliche Punkte, wie beispielsweise die Sorgfaltspflicht sowie Datenschutz können ebenfalls mitaufgenommen werden und sollten vom jeweiligen Unternehmen individuell angepasst oder erweitert werden.

Welche Regelungen kann die Nutzungsordnung beinhaltet?1

  • Ein zentraler Aspekt der Nutzungsverordnung ist die Aufsichtspflicht. Diese liegt bei den Nutzern, also den Eltern des Kindes, welche den Eltern-Kind-Raum nutzen.
  • Es besteht keine Unfallversicherung für die Kinder besteht.
  • Der zur Verfügung gestellte Eltern-Kind-Raum weist die Standards einer Kindertagesstätte auf und dessen Benutzung erfolgt somit auf eigene Gefahr. Dies bedeutet, dass seitens des Unternehmens keine Haftung übernommen wird.
  • Die Regelungen der Nutzungsordnungen gelten über den Eltern-Kind-Raum hinaus für das gesamte Bürogebäude.
  • Etwaige Schäden durch Nicht-Beachtung der Aufsichtspflicht kann das Unternehmen geltend machen,
  • Bezüglich der Sorgfaltspflicht wird der Nutzer in der Nutzungsordnung dazu angehalten sorgsam mit dem zur Verfügung gestellten Mobiliar und Spielzeug umzugehen. Für entstandene Schäden an Spielzeug und Mobiliar haftet der Nutzer.
  • Weiterhin kann auch der Punkt Datenschutz mitaufgeführt werden, der ausschließt, dass Kinder Zugang zur vorhandenen Technik und sensiblen Daten erhalten.
  • Am Ende der Nutzungsordnung gewährleistet die Formulierung "Durch die Nutzung
    des Eltern-Kind-Zimmers erkennen die Nutzer die Nutzungsordnung an" die Pflicht zur Einhaltung der in der Nutzungsordnung aufgeführten Punkte.

1 Die genannten Punkte sind lediglich Anregungen zum Inhalt einer Nutzungsordnung und sollten vom Unternehmen individuell angepasst oder erweitert werden.

 

Hier finden Sie einige Beispiele für Nutzungsordnungen an Universitäten und Hochschulen in Bayern:

 

In der Handreichung "Eine Betreuungslösung für den Notfall" haben wir zum Thema Eltern-Kind-Zimmer weitere Informationen und Praxisbeispiele zusammengestellt (aktualisiert Juni 2020). Weiterlesen

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