Der Deutsche Bundestag sowie Bundesrat hat die Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche beschlossen. Grundlage dafür war ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion für ein „Mutterschutzanpassungsgesetz“ (20/14231), dem das gesamte Parlament zustimmte. Die Entscheidung basierte auf einer Beschlussempfehlung des Familienausschusses (20/14783).
Anpassungen im Mutterschutzgesetz
Abhängig beschäftigte Frauen erhalten künftig die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen.
Denn, Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, befinden sich in einer besonderen Belastungssituation. Das neue Gesetz zielt darauf ab, Unklarheiten zu beseitigen und den Betroffenen einen angemessenen Schutzraum zu gewähren.
Schutz für Frauen nach Fehlgeburten
Mit der Neuregelung wird die besondere Belastungssituation von Frauen nach einer Fehlgeburt anerkannt, und es wird ein Schutzraum geschaffen. Die Einführung der Mutterschutzfristen ab der 13. Schwangerschaftswoche trägt der Tatsache Rechnung, dass die Schwangerschaft in diesem Stadium oft als psychologisch sicher gilt und die Bindung der Mutter zu ihrem ungeborenen Kind intensiv ist.
Selbstbestimmte Entscheidungen für Frauen
Die Ausgestaltung der Regelung soll es beschäftigten Frauen ermöglichen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen oder nicht. Dies bedeutet, dass betroffene Frauen zukünftig nicht auf eine ärztliche Krankschreibung angewiesen sind. Der Arbeitgebende hat im Falle eines Beschäftigungsverbots Anspruch auf Erstattung der mutterschutzrechtlichen Leistungen im Rahmen des U2-Umlageverfahrens in voller Höhe.
Online Seminar „Mutterschutz und Elternzeit“ – jetzt kostenfrei anmelden
Die Elternschaft von Beschäftigten hat Auswirkungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Hier gilt es, entsprechende Regelungen zu beachten und Prozesse strukturiert und nachhaltig im Unternehmen zu implementieren.
Am 20.03.2025, von 10-11 Uhr, findet unser Online Seminar „Mutterschutz & Elternzeit – Was Sie als Arbeitgebende beachten müssen“ statt. Melden Sie sich jetzt kostenfrei an:
https://www.familienpakt-bayern.de/angebote/veranstaltungen/icalrepeat.detail/2025/03/20/620/-/online-seminar-mutterschutz-elternzeit-was-sie-als-arbeitgebende-beachten-muessen.html
Weitere Informationen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-mutterschutz-1042022
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/aenderung-des-mutterschutzgesetzes-hat-bundesrat-passiert-255072