Das deutsche Arbeitszeitgesetz zielt darauf ab, die Arbeitszeit der Beschäftigten zu regeln und ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen. In der Diskussion um ein neues Arbeitszeitgesetz geht es um eine Flexibilisierung der Höchstarbeitszeiten. Bislang wurde dazu noch kein Referentenentwurf der Bundesregierung veröffentlicht – wir informieren Sie sehr gerne über wissenswerte Details.
Was gilt aktuell?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland regelt die Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es begrenzt die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden und legt fest, dass die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf. Ausnahmen bestehen beispielsweise im Fall von gesonderten Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
Das Gesetz sieht auch Ruhepausen vor, die je nach Arbeitszeitdauer variieren. So müssen Beschäftigte bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen. Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden beträgt die Mindestdauer der Pause 45 Minuten.
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmende nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Zudem ist ein wöchentlicher Ruhetag vorgeschrieben, der in der Regel auf den Sonntag fällt. Das Arbeitszeitgesetz enthält auch Regelungen für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit. Für gewisse Berufe wie Rettungsdienste oder Verkehrsbetriebe gelten Ausnahmefälle des ArbZG; Nachtarbeitende, Jugendliche und Schwangere genießen einen weit über das ArbZG hinausgehenden Schutz.
Weshalb wird eine Überarbeitung des ArbZG diskutiert?
Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt bedarf es einer flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit. Insbesondere in Branchen mit saisonalen Schwankungen oder unregelmäßigen Arbeitszeiten, wie beispielsweise in der Gastronomie oder im Einzelhandel, gilt es, den Bedürfnissen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besser gerecht zu werden.
Ulrike Scharf, Bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, forderte daher im März eine Überarbeitung des bestehenden Gesetzes. Sie betont, dass pragmatische Lösungen gefunden werden müssen, um der Wirtschaft neuen Schwung zu verleihen und den Wohlstand langfristig zu sichern. Scharf fordert „den Bund seit mehr als einem Jahr dazu auf endlich die unflexible tägliche Höchstarbeitszeit von max. 10 Stunden aufzuheben und durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen“ (Quelle: Pressemitteilung StMAS). Dies fördere auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Von einer Änderung unberührt blieben selbstverständlich die hohen deutschen Arbeitsschutzstandards.
Ein ausgewogenes Arbeitszeitgesetz kann dazu beitragen, dass die Arbeitswelt den Veränderungen der modernen Gesellschaft gerecht wird und dass sowohl die Wirtschaft als auch die Beschäftigten davon profitieren.
Weiterführende Informationen rund ums Thema stehen Ihnen auch unter folgenden Links zur Verfügung:
- Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 25. März 2024: https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/pm2403-057.php
- Online Artikel des Handelsblatts: https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/pausen-ruhezeit-ueberstunden-welche-regeln-das-arbeitszeitgesetz-vorsieht/28024084.html
- 12 Fragen an die Gewerkschaft verdi: https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++3a8fac4e-0069-11ee-8da9-001a4a160129#:~:text=%E2%80%9C%20Davon%20gibt%20es%20nur%20Ausnahmen,%2C%20Verkehrsbetriebe%2C%20Messen%20und%20Kunstschaffende
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