Der Mindestlohn in der Pflege ist gestiegen – was Sie wissen sollten

Die Altenpflege ist eine anspruchsvolle und gesellschaftlich relevante Tätigkeit, die eine hohe Verantwortung und Engagement erfordert. Um die Arbeitsbedingungen in der Branche zu verbessern und die Pflegekräfte angemessen zu entlohnen, wird der Mindestlohn in der Altenpflege in Deutschland in zwei Schritten erhöht. Diese Maßnahme soll die Attraktivität des Berufs steigern und die finanzielle Situation der Pflegekräfte verbessern.

Gemäß der erlassenen Verordnung werden die Mindestlöhne für Pflegekräfte bundesweit bis zum 1. Juli 2025 – gestaffelt nach Qualifikationsstufen – um insgesamt bis zu 14 Prozent angehoben. Seit dem 1. Mai 2024 gelten folgende Mindestlöhne pro Stunde: 16,10 Euro für Pflegehilfskräfte, 17,35 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 20,50 Euro für Pflegefachkräfte. Zum 1. Juli 2025 werden diese Mindestlöhne erneut erhöht.

Die Erhöhung basiert auf einer Empfehlung der Pflegekommission, die alle zwei Jahre einen Vorschlag zur künftigen Höhe des Mindestlohns vorlegt. Die Pflegekommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden sowie der Arbeitnehmenden zusammen und hat das Ziel, faire und angemessene Löhne in der Pflegebranche zu gewährleisten.

Etwa 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten aktuell in Einrichtungen, die unter den Mindestlohn in der Pflege fallen. Die Erhöhung des Mindestlohns in der Altenpflege ist nicht nur ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der wertvollen Arbeit und Verbesserung der Arbeitsbedingungen, sondern auch zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Sämtliche Fragen rund um den Pflegemindestlohn werden auch in diesem Artikel behandelt.

Weitere Details finden Sie auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung sowie in der Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung.

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