Wie bereits nach Beschluss des Bundestags im Dezember 2023 angekündigt, sind mit dem 1. April 2024 Kürzungen beim Elterngeld in Kraft getreten. Diese stellen eine der aktuell erforderlichen Einsparungsmaßnahmen im Bundeshaushalt dar.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld von 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen auf 200.000 Euro gesenkt. Ab dem 1. April 2025 gilt dann die Grenze von 175.000 Euro.
Für Alleinerziehende liegt die Grenze nun bei 175.000 Euro, zuvor lag sie bei 250.000 Euro.
Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld ist nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich, es sei denn es handelt sich um ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus, Mehrlings- oder Frühgeburten.
Die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf hatte die Änderungen mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kritisiert – insbesondere Mütter könnten durch die Senkung des Elterngelds weiterhin in den Konflikt zwischen Familie und Karriere geraten: „Das Elterngeld ist keine Sozialleistung, sondern steht für gesellschaftspolitischen Fortschritt, den wir dringend benötigen!“
Für Arbeitgebende empfiehlt sich, das Gespräch mit Mitarbeitenden zu suchen, die den Anspruch auf Elterngeld verloren haben. Gehen Sie offen auf ihre Mitarbeitenden zu – bieten Sie passende Wiedereinstiegsmaßnahmen an und zeigen Sie sich flexibel, um gemeinsam individuelle Lösungen zu finden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
- https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/neuregelungen-beim-elterngeld-fuer-geburten-ab-1-april-2024-228588
- vbw Positionspapier „Familie im Arbeitsumfeld“: https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Sozialpolitik/2024/Downloads/240116_PosPa-Familie-im-Arbeitsumfeld-final.pdf
- https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/pm2312-364.php
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