Buß- und Bettag: Wie Sie Ihre Angestellten bei der Kinderbetreuung unterstützen können

Buß- und Bettag: Wie Sie Ihre Angestellten bei der Kinderbetreuung unterstützen können

Am 22.11.2023 ist in Bayern Buß- und Bettag. Viele Eltern stehen vor einer organisatorischen Herausforderung, da die Schulen zwar geschlossen sind, aber es sich nicht um einen bundesweiten Freiertag handelt. Einige bayerische Unternehmen und Betrieben haben dazu familienfreundliche Maßnahmen ergriffen, um ihre Angestellten bei der Kinderbetreuung an diesem Tag zu unterstützen.

Das Familienpakt-Mitglied UWT GmbH bieten am Buß- und Bettag einen, besonderen Betreuungstag für die Kinder ihrer Mitarbeitenden an. Die Kinder sind eingeladen, einen Tag im Unternehmen zu verbringen, wo sie ein abwechslungsreiches Programm mit kreativen Aktivitäten und Spielen erwartet und nebenbei lernen sie auch den Arbeitsplatz von Mama und Papa kennen.

Ein ähnliches Konzept bietet die Agentur für Arbeit Nürnberg an. Der Buß- und Bettag wird offiziell zum "KinderMitbringtag". An diesem Tag bekommen die Kinder die Gelegenheit, den Arbeitsplatz ihrer Eltern kennenzulernen, gemeinsam zu Mittag zu essen und an verschiedenen Aktivitäten, wie zum Beispiel Brezen backen, teilzunehmen.

Weitere Maßnahmen, die sie an schulfreien Tagen anbieten können, finden Sie in unserem Kurzleitfaden "Innerbetriebliche Ferienbetreuung".

089 / 5790-6280 Schreiben Sie uns Was suchen Sie? Vernetzen wir uns Interner Bereich