Wochenschau vom 26.11.2021

Wochenschau vom 26.11.2021

Wir fassen zusammen: Fallzahlen in Deutschland, Neue Corona-Regeln in Bayern, Neue Virusvariante in Südafrika entdeckt, Mit Kurzarbeit weiter Arbeitsplätze sichern, Freistaat bereitet sich auf Impfungen für Kinder vor, Verstärkte Kontrollen, Hilfsprogramme für Kunst und Kultur werden verlängert

Lange Zeit haben die Aktienmärkte weltweit die Entwicklung der Coronapandemie ignoriert. Doch mit der neuen Coronavariante, die in Südafrika entdeckt wurde, ändert sich das Bild. Denn mit diesem neuen Virus, das im Gegensatz zu den zwei Delta-Mutationen mindestens zehn Mutationen aufweist, kehrt die Angst vor einem neuen Lockdown mit drastischen Einschränkungen für die Wirtschaft auf das Börsenparkett zurück. Der deutsche Leitindex Dax gibt am Freitagmittag 2,9 Prozent nach und notiert bei 15.457 Punkten, mehr als 450 Stellen weniger. Das ist bislang das größte Tagesminus des gesamten Jahres.

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

Die aktuellen Fallzahlen in Deutschland

Aktuell gibt es in Deutschland 774.300 Coronavirus-Infizierte. Das Robert Koch-Institut (RKI) verzeichnete 76.414 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen liegt bundesweit aktuell bei 438,2 (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, Stand: 26. November 2021, 00:00 Uhr). Regional kann es dabei zu erheblichen Schwankungen kommen. Die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierung liegt bundesweit aktuell bei 5,97 (Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, Stand: 26. November 2021).

Seit Beginn der Pandemie haben sich in Deutschland 5.650.170 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der Todesfälle liegt bei 100.476, gegenüber dem Vortag stieg sie um 357. Die Gesamtzahl der verabreichten Impfdosen liegt bei 120 Millionen. Am 25. November 2021 wurden 791.000 Impfungen vorgenommen. 71 Prozent der Bevölkerung haben nun mindestens eine Impfdosis erhalten, 68,3 Prozent sind vollständig geimpft.

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Das sind die neuen Corona-Regeln in Bayern

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen reagiert die Staatsregierung und verschärft die Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie. Gastronomie-Betriebe müssen teilweise schließen, Weihnachtsmärkte können nicht stattfinden - und für Kultur- und Sportveranstaltungen gelten schärfere Zugangsbeschränkungen. Ein Überblick über die neuen Regeln:

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Laut der neuen Regelung dürfen sich ab heute maximal fünf Ungeimpfte treffen, aus zwei unterschiedlichen Haushalten. Kinder unter 12 Jahren werden nicht dazu gezählt, geimpfte und genesene Personen auch nicht.

 

Kultur- und Sportveranstaltungen

Sämtliche Kultur- und Sportveranstaltungen in Bayern dürfen nur noch mit deutlich weniger Zuschauern stattfinden. So gilt, dass beispielsweise bei Theater- und Opernaufführungen, aber auch bei Sportveranstaltungen, in Freizeiteinrichtungen (z.B. Zoos, botanische Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerke, Freizeitparks, Indoorspielplätze usw.) und bei Messen nur noch 25 Prozent der eigentlich möglichen Besucher eingelassen werden dürfen. Hier gilt zudem die 2G-Plus-Regel. Das heißt, nur Genesene und Geimpfte haben Zutritt, und zwar mit einem aktuellen negativen Schnelltest. Überall herrscht Maskenpflicht.

 

2G-Regel: Hochschulen, körpernahe Dienstleistungen & Co

Alle Hochschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen und Musikschulen sind nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich. 2G heißt die neue Vorgabe, die auch für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung gilt. Ausgenommen sind Prüfungen - hier gilt laut der Staatskanzlei "aus verfassungsrechtlichen Gründen" 3G plus. Ungeimpfte können also mit einem aktuellen negativen PCR-Testergebnis teilnehmen. Auch für Bibliotheken und Archive gilt ab Mittwoch die 2G-Regel - genau wie für Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen. Betroffen sind auch körpernahe Dienstleistungen, also Friseure und Kosmetikbetriebe. Ausgenommen von der 2G-Regel sind nur medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen.

 

Handel

Im Gegensatz zu früheren Pandemie-Beschränkungen wird jetzt nicht mehr zwischen Einzel- und Großhandel unterschieden. Der Handel insgesamt bleibt von 2G ausgenommen. Allerdings gilt: Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass weniger Kunden gleichzeitig pro Geschäft zugelassen sind.

 

Bars, Clubs, Nachtgastronomie

Für die nächsten drei Wochen bis 15. Dezember bleiben alle Clubs, Discotheken, Bars, Schankwirtschaften und Bordelle im Freistaat geschlossen. In der übrigen Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr.

 

2G in Cafés und Gaststätten

Bereits seit 16. November gilt in Cafés und Gaststätten die 2G-Regel. Es dürfen sich dort also nur noch Geimpfte und Genesene aufhalten. Übersteigt in einer Stadt oder einem Landkreis die Inzidenz die 1.000er-Marke müssen auch diese Einrichtungen geschlossen werden. Ansonsten gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr.

 

Weihnachtsmärkte, Weihnachtsfeiern, Hochzeiten & Co

In Bayern wird es heuer keine Weihnachts- oder Christkindlmärkte geben. Alle derartigen Veranstaltungen werden abgesagt.

Für private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten (z. B. Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstage etc.) gilt ab Mittwoch in Bayern die 2G plus-Regel. Allerdings nur, wenn die Veranstaltung nicht in einem gastronomischen Betrieb stattfindet - dann gilt die bayernweit in diesem Bereich derzeit übliche 2G-Regel. Dazu kommt: Für Feiern in nichtprivaten Räumlichkeiten gilt auch eine Obergrenze - maximal 25 Prozent Auslastung oder Mindestabstand zwischen Mitgliedern verschiedener Haushalte. Analog zur Gastronomie entfällt die Maskenpflicht am Platz.

 

Sonderregeln für Hotspots ab Donnerstag

In allen Regionen Bayerns, in denen die Inzidenz den Wert 1.000 übersteigt, soll das öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren werden. Wichtig: Die Lockdown-Regeln in diesen Hotspots treten erst ab Donnerstag in Kraft. Die neue Corona-Verordnung der Staatsregierung gilt zwar ab Mittwoch - auf ihrer Grundlage wird aber erst festgestellt, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten die Inzidenz über 1.000 liegt. Gastronomie, Hotels und alle Sport- und Kulturstätten müssen dann in den Hotspots schließen. Auch körpernahe Dienstleister dürfen für drei Wochen nicht arbeiten - anders als ursprünglich angekündigt müssen Friseure aber nicht schließen. Veranstaltungen müssen dagegen ebenfalls entfallen. Hochschulen dürfen bei einer Inzidenz über 1.000 nur digitale Lehrveranstaltungen anbieten.

In den Corona-Hotspots wird aber nicht alles geschlossen: Der Handel bleibt geöffnet, allerdings müssen hier pro Kunde 20 Quadratmeter Platz vorhanden sein. Das heißt, nur halb so viele Kunden wie in anderen Regionen dürfen sich hier in einem Geschäft aufhalten. Sinkt die Inzidenz für mindestens fünf Tage unter die 1.000er-Grenze, werden die verschärften Regeln für die Corona-Hotspots aufgehoben.

 

Schulen und Kitas

Bayernweit sollen Schulen und Kitas offen bleiben, auch in Corona-Hotspots. Weiterhin muss regelmäßig getestet werden, auch für die Kitas und die Mittelschulen (besonders für die 5. und 6. Klassen) soll es die Möglichkeit von Pooltests geben. Ein entsprechendes Angebot soll auf den Weg gebracht werden. Im Unterricht müssen die Kinder und Jugendlichen weiter eine Maske tragen, auch im Schulsport. Ausnahme: Schulsport an der frischen Luft.

Ungeimpfte Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher in Kitas müssen sich künftig täglich testen lassen. Eltern und andere Besucher von außen dürfen die Schule künftig nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind - hier greift also die 3G-Regel.

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Neue Virusvariante in Südafrika entdeckt

Die Weltgesundheitsorganisation WHO untersucht derzeit, ob die neue Corona-Variante B.1.1.529 als besorgniserregend eingestuft werden muss. Das sagte WHO-Expertin Maria van Kerkhove am Donnerstag in einem Briefing. Es werde dabei auch untersucht, inwieweit die Variante auch Folgen für die Diagnostik, Therapien und die Impfkampagnen habe.

Die WHO hat für die unterschiedlichen Corona-Variante mehrere Kategorien. Eine davon ist die Kategorie „Variant of Concern“, auf deutsch „besorgniserregende Variante“. Eine der „Variants of Concern“ ist etwa die derzeit in Deutschland vorherrschende Delta-Variante des Coronavirus. Zu den Merkmalen einer solchen Variante kann etwa gehören, dass sie nachgewiesenermaßen die Übertragbarkeit des Coronavirus erhöht hat.

Die Corona-Variante B.1.1.529 ist bisher im südlichen Afrika aufgetaucht. Experten befürchten, dass sie wegen ungewöhnlich vieler Mutationen hoch ansteckend sein könnte und womöglich auch den Schutzschild der Impfstoffe leichter durchdringen könnte. Großbritannien und Israel schränkten deswegen vorsorglich den Flugverkehr in einige Staaten im südlichen Afrika ein.

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Mit Kurzarbeit weiter Arbeitsplätze sichern

Mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeld­verlängerungs­verordnung – KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird dabei auf die Hälfte reduziert. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen.

Kurzarbeit zeigt sich als wirksames Instrument zur Sicherung von Millionen Arbeitsplätzen während der COVID-19-Pandemie. Aktuell steigen die Infektionszahlen in Deutschland so stark wie nie zuvor in dieser Pandemie. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere verschärfte Maßnahmen ergriffen werden müssen, mit deutlichen Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel, das Gastgewerbe und den gesamten Dienstleistungsbereich. Außerdem belasten pandemiebedingte Lieferschwierigkeiten die Produktion im verarbeitenden Gewerbe. Für viele Betriebe ist nicht absehbar, wann sie das Vorkrisenniveau wieder erreichen können. Mit der Kurzarbeitergeld­verlängerungsverordnung bauen wir den betroffenen Betrieben und ihren Beschäftigten eine beschäftigungssichernde Brücke bis zum Ende des ersten Quartals 2022 und geben ihnen damit Planungssicherheit.

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Freistaat bereitet sich auf Impfungen für Kinder vor

Bayern bereitet sich gemeinsam mit der Ärzteschaft und den Impfzentren auf die Impfung von Kindern ab fünf Jahren vor. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Mittwochabend in Berlin hingewiesen:

 „Wir rechnen noch in dieser Woche mit einer Empfehlung der europäischen Arzneimittelbehörde EMA zur Zulassung des Corona-Impfstoffes der Hersteller Pfizer/Biontech für Kinder ab fünf Jahren. Ich halte es für eine positive und wichtige Entwicklung, wenn der Impfstoff künftig auch für Kinder unter 12 Jahren eingesetzt werden könnte.

Der Minister fügte hinzu: „Klar ist: Der Impfstoff wird nicht schon nächste Woche zur Verfügung stehen. Der Hersteller BioNTech wird mit seinem Impfstoff für Kinder, sobald die Zulassung vorliegt, die gesamte EU gleichzeitig mit Impfstoff in der extra für Kinder konzipierten Dosierung beliefern. Dies wird wohl aller Voraussicht nach am 20. Dezember europaweit der Fall sein.“

Eltern, die ihre Kinder impfen lassen möchten, müssen sich daher noch ein wenig gedulden. Empfohlen wird jedoch bereits ein Gespräch mit den niedergelassenen Haus-, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte wird dem Ministerium dabei beratend zur Seite stehen und wird den Wert der Impfung noch einmal ganz klarzumachen.

Der Minister betonte: „Die STIKO hat zugesagt, dass sie sich noch vor dem 20. Dezember zu Kinder-Impfungen äußern wird. Auch das ist ein wichtiges Signal! Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass eine zeitnahe Empfehlung der STIKO für viele Menschen und unsere Ärzteschaft sehr wichtig ist und ihnen Sicherheit gibt. Genauso klar ist aber auch: Solange noch so viele Erwachsene ungeimpft sind, bringen uns die Kinder-Impfungen nicht allein aus der Pandemie. Es kommt auf jeden Einzelnen an! Die vielen, noch ungeimpften Jugendlichen und Erwachsenen müssen sich jetzt endlich einen Impf-Ruck geben!“

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Herrmann kündigt weiter verstärkte Kontrollen der Corona-Regeln an

1.703 Verstöße gegen die Einhaltung der Corona-Regeln wie die 2G/3G–Bestimmungen oder die Maskenpflicht hat die Bayerische Polizei bei ihren insgesamt 19.636 Kontrollen festgestellt, die sie seit 11. November durchgeführt hat. Nahezu alle dieser Verstöße wurden auch geahndet. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Dabei hat die Polizei auch vom Verwarnungsverfahren Gebrauch gemacht und Verwarnungen unmittelbar ausgesprochen. Damit folgt die Strafe auf dem Fuß.“ Kontrolliert wurde schwerpunktmäßig in den Bereichen Gastronomie, Clubs, Diskotheken, Anbieter körpernaher Dienstleistungen und Fitnessstudios.

Der Innenminister kündigte an, die Kontrollen weiter zu intensivieren: „Aufgrund der besorgniserregenden pandemischen Entwicklung wird die Bayerische Polizei die Kontrolltätigkeiten verstärken und weiter ausbauen. Nachdem sie in der ersten Kontrollwoche eine sehr hohe Anzahl an Betrieben, insbesondere in der Gastronomie, kontrolliert hat, werden sich die weiteren Kontrollen in Absprache mit den Kreisverwaltungsbehörden zielgerichtet auf Betriebe konzentrieren, die bereits gegen die Regeln verstoßen hatten.“

Darüber hinaus werde es Schwerpunktaktionen in einzelnen Betriebsbereichen geben, die noch nicht kontrolliert wurden. Gleichwohl werden aber auch weiterhin anlasslose Wiederholungskontrollen durchgeführt. Insgesamt stellt Herrmann bei der überwiegenden Mehrheit in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz der verstärkten polizeilichen Kontrollen fest. Auch ohne konkrete polizeiliche Aufforderung zeigten viele freiwillig Impfzertifikate oder die erforderlichen Registrierungsnachweise vor. Auch seitens der Betriebe und Gewerbetreibenden bestehe ein grundsätzliches Verständnis für die polizeilichen Maßnahmen. Die Einhaltung der 2G-/3G-Regelungen werde sehr ernst genommen und konsequent umgesetzt.

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Hilfsprogramme für Kunst und Kultur werden verlängert

Mit der Verlängerung der Hilfsprogramme für Kunst und Kultur zeigt die Landesregierung eine Reaktion auf die anhaltende Pandemie, ein „echtes Stabilisierungspaket“ zur Stabilisierung der bayerischen Kulturlandschaft. „Mir war und ist bewusst, dass sich unsere Kunst- und Kulturschaffenden angesichts der aktuellen Entwicklungen auch in den kommenden Monaten in einer schwierigen Lage befinden werden. Daher haben wir heute im Kabinett Vorbereitungen getroffen und unsere Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende bis Ende März 2022 verlängert. Das ist ein deutliches Zeichen: Wir setzen alles daran, unsere Kulturlandschaft weiter zu stabilisieren und durch die anhaltende Krise zu lotsen“, kommentiert Kunstminister Bernd Sibler den Beschluss des Bayerischen Ministerrats, nach dem die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen für Kunst- und Kulturschaffende in der Corona-Krise verlängert werden. Die Programme wären ursprünglich zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen.

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Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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