Wochenschau vom 12.11.2021

Wochenschau vom 12.11.2021

Wir fassen zusammen: Die aktuellen Fallzahlen in Deutschland, Katastrophenfall für Bayern ausgerufen, Bericht aus der Kabinettssitzung vom 9. November 2021, Aktuelle Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Sozialministerin Trautner dankt allen, die zum Gelingen der ConSozial 2021 beigetragen haben

Die Zahl offener Stellen in Deutschland hat im Sommer mit 1,39 Millionen wieder das Niveau vor der Coronakrise übertroffen. Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erklärte am Dienstag, dies seien 221.000 oder rund 19 Prozent mehr als im Frühjahr 2021 und sogar 36.200 oder drei Prozent mehr als vor zwei Jahren.

Das Stellenangebot sei über alle Branchen hinweg gewachsen. Dies bedeute aber auch, „dass die damit verbundenen Probleme bei der Personalbeschaffung wieder zunehmen und der Druck hin zu höheren Löhnen in den gefragten Berufen steigen dürfte“. Den stärksten Anstieg zum Frühjahr 2021 gab es im Logistikbereich mit plus 41 Prozent auf nunmehr 68.000 offene Stellen. Auch das starke Wachstum im Verarbeitenden Gewerbe setzt sich laut IAB fort und liegt mit rund 163.000 offenen Stellen nochmals zehn Prozent höher als im Vorquartal.

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

Die aktuellen Fallzahlen in Deutschland

Aktuell gibt es in Deutschland 395.300 Coronavirus-Infizierte. Das Robert Koch-Institut (RKI) verzeichnete 48.640 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen liegt bundesweit aktuell bei 263,7 (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, Stand: 12. November 2021, 00:00 Uhr). Regional kann es dabei zu erheblichen Schwankungen kommen. Die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierung liegt bundesweit aktuell bei 4,65 (Zahl der Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, Stand: 11. November 2021). Seit Beginn der Pandemie haben sich in Deutschland 4.942.890 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahl der Todesfälle liegt bei 97.389, gegenüber dem Vortag stieg sie um 191.

Die Gesamtzahl der verabreichten Impfdosen liegt bei 114,5 Millionen. Am 11. November 2021 wurden 379.000 Impfungen vorgenommen. 70 Prozent der Bevölkerung haben nun mindestens eine Impfdosis erhalten, 67,4 Prozent sind vollständig geimpft.

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Katastrophenfall für Bayern ausgerufen

Der Katastrophenfall trat am 11. November 2021 in Kraft. Hintergrund sind die stark ansteigenden Infektionszahlen. Das Corona-Infektionsgeschehen entwickelt sich in Bayern derzeit sehr dynamisch. Die 7-Tage-Inzidenz erreicht täglich neue Höchststände. Gleichzeitig steigt auch die Belegung von Krankenhausbetten, insbesondere von Intensivbetten, mit COVID-19-Patienten weiter an. In vielen Krankenhäusern sind bereits jetzt keine oder nur noch sehr wenige Kapazitäten verfügbar. Dies erhöht auch den Koordinierungsbedarf bei der Belegung der Intensivbetten und der Verlegung von Patienten aus überlasteten Kliniken. Die Corona-Pandemie gefährdet Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen im gesamten Staatsgebiet Bayerns. Die Feststellung des Katastrophenfalls ermöglicht eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen.

Der Katastrophenfall ermöglicht etliche Maßnahmen, die die Bekämpfung der Pandemie erleichtern. Insbesondere können Maßnahmen getroffen werden, die das Gesundheitssystem vor dem Kollaps bewahren sollen. Ein aktuell sehr wichtiger Teilbereich ist das Krankenhauswesen: Zu den Maßnahmen gehört beispielsweise, dass die Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung und die Regierungen wieder mehr Befugnisse erhalten können. Vorgesehen ist insbesondere die Befugnis, gegenüber Krankenhäusern je nach Bedarf auch die Freihaltung von Kapazitäten bzw. die Zurückstellung aufschiebbarer Behandlungen anzuordnen. Somit können die Kapazitäten der Krankenhäuser auf die Behandlung dringlicher Akutfälle konzentriert werden. Klarzustellen ist, dass nur solche Behandlungen verschoben werden dürfen, bei denen das aus medizinischer Sicht vertretbar ist. Unmittelbar lebenswichtige Operationen oder andere sofort notwendige Behandlungen zählen nicht dazu und müssen selbstverständlich weiterhin durchgeführt werden.

Zudem kann der Ärztliche Leiter Krankenhauskoordinierung im Bedarfsfall Personal von einer Klinik in eine andere abordnen. Dort, wo Personal bei der Akut- und Intensivbehandlung gebraucht wird, kann es künftig hinbeordert werden.  Auch externes Personal kann leichter gewonnen werden. Die Kreisverwaltungsbehörden können, wie bereits in vergangenen Wellen, anordnen, dass beispielsweise Reha-Einrichtungen als Entlastungseinrichtungen herangezogen werden. Dadurch können Personen, die keiner akutstationären Versorgung mehr bedürfen, bei denen aber die Gefahr einer Erregerübertragung noch nicht auszuschließen ist, auch dann aus Krankenhäusern entlassen werden, wenn eine Rückkehr ins Pflegeheim oder ins häusliche Umfeld erschwert oder unmöglich ist.

Die Ausrufung des Katastrophenfalls ermöglicht auch eine bessere Koordinierung ambulanter Maßnahmen: Schwerpunktpraxen mit beispielsweise Infektsprechstunden können eingerichtet und koordiniert werden. Erleichtert wird zudem die Planung und Koordination der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der ärztlichen Grundversorgung. Ein besonderes Augenmerk gilt weiterhin den Alten- und Pflegeheimen. So wird der “Pflegepool Bayern” mit rund 3.800 Freiwilligen reaktiviert. Weitere Freiwillige können sich unter Angabe ihrer Personaldaten auf der Website des Pflegepools Bayern (www.pflegepool-bayern.de) für den Einsatz melden. Der Einsatz erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis, durch Freistellung von der derzeitigen Arbeitsleistung und Fortzahlung des Arbeitsentgelts.

Zur weiteren Bewältigung der Corona-Pandemie wird bei jeder Kreisverwaltungsbehörde eine Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) eingesetzt. Der Pflegeleiter FüGK unterstützt die Kreisverwaltungsbehörden bei der Eindämmung und Kontrolle der Pandemie in Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung sowie der Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung und Betreuung. Er koordiniert ergänzend Testmöglichkeiten und -kapazitäten und arbeitet mit den mobilen Impfzentren zusammen, um bei Auffrischimpfungen bei Bewohnern und Personal sowie Erstimpfungen beim Personal gegebenenfalls zu koordinieren.

Schon jetzt unterstützen das Technische Hilfswerk und die Bundeswehr Bayern, etwa bei der Testlogistik oder bei der Kontaktermittlung in den Gesundheitsämtern. Der Katastrophenfall beschleunigt bürokratische Abläufe bei Amtshilfeersuchen. Die Gesundheitsämter können ferner personell noch stärker unterstützt werden, etwa durch weiteres Personal der Kreisverwaltungsbehörden. Zudem kann Personal aus anderen Körperschaften herangezogen werden. Die Übernahme der Kosten und Aufwendungen ist gesetzlich geregelt.

Aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie werden die erforderlichen Mittel für die oben genannten Maßnahmen bereitgestellt.

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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 9. November 2021

Ministerrat beschließt weitere Maßnahmen

Mit dem Erreichen der Stufe „Rot“ gelten für ganz Bayern strengere Regelungen. Vor diesem Hintergrund beschließt die Bayerische Staatsregierung:

  1. Mit dem Erreichen der Stufe „Rot“ gelten für ganz Bayern strengere Regelungen. Vor diesem Hintergrund beschließt die Bayerische Staatsregierung:

    1. Die Coronalage in Bayern ist ernst, die Infektionszahlen erreichen Höchststände, die Gefährdung jedes Ungeimpften ist so groß wie nie. Der wichtigste Appell geht daher an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regelungen, insbesondere auch die Basis-Hygieneregeln (AHA – L), zu beachten. Gleichzeitig ergeht der dringende Aufruf an alle, soweit noch nicht geschehen, sich impfen zu lassen! Denn Impfen wirkt.
    1. Die staatlichen Regelungen wirken nur, wenn sie sie konsequent befolgt werden und ihre Einhaltung kontrolliert wird. Hierbei werden die Kreisverwaltungsbehörden nun verstärkt durch die bayerische Polizei unterstützt, die zusätzlich hierzu umgehend Polizeibeamte zur Verfügung stellt. Die Kontrollen werden systematisch erfolgen und sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen. Dabei kann die Polizei unmittelbar ein Verwarnungsgeld erheben. Konsequenzen können bis zur vorübergehenden Schließung der Betriebe und Einrichtungen reichen. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird beauftragt, umgehend die nötigen Schritte einzuleiten und dem Ministerrat über den Vollzug und die Erfahrungen zu berichten. Alle zuständigen Überwachungsbehörden sind im Übrigen zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert.
    1. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird gemeinsam mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gebeten, mit dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bundeswehr abzuklären, ob und in welchen Bereichen die Corona-Amtshilfe zeitnah intensiviert werden kann (etwa beim Intensivtransport, Sanitätswesen).
    1. Der Ministerrat beschließt, die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen ÖGD-Testzentren zunächst bis 31. März 2022 fortzuführen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Testzentren durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Sinne der Testverordnung betrieben werden. Der Ministerrat spricht sich dafür aus, für den Zeitraum der Fortführung der lokalen ÖGD-Testzentren die Kosten für deren Einrichtung und den Betrieb durch den Freistaat Bayern zu tragen, soweit sie nicht nach der Test-Verordnung oder von anderen Kostenträgern übernommen werden.
    1. Die vierte Corona-Welle ist eine Welle der Ungeimpften. Impfen ist und bleibt der wichtigste Weg aus der Pandemie. Weil das Antikörperniveau gerade bei Risikopatienten sechs Monate nach Impfung nachlässt, steigert ein Impfbooster den Impfschutz deutlich. Bayern setzt daher auf flächendeckende Auffrischungsimpfungen für alle und fährt den Impfbetrieb in seinen Impfzentren, die seit Oktober im Stand-by-Betrieb sind, wieder auf wöchentlich (Mo.-Fr.) rd. 2000 Impfungen pro 100.000 Einwohner hoch. Der Ministerrat betont die Bedeutung von Auffrischimpfungen, die, wie die Erfahrungen aus Ländern wie etwa Israel zeigen, einen entscheidenden Einfluss zur Reduzierung des Infektionsgeschehens haben können. Alle Bürgerinnen und Bürger sind daher aufgerufen von der Möglichkeit der Booster-Impfungen Gebrauch zu machen. Begleitend stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sicher, dass über die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden alle Personen über 60 Jahre eine direkte Information über die Bedeutung einer Auffrischungsimpfung erreicht.
    1. Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen ist sicherzustellen, dass alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten bereitstehen, um die schwierige Lage in der stationären Versorgung zu bewältigen. Der Ministerrat beauftragt daher das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zu prüfen, ob und wie hierzu erneut die Möglichkeit geschaffen werden kann, alle Kliniken sowie Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation und andere geeignete Einrichtungen in das Versorgungsgeschehen einzubeziehen.
    1. Die Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration, für Arbeit, Familie und Soziales, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie für Gesundheit und Pflege werden beauftragt, einen Handlungsleitfaden für die bayerischen Betriebe auszuarbeiten und online zu stellen, der die wichtigsten für die Wirtschaft relevanten Fragen zur Handhabung von 3G in Betrieben behandelt (v. a. Fragerecht des Arbeitgebers, Datenschutz, Nachweispflichten, etwaiger Lohnverlust). Der Bund wird aufgefordert, umgehend eine rechtssichere Rechtsgrundlage für ein Fragerecht von Arbeitgebern nach dem Impfstatus und eine datenschutzrechtliche Speichermöglichkeit des Impfstatus zu schaffen.
    1. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum 10. November in folgenden Punkten geändert:

    8.1 Die Maskenpflicht in der Schule gilt in der Grundschulstufe und allen weiterführenden Schulen bis auf Weiteres.

    8.2 Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.

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Aktuelle Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt die Änderungen des Ministerrats bezüglich der Corona-Vorschriften, die für Jugendliche sowie für körpernahe Dienstleistungen wie das Friseurhandwerk oder Kosmetik gelten: “Es ist erfreulich, dass wir heute einige Regelungen für Jugendliche und bei den Dienstleistungen praxistauglich angepasst haben, nachdem in den vergangenen Tagen Änderungswünsche aus der Bevölkerung zu diesen Themenfeldern bei uns eingegangen sind. So dürfen minderjährige Schüler auch künftig aufgrund ihrer Coronatests in den Schulen zum Vereinssport in Turnhallen oder zum Musikverein, selbst wenn dort grundsätzlich 2G verordnet ist. Diese Änderung ist uns besonders wichtig, um das Freizeitverhalten der Kinder und Jugendlichen nicht über Gebühr einzuschränken und das Vereinswesen nicht zu schädigen. Auch für körpernahe Dienstleistungen wie etwa Friseure sowie Gastronomie und Beherbergungsgewerbe gilt ab morgen, dass ungeimpfte Mitarbeiter zwar täglich einen Corona-Schnelltest machen müssen, aber dafür dann nicht mehr zwingend teure PCR-Tests nötig sind. Bei aller berechtigter Sorge wegen der sprunghaft steigenden Corona-Infektionszahlen und der Krankenhausbelegung sind diese Anpassungen sinnvoll.”

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Sozialministerin Trautner dankt allen, die zum Gelingen der ConSozial 2021 beigetragen haben

Die ConSozial 2021 konnte zur großen Freude aller endlich wieder mit persönlichen Begegnungen im Kongress- und Messebetrieb vom 10. bis 11. November 2021 in Nürnberg mit Leben gefüllt werden. Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Unser diesjähriges Motto „Den Menschen im Blick – mehr denn je!“ war das Schwerpunktthema in diesem Jahr. In diesen außergewöhnlichen Zeiten wollen wir einerseits alle Menschen – von den Kita-Kindern bis zu den Seniorinnen und Senioren – in den Fokus rücken, andererseits richten wir auch ganz bewusst unser Augenmerk auf die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft: sie leisten tagtäglich Außergewöhnliches! Von Herzen danke ich allen, die zum Gelingen der ConSozial beigetragen haben!“

Die 22. Auflage der ConSozial wurde mit der zweitägigen ConSozial- und dem begleitenden KITA-Kongress belebt. Als besonderes Highlight begeisterte der ebenfalls erstmals verliehene Soziale Innovationspreis, der an Icho systems GmbH mit dem Projekt: ichó Therapieball – smarte Förderung ging.

Über 80 Programmpunkte bestehend aus Podiumsdiskussionen, Fachvorträgen, Best Practices oder Workshops und rund 200 Ausstellern bereicherten dieses Highlight der Sozialbranche. Die Besucherinnen und Besucher freuten sich ebenso wie die Ausstellenden nach der pandemiebedingten Pause im Jahr 2020 über den persönlichen Re-Start, die zwischenmenschlichen Begegnungen und den fachlichen Austausch. Prof. Dr. Harald Welzer schärfte hierzu den wissenschaftlichen Blick und stimmte mit seinem Plenumsvortrag zur Eröffnung „Das menschliche Leben ist zwischenmenschlich“ auf die zweitägige Veranstaltung ein. Philipp Riederle eröffnete am zweiten Tag dazu ergänzend den speziellen Blick der jungen Generation, in dem er seinen Vortrag mit „Wie wir leben und arbeiten – Corona und die digitale Generation“ überschrieb.

Die ConSozial ist die führende KongressMesse für Fach- und Führungskräfte der Sozialpolitik, der Sozialwirtschaft und des Sozialwesens im deutschsprachigen Raum. Alljährlich informieren sich Fachbesucherinnen und Fachbesucher im Messezentrum in Nürnberg an zwei Tagen über die neuesten Entwicklungen und Trends der Sozialbranche. Parallel findet der KITA-Kongress statt, der sich an Fach- und Führungskräfte von Kitas wendet. Die ConSozial wird vom Bayerischen Sozialministerium veranstaltet. Partner sind die Rummelsberger Diakonie, die NürnbergMesse und die Caritas Bayern.

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Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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