Wir fassen zusammen: Corona-Quarantäne in Bayern wird verkürzt, Verlängerung der Kurzarbeitergeldverordnung, Arbeitsgruppe von Bundesfamilien- und Bundesgesundheitsministerium legt Empfehlungen vor, Bundesweite Aktionswoche #HierWirdGeimpft, Investitionsprogramm des Freistaates für den Kita-Ausbau, Sieben-Tage-Inzidenz ist weiter rückgängig
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat Zweifel am Corona-Sicherheitskonzept und an der Krankenhausampel zurückgewiesen. Bayern schärft die Kontaktpersonen-Nachverfolgung. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestätigt vorläufig die 3-G-Regelung in Bayern. Der Inzidenzwert liegt am Freitag auf 86,7, die Krankenhausampel steht weiterhin auf Grün. Am Dienstag hat für 160 000 Kinder und Jugendliche in Bayern wieder der Unterricht begonnen. Die Kreise Berchtesgadener Land (221,0), Traunstein (219,7) sowie die Stadt Rosenheim (202,9) wiesen am Donnerstag die höchsten Inzidenzen bundesweit auf. Trotz der andauernden Corona-Krise rechnet Ministerpräsident Markus Söder nicht mit Problemen für die kommende Faschingszeit.
Das Auftragspolster der deutschen Industrie ist so dick wie seit mindestens sechs Jahren nicht mehr. Der Auftragsbestand kletterte im Juli um 2,4 Prozent zum Vormonat, wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte. Er sei damit seit Juli 2020 stetig gestiegen und erreiche nun „seinen höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Januar 2015“. Die Auftragseingänge hätten sich in den vergangenen Monaten stärker entwickelt als die Umsätze. Die offenen Bestellungen aus dem Inland erhöhten sich um 2,7 Prozent und die aus dem Ausland um 2,2 Prozent. Im Vergleich zum Februar 2020, dem Monat vor dem Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland, war der Bestand 19,8 Prozent höher.
Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.
Corona-Quarantäne in Bayern wird verkürzt
Bayern verkürzt die Corona-Quarantänezeiten. Enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten müssen nun zehn Tage in Isolation oder können sich nach fünf Tagen mit einem PCR- oder nach sieben Tagen mit einem Antigen-Schnelltest freitesten, wie Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Freitag in München sagte. Für vollständig Geimpfte und Genesene ist keine Quarantäne vorgeschrieben.
Auch die Kontaktnachverfolgung wird neu geregelt. Die Ämter sollen künftig bei der Suche nach Kontaktpersonen priorisieren. Situationen mit einem hohen Übertragungsrisiko, wie etwa Feiern, werden zuerst behandelt. Auch Fälle, bei denen Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf involviert sind wie in Altersheimen, sollen schneller bearbeitet werden.
"In Situationen mit geringem Übertragungsrisiko und ohne Gefährdung von Risikogruppen können die Gesundheitsämter die Kontaktpersonen-Nachverfolgung nachrangig behandeln", heißt es in der Mitteilung. Die Änderungen, die auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) beruhen, sind seit Donnerstag in Kraft.
Nach Berichten über eine ungenaue Berechnung der Krankenhausampel hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek Zweifel am Corona-Sicherheitskonzept zurückgewiesen. "Mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) als Ampelwächter und Wissensknotenpunkt in Bayern haben wir ein so umfassendes und weitreichendes Monitoring aufgesetzt, dass wir die Corona-Lage Bayern sowohl kurz- wie mittelfristig verlässlich einschätzen können."
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums gibt es aber keinen Grund zur Sorge: "Hospitalisierungsinzidenz und Bayerische Krankenhausampel sind heute angesichts von Millionen erfolgreicher Impfungen notwendige und richtige Parameter zur Beurteilung der Pandemie in Deutschland und in Bayern", sagte ein Sprecher. Es sei eine bewusste Entscheidung gewesen, bei der Ampel auf Klarheit und Nachvollziehbarkeit zu setzen.
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Verlängerung der Kurzarbeitergeldverordnung
Bis zum Ende des Jahres weiterhin erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld und vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber
Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung werden bis zum 31. Dezember 2021 die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld, die bisher auf Betriebe begrenzt waren, die die Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 eingeführt haben, auf alle Betriebe unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit ausgeweitet und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
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Arbeitsgruppe von Bundesfamilien- und Bundesgesundheitsministerium legt Empfehlungen vor
Auch in der Pandemie brauchen Kinder offene Schulen, Kitas und Sportangebote in der Freizeit. Darauf weist die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ hin, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam eingesetzt haben. Dafür müssten die vorhandenen Schutzkonzepte umgesetzt und die Kinder regelmäßig bevorzugt mit gepoolten PCR-Lollitests getestet werden. Außerdem sei es wichtig, dass für alle Kinder und Jugendliche Präventionsangebote zugänglich sind und besonders belastete junge Menschen gezielter unterstützt werden. Die Arbeitsgruppe hat ihre Ergebnisse heute dem Bundeskabinett vorgelegt.
Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Die Auswirkungen der Pandemie treffen leider ausgerechnet die Kinder und Jugendlichen besonders hart, die es auch vorher schon schwer hatten. Um sie müssen wir uns ganz besonders kümmern. Gerade für diese Kinder ist es so wichtig, dass Kitas, Schulen, Sportangebote und Jugendeinrichtungen offen sind und offen bleiben. Mit unserem Aufholprogramm geben wir Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, die Pandemie hinter sich zu lassen: mit Bildungs- und Freizeitangeboten, die jetzt helfen, Einsamkeit, Bewegungsmangel und Lernrückstände zu überwinden.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Kinder und Jugendliche haben unter der Pandemie ganz besonders gelitten. Wir wollen sie auf dem Weg zurück in die Normalität besonders unterstützen und hier stärker in Prävention und Vorsorge investieren. Dazu gehören auch wieder mehr Vorsorgeuntersuchungen, um psychische und physische Probleme der Heranwachsenden frühzeitig zu erkennen.“
Die Arbeitsgruppe unter dem gemeinsamen Vorsitz von BMG und BMFSFJ hat gemeinsam mit Expertinnen und Experten ab Mitte Juli vier Mal getagt und in den drei Handlungsfeldern „Zurück zur Normalität – aber mit Vorsicht“, „Gemeinsam stark machen“ und „Zielgerichtete und bedarfsorientierte Hilfe“ Empfehlungen erarbeitet, die sich zentral an die Länder und Kommunen richten, die in diesem Bereich wichtige Aufgaben übernehmen, sowie den Bund und weitere Akteure:
- Flächendeckende Schul- und Kitaschließungen vermeiden
- Sport-, Bewegungs- und außerschulische Bildungsangebote offen halten
- Präventive Angebote für alle Kinder verstärkt zugänglich machen
- Besonders belastete junge Menschen gezielter unterstützen
- Umfassendes Testangebot an Kitas und Schulen
Den vollständigen Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ finden Sie hier:
Bundesweite Aktionswoche #HierWirdGeimpft
Impfaktionen in ganz Deutschland vom 13. bis 19. September 2021
Unter dem Motto #HierWirdGeimpft rufen Bund und Länder zu einer gemeinsamen deutschlandweiten Aktionswoche auf. Vom 13. bis 19. September 2021 sollen an möglichst vielen Orten in Deutschland einfach wahrzunehmende Impfangebote gemacht werden. Im Sportverein, im Supermarkt oder in Beratungsstellen: Alle können mitmachen und sich an der Aktion beteiligen.
#HierWirdGeimpft schafft Aufmerksamkeit für die verschiedenen Impfangebote und verbindet alle Akteure, die Impfungen vor Ort unkompliziert und spontan anbieten können. Auf der Website www.hierwirdgeimpft.de können Impfangebote auf einer Deutschlandkarte eingesehen und hilfreiche Tipps zur Organisation einer Impfaktion vor Ort abgerufen werden. Unter dem Hashtag #HierWirdGeimpft in Verbindung mit dem Hashtag des Ortes (#Musterstadt) können geplante Impfaktionen in den Sozialen Medien sichtbar gemacht und geteilt werden. Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Betriebe und Einrichtungen darüber hinaus mit Informationsmaterial rund um die Corona-Schutzimpfung.
Im Kampf gegen das Coronavirus bleibt die Impfung das wichtigste Mittel. Sie bietet wirksamen Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen. Das zeigt auch das aktuelle Geschehen in den Krankenhäusern und in den Intensivstationen. Die vollständige Impfung unterstützt das Immunsystem dabei, den Erreger zu bekämpfen und ist der sicherste Weg, um einen Schutz vor dem Virus aufzubauen. Die Impfung ist neben den AHA-Regeln (Abstand halten, die Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen) der wichtigste Baustein zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
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Millionenschweres Investitionsprogramm des Freistaats für den Kita-Ausbau
Der Kita-Ausbau in Bayern geht weiter voran. Die Staatsregierung unterstützt die Kommunen beim Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bis zur Einschulung. Die Gemeinden, die im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms gefördert werden, erhalten einen Aufschlag von bis zu 35 Prozentpunkten auf die reguläre Förderung. Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Wir schaffen maßgeschneiderte Kindertagesbetreuung und unterstützen die Kommunen dabei mit Nachdruck. Mein Ziel ist es, dass Familien den Betreuungsplatz bekommen, den sie sich wünschen.
Zu dem Sonderinvestitionsprogramm erklärte die Ministerin: „Seit 2008 unterstützt der Freistaat die Gemeinden massiv durch zusätzliche Mittel zum Ausbau der Kinderbetreuung. Damit tragen wir den geänderten Bedürfnissen der Familien und den steigenden Geburtenzahlen Rechnung. Über 1,3 Milliarden Euro hat der Freistaat dafür zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen 846 Millionen Euro an Bundesmitteln, die in voller Höhe den Kommunen zu Gute kommen.“
Im aktuellen 4. Sonderinvestitionsprogramm wurden die 178 Millionen Euro an Bundesmitteln mit Landesmitteln in Höhe von 417 Millionen Euro erhöht. Insgesamt werden damit rund 73.500 Betreuungsplätze für Kinder bis zur Einschulung gefördert. Auch nach dem Ende des 4. Sonderinvestitionsprogramms engagiert sich der Freistaat weiter beim Kita-Ausbau. Der Fokus verschiebt sich nun auf den Ausbau der Betreuungsplätze für Grundschulkinder. Im vorschulischen Bereich fördert der Freistaat auch künftig die Kommunen, und zwar im Rahmen des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes. Die förderfähigen Kosten werden, abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde, in Höhe von bis zu 80 Prozent, in Einzelfällen sogar bis zu 90 Prozent, erstattet. Ministerin Trautner: „Für den Ausbau der Kinderbetreuung sind die Mittel bestens eingesetzt. Wir wollen aber auch höchste Qualität in den Kindertageseinrichtungen überall in Bayern. Deshalb leisten wir auch hohe Betriebskostenzuschüsse an die Gemeinden und setzen zusätzlich qualitative Akzente durch Förderprogramme. Zum Beispiel haben wir einen Leitungs- und Verwaltungsbonus eingeführt, um die pädagogischen Leitungen zeitlich zu entlasten. Die Konditionen dafür haben wir aktuell mit Wirkung ab 2021 erheblich verbessert.“
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Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen ist weiter zurückgegangen
Wie das Robert Koch-Institut mitteilte, sank der Wert auf 74,7 – nach gestern 76,3 und 83,8 vor einer Woche. Die Gesundheitsämter meldeten dem RKI 11.022 Neuinfektionen. Das sind fast 2.000 weniger als gestern. 20 weitere Todesfälle wurden verzeichnet.
Die Hospitalisierungsrate, also die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, lag zuletzt bei 1,87.
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Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.