Wir fassen zusammen: 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung; Verbesserungen im Elterngeld ab 01.09.2021; Arbeitsmarkt im August 2021; Start des neuen Ausbildungsjahres; Debatte über Corona-Impfungen
Rund 65 % der Bürgerinnen und Bürger Bayerns über zwölf Jahre haben sich vollständig impfen lassen und schützen sich selbst und die Menschen in ihrem Umfeld bestmöglich vor dem Corona-Virus und einer COVID-19-Erkrankung. Sie haben einen wesentlichen Beitrag dafür geleistet, dass diese Welle milder verlaufen kann. Dafür gilt den Bürgerinnen und Bürgern der ausdrückliche Dank der Bayerischen Staatsregierung.
Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.
14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die aktualisierte bayerische Corona-Strategie gilt seit dem 02.09.2021 und gilt bis einschließlich 1. Oktober. Dies wurde in der Kabinettsitzung vom 31.08.21 entschieden. Diese 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umfasst die 3G-Regel bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35, das Tragen von OP-Masken statt FFP2-Maksen, sowie die Krankenhaus-Ampel als neuer Indikator.
Im Detail heißt das Folgendes:
Die 7-Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium in der Pandemiebekämpfung wird abgelöst. Mit ihr entfallen auch alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant. An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems.
- Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Sobald Stufe Gelb erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen, beispielsweise:
(1) Anhebung des Maskenstandards auf FFP2.
(2) Kontaktbeschränkungen.
(3) Erfordernis, als Testnachweis einen PCR-Test vorzulegen (außer in der Schule).
(4) Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen.
- Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen, um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
3G-Grundsatz
Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt indoor breitflächig der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet. In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig indoor wie outdoor.
Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz. Für Schule und Kita gelten die bereits bekannten Sonderregelungen. Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Betreiber kontrolliert werden. Gäste und Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos.
Personenobergrenzen
Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Für Veranstaltungen in Sport, Kultur, Kongresse etc. gilt:
- Bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100 % genutzt werden.
- Für den 5.000 Personen überschreitenden Teil darf 50 % der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden.
- Es sind maximal 25.000 Personen zulässig. Dies entspricht dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021.
- Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt auch Stehplätze ausgewiesen werden.
- Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Hierzu wird es daher auch einen Bußgeldtatbestand für Veranstalter und Teilnehmer geben.
- Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept nicht nur ausarbeiten und beachten, sondern auch unverlangt der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Durchsicht vorlegen.
Präsenzunterricht in Schulen
Die Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 werden ersatzlos gestrichen.
Es gilt:
- Zum Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr 2021/2022 (14. September) gilt als besondere Schutzmaßnahme bis auf Weiteres eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht – auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes. In der Grundschulstufe können dabei, wie bisher Stoffmasken verwendet werden, für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
- Die Tests an den Schulen werden nochmals ausgeweitet: In der Grundschulstufe sowie an Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen wird – sobald hierfür die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind – zwei Mal pro Woche ein PCR-Pool-Test („Lollitest“), im Übrigen sowie an weiterführenden Schulen drei Mal pro Woche ein Selbsttest durchgeführt. Das bedeutet: Bis die Lollitests in der Grundschule zur Verfügung stehen, wird auch dort drei Mal wöchentlich getestet.
- Im Interesse eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und zur Gewährleistung einer Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen ist die Anordnung einer Quarantäne von Kontaktpersonen möglichst auf wenige Fälle zu beschränken.
- Schließlich kann im Rahmen der angepassten STIKO-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche eine Corona-Schutzimpfung auch während der Unterrichtszeit angeboten und durchgeführt werden.
Kinderbetreuungseinrichtungen
Neben dem Schulbetrieb hat die Sicherstellung des Regelbetriebs in den Kinderbetreuungseinrichtungen oberste Priorität. Die Regelungen zum eingeschränkten Regelbetrieb ab einer Inzidenz von 100 werden auch hier ersatzlos gestrichen.
Das Angebot für zweimal wöchentliche Testungen für betreute Kinder ist ein wichtiger Baustein, um Corona-Infektionen frühzeitig zu erkennen. Deshalb wird das bewährte Testkonzept mit Berechtigungsscheinen auch im neuen Kitajahr 2021/2022 bis Ende des Jahres 2021 in Kooperation mit den Apotheken fortgesetzt. Auch hier wird es bei einem Infektionsfall Quarantäne nur mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen geben.
Hochschulen
Für die Hochschulen gelten die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht. Damit wird für das kommende Semester Präsenzlehre wieder umfassend möglich sein. Es gilt aber nach allgemeinen Regeln Maskenpflicht auch am Platz, wenn in den Hörsälen der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten wird. Tests werden für Studenten mit Studentenausweis weiterhin kostenlos bereitgestellt.
Gastronomie, Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen
In der Gastronomie entfällt die bisherige coronabedingte Sperrstunde (bisher 1 h). Im Übrigen gelten auch hier künftig die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht. In Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die bisherigen quadratmetermäßigen Kunden- oder Besucherbeschränkungen. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird nun die nötigen Rechtsänderungen vornehmen und den zugehörigen Bußgeldkatalog anpassen.
Den vollständigen Bericht zur Kabinettsitzung am 31. August 2021 finden Sie hier.
Verbesserungen im Elterngeld ab 01.09.2021
Ziel der Verbesserungen ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen – entsprechend der Wünsche und Vorstellungen von Eltern, insbesondere Vätern. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern von Kindern, die ab dem 01.09.2021 geboren werden, und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.
Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern. Dazu zählen:
- Mehr Teilzeitmöglichkeiten
- Länger Elterngeld für Frühchen
- Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen
Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Ohne das Elterngeld wären wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven Vätern, beruflich engagierten Müttern und familienorientierten Unternehmen. Ich freue mich über diese Entwicklung und werde mich weiter dafür einsetzen, das Elterngeld an den Bedürfnissen der Familien auszurichten.“
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Arbeitsmarkt im August 2021
Zu den am 31. August 2021 veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen erklärt Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Mit 3,3 Prozent hat Bayern im August weiterhin im bundesweiten Vergleich die niedrigste Arbeitslosenquote. Gegenüber dem Vormonat stieg die absolute Zahl der Arbeitslosen zwar saisonüblich an, jedoch mit 1,3 Prozent außergewöhnlich gering. Erfreulicherweise setzt Bayerns Arbeitsmarkt seinen Erholungskurs fort. Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat sich die Arbeitslosigkeit deutlich um 54.801 Personen bzw. 17,8 Prozent verringert.“
Den bayerischen Arbeitsmarkt sieht Trautner derzeit mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Dazu zählen ein hoher Fachkräftebedarf, sowie ein Anstieg der Zahl der Langzeitarbeitslosen. Auch die, durch die Pandemie beschleunigte, Digitalisierung wirkt sich auf die Anforderungen in vielen Berufsfeldern aus.
Um die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten und Unternehmen zu stärken, setzt die Staatsregierung im Rahmen des im Juni bekräftigten Pakts für berufliche Weiterbildung 4.0 gemeinsam mit ihren Partnern ein ganzes Bündel an Maßnahmen um. So hat das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Informationskampagne unter dem Motto „komm weiter in B@yern“ gestartet. Das Online-Portal komm weiter in B@yern bietet Weiterbildungsinteressierten umfassende Informationen und lotst passgenau zu Beratungs-, Förder- und Weiterbildungsangeboten.
Die Zahl der Arbeitslosen hat sich in Bayern im August 2021 gegenüber dem Vormonat um 3.288 auf 253.108 erhöht.
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Start des neuen Ausbildungsjahres
„Einen guten Start, viel Freude in der Ausbildung und am Lernen!“, das wünscht Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner den vielen jungen Menschen, die ab dem 1. September 2021 mit einer Ausbildung in ihr Berufsleben starten. Mit der Ausbildung beginnt für viele ein neuer Lebensabschnitt. All jene, die noch keinen Ausbildungsplatz haben, sollten nicht mutlos sein. Die Unternehmen suchen noch händeringend nach Auszubildenden, denn der Bedarf an Fachkräften sei ausgesprochen hoch.
Arbeitsministerin Trautner weist zudem darauf hin, dass der Freistaat den jungen Menschen Unterstützungsmöglichkeiten anbietet, sollte es bei der Ausbildungsplatzsuche Schwierigkeiten geben: „Wir fördern über ganz Bayern verteilt Ausbildungsakquisiteure, kurz AQs genannt, die bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz diejenigen beraten und betreuen, die Unterstützung benötigen. Aber auch die Betriebe können auf die AQs zugehen. Angesichts der Pandemie haben wir unser Angebot um einen weiteren Akquisiteur pro Regierungsbezirk ausgeweitet. Mit deren Unterstützung sollte es noch vielen gelingen, einen Ausbildungsplatz zu finden.“
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist der Grundstein für ein erfolgreiches und selbstbestimmtes Berufsleben. Sie ist die beste Ausgangsbasis für Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten und eröffnet auch den Weg zum Meistertitel sowie zum Studium. Außerdem sind Ausgebildete deutlich weniger oft arbeitslos als Ungelernte.
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Debatte über Corona-Impfungen
Die Zahl der täglichen Impfungen gehen kontinuierlich zurück und dazu steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen. Um die Impfbereitschaft zu erhöhen fordert Grünen-Vorsitzende und Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene. Wenn jemand nicht solidarisch mit etwa Kindern oder chronisch Kranken sei, "dann kann er oder sie nicht erwarten, dass alle anderen auf ihre Freiheit verzichten", sagte Baerbock den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
In Hamburg gilt seit dem Wochenende ein bislang bundesweit einmaliges 2G-Optionsmodell. Besuchen nur Geimpfte und Genesene eine Veranstaltung, entfallen fast alle Corona-Auflagen. Veranstalter oder Wirte können entscheiden, ob sie diesen Weg gehen oder weiter das 3G-Modell nutzen wollen - also auch aktuelle Tests akzeptieren. Für Kinder unter zwölf Jahren ist in Deutschland bislang noch kein Impfstoff zugelassen. Es brauche mobile Impfteams, eine intensive Ansprache und Informationen in vielen Sprachen, so Baerbock weiter. Eine allgemeine Impfpflicht sei rein rechtlich nicht durchsetzbar.
Ähnlich äußerte sich auch Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl. Seiner Ansicht nach könne es bald wieder härtere Corona-Regeln für Ungeimpfte geben. Der CDU-Politiker sagte: „Wenn es auf die Intensivstationen durchschlägt, muss man handeln. Es wäre falsch, dann alle in Mithaftung zu nehmen, auch die Geimpften - deshalb wird es für Ungeimpfte andere Regeln geben als für Geimpfte." Das grün-geführte Sozialministerium des Bundeslandes habe eine Kontaktbeschränkung für ungeimpfte Erwachsene und ein Besuchsverbot von Restaurants und Konzerten vorgeschlagen.
Auch der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek unterstütze die Vorschläge. Es sei richtig, schon jetzt über künftige Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen nachzudenken, "um das Gesundheitssystem zu schützen", so Holetschek.
Patientenschützer fordert Angabe der 2G-Quote
Vor dem Hintergrund von 2G-Regelungen für gastronomische Betriebe beklagt der Patientenschützer Eugen Brysch fehlende Vorschriften bei Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. "Kranke und Pflegebedürftige brauchen Transparenz, um das Infektionsrisiko einschätzen zu können", sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Brysch fordert deshalb eine gesetzliche Verpflichtung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Quote der Geimpften und Genesenen beim Personal zu veröffentlichen. Der Bund müsse im Infektionsschutzgesetz eine Berichtspflicht über den 2G-Status von Alten- und Krankenpflegekräften festschreiben. Das "2G-Statusradar" müsse dann tagesaktuell auf den Internetseiten der Dienste und Häuser veröffentlicht werden. Das sei umso wichtiger, als es immer noch keine bundesweit geltende tägliche Testpflicht für das medizinisch-pflegerische Personal gebe.
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Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.