Wochenschau vom 13.08.2021

Wochenschau vom 13.08.2021

Wir fassen zusammen: Corona-Regeln für den Herbst, Inzidenz steigt,  Schwaben erhält 243.000 Euro aus dem Bayerischen Arbeitsmarktfonds, FSJ – noch freie Plätze für den neuen Jahrgang 2021/22, So wenige Erstimpfungen wie zuletzt im Januar

Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hat gezeigt, dass eine Ausbildungsgarantie pro Jahr bis zu 20.000 zusätzliche Fachkräfte bringen könnte. Davon profitierten im Endeffekt nicht nur die Ausgebildeten, sondern auch der Staat. Darüber hinaus könnte eine Ausbildungsgarantie als Bindeglied zwischen Betrieben und Bewerbern fungieren: So würden nicht ausreichend qualifizierte Bewerber zunächst in einer überbetrieblichen Ausbildung fit gemacht – und erst dann an Betriebe vermittelt. In Österreich hat sich dieses Modell schon länger bewährt.

Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.

Corona-Regeln für den Herbst

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich auf einen weiteren Fahrplan im Kampf gegen die Corona-Pandemie verständigt. Erklärtes Ziel: mehr Menschen für Impfungen zu gewinnen - und einen neuen Lockdown abzuwenden. Für Ungeimpfte wird der Alltag komplizierter. Künftig gilt die "3G-Regel" - andere müssen dann draußen bleiben. Die Beschlüsse im Überblick.

Was wird aus den Gratis-Tests?

Ungeimpfte müssen Corona-Tests ab dem 11. Oktober in der Regel selbst bezahlen. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, soll es aber weiterhin kostenlose Antigen-Schnelltests geben. Dies gilt insbesondere für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bund und Länder begründen das Aus für Gratis-Tests damit, dass mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne. Der Bund finanziert seit März mindestens einen Schnelltest pro Woche für alle Bürger, das kostete mehr als drei Milliarden Euro. Künftig soll ein "angemessener Preis" selbst zu zahlen sein, hatte die Regierung zuvor bereits erklärt. Zur Orientierung: Für Testanbieter wurde die Vergütung zum 1. Juli auf 11,50 Euro für Sachkosten und das Testabnehmen gesenkt.

Was ist die "3G-Regel"?

In bestimmten Innenräumen gilt spätestens ab dem 23. August einheitlich die "3G-Regel": Es darf also nur hinein, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Alle Personen, die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltests vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden - oder einen negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden ist. Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und darüber hinaus Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

Wo gilt die Testpflicht?

Tests sollen Voraussetzung sein für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, außerdem für die Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen, beim Friseur sowie für Fitnessstudios, Schwimmbäder oder Sporthallen. Bei Beherbergungen soll ein Test bei Anreise und dann zwei Mal pro Woche Pflicht sein. Die Länder können die "3G-Regel" bei stabil niedrigem Infektionsgeschehen aussetzen. Konkret: Solange die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder andere Indikatoren wie beispielsweise die Krankenhausbelegung ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.

Was gilt für Geimpfte und Genesene?

Geimpfte und Genesene werden "von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen", heißt es im Beschluss. Auch eine Quarantänepflicht für diese Personengruppen ist demnach nicht mehr erforderlich, selbst wenn sie aus einem Hochrisikogebiet wieder nach Deutschland einreisen.

Was ist mit Impfungen?

Bund und Länder appellieren eindringlich, jetzt überall leicht erreichbare Impfgelegenheiten anzunehmen - und zwar schnellstmöglich. Arbeitgeber werden aufgerufen, ihre Beschäftigten dabei zu unterstützen, etwa durch Impfangebote über Betriebsärzte und Freistellungen für Impftermine. "Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen", heißt es im Beschluss. Vollständig geimpft sind 45,8 Millionen Menschen oder 55,1 Prozent aller Einwohner. Für einen Grundschutz der ganzen Gesellschaft reicht das aber auch angesichts der ansteckenderen Delta-Virusvariante noch nicht. Das versprochene Impf-Angebot für alle im Sommer ist laut Bund gegeben - das Impftempo stockt aber.

Bleibt die Maskenpflicht?

Ja. Der Basis-Schutz mit Abstand, Hygiene und Maskenpflicht soll bestehen bleiben. In öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sollen weiterhin medizinische Schutzmasken (OP oder FFP2) "verbindlich vorgeschrieben" sein. Alle vier Wochen soll das überprüft werden. Allerdings hatte Sachsen bereits die Maskenpflicht beim Einkaufen bei niedriger Inzidenz aufgehoben.

Was gilt für Feiern und Veranstaltungen?

Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys, sind weiter möglich, Hygienekonzepte müssen vorgelegt werden. In Fußballstadien und bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern soll maximal die Hälfte der Plätze der Veranstaltungsstätte oder des Stadions besetzt werden. Die Höchstzahl der Zuschauer soll bei 25.000 liegen.

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz entscheidend?

Im Bund-Länder-Beschluss wird die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 als "wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens" bezeichnet. Daneben wird betont, dass Bund und Länder "alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen", um die Corona-Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen. Verbindliche Größen legten die Regierungschefs dabei aber nicht fest.

Was wird aus der "epidemischen Notlage"?

Die soll erstmal bleiben. Als Rechtsgrundlage für die "zu ergreifenden Maßnahmen" im Kampf gegen die Corona-Pandemie sei die Feststellung der Notlage durch den Bundestag "weiterhin erforderlich", heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Der Bundestag solle "die epidemische Lage von nationaler Tragweite" über den 11. September 2021 hinaus verlängern. Daran sind eine Reihe von Anti-Corona-Maßnahmen gekoppelt, die die Behörden im Kampf gegen die Pandemie erlassen können.

Was wird aus den Wirtschaftshilfen?

Sie fließen weiter. Die bisher bis Ende September laufende Überbrückungshilfe III Plus sowie die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen bis Jahresende verlängert werden. Beides sind zentrale und milliardenschwere Instrumente der Regierung, um die Folgen der Pandemie auf Jobs und Firmen abzufedern. Neu ist eine "Restart-Prämie", mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu Personalkosten erhalten können - falls sie etwa Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen.

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Inzidenz steigt wieder über 30

Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt weiter an. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) lag sie bei 30,1 - am Vortag betrug der Wert 27,6. Vor einer Woche lag er bei 20,4. Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI zuletzt binnen eines Tages 5578 Corona-Neuinfektionen. Vor einer Woche hatte der Wert bei 3448 Ansteckungen gelegen. Deutschlandweit starben 19 weitere Menschen binnen 24 Stunden im Zusammenhang mit dem Virus. Vor einer Woche waren es 24 Todesfälle gewesen. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der gemeldeten Todesfälle auf 91 853.

Die Inzidenz war in der Pandemie bisher Grundlage für viele Corona-Einschränkungen, etwa im Rahmen der Ende Juni ausgelaufenen Bundesnotbremse. Künftig sollen daneben nun weitere Werte wie Krankenhauseinweisungen stärker berücksichtigt werden.

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Schwaben erhält 243.000 Euro aus dem Bayerischen Arbeitsmarktfonds

„Die Lage auf dem bayerischen Arbeitsmarkt ist infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie für bestimmte Personengruppen weiter angespannt. Obwohl sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Bayern langsam erholen, ist das Vorkrisenniveau noch nicht erreicht. Daher müssen wir uns aktuell verstärkt um die Menschen kümmern, die es Corona-bedingt besonders schwer haben, am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen“, erklärt Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner und fährt fort: „Mit dem Bayerischen Arbeitsmarktfonds unterstützen wir Qualifizierungsmaßnahmen, damit Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose, Ältere, Menschen mit Behinderung, Jugendliche und junge Erwachsene, Frauen mit unterbrochener Erwerbsbiografie oder Menschen mit Migrationshintergrund leichter in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt integriert werden können. Ich freue mich, dass wir in Schwaben rund 243.000 Euro investieren und so zwei neue innovative Projekte fördern können.“

Die Projekte haben den Fokus auf Jugendliche ohne Berufsabschluss bzw. auf Menschen mit Behinderung gelegt. Gefördert werden die beiden Projekte „jobexperience“ und „F-IT in den Job“ der bfz gGmbH Unterallgäu – Bodensee – Oberschwaben.

Aus dem Arbeitsmarktfonds werden innovative und zielgerichtete Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung unterstützt, die nicht im Rahmen der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente durchgeführt werden können. Die Projekte wurden von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Arbeitsmarktfonds, bestehend aus Vertretern der Wirtschaft, der Kammern, der Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit und der Staatsregierung ausgewählt. „Wir haben stets die regionale Arbeitsmarktsituation im Blick. In den letzten zehn Jahren sind in Schwaben 13 innovative Projekte mit einem Fördervolumen von rund 2,8 Millionen Euro gestartet“, so Trautner abschließend.

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FSJ – noch freie Plätze für den neuen Jahrgang 2021/22

Sozialministerin Trautner: „Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist bestens geeignet, um einen Einblick in gesellschaftsrelevante Bereiche zu erhalten, dabei Verantwortung zu übernehmen und sich gerade als junger Mensch aktiv für unser Gemeinwohl einzubringen“

Die bayerischen Sommerferien haben gerade begonnen, die Prüfungen sind vorbei und der Schulabschluss ist in der Tasche – jetzt atmen viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger erst einmal durch. Doch viele von ihnen fragen sich: und was kommt danach? Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner wirbt: „Ein Freiwilliges Soziales Jahr bietet jungen Menschen nach der Schule genau das, wonach viele suchen: neue Erfahrungen, wertvolle Impulse oder einfach Zeit, um den eigenen Lebensweg zu finden und zu gestalten. Das FSJ in Bayern ist bestens geeignet, um einen Einblick in gesellschaftsrelevante Bereiche zu erhalten, dabei Verantwortung zu übernehmen und sich gerade als junger Mensch aktiv für unser Gemeinwohl einzubringen. Viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger nutzen die Zeit, um sich erst einmal in der praktischen Arbeit zu erproben und sich zu orientieren, Erfahrungen zu sammeln und sich mit anderen auszutauschen. Wer diese Chance nutzen möchte, kann dies sogar jetzt noch tun! Bewerbungen sind grundsätzlich jederzeit möglich und für den neuen Jahrgang 2021/2022 ab September gibt es auch noch freie Plätze!“

Interessierte können noch ihren ErFahrungSJoker ziehen und sich auf der Internetplattform FSJ in Bayern umfassend informieren. Wer seinen passenden Wunschplatz noch sucht, wird auf der Seite fündig und kann sich direkt bei den Trägern bewerben. Die Datenbank „Finde Deine Einsatzstelle“ bietet einen Überblick über Einsatzmöglichkeiten in der Nähe.

„Der große Pluspunkt des FSJ ist seine Ausrichtung speziell auf junge Leute in ihrer Orientierungsphase. Anderen helfen, sich aktiv einbringen und nebenbei auch Projekte auf die Beine stellen – das spricht an, schafft Motivation und stärkt das Selbstvertrauen! Die Freiwilligen bringen Kreativität in ihre Einsatzstellen, haben neue Blickwinkel und spornen durch ihre Tatkraft Gleichaltrige an, sind also Vorbilder für die junge Generation“, appelliert Trautner und betont: „Ganz besonders danke ich allen bayerischen Trägern, den Einsatzstellen und allen Akteuren für ihren Verdienst um die Freiwilligendienste. Gerade in diesen besonderen, nicht immer einfachen Zeiten haben Sie das FSJ weiterhin so engagiert hochgehalten und damit den Erfolg des Formats verstetigt. Herzliches Vergelt’s Gott!

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So wenige Erstimpfungen wie zuletzt im Januar

Am Dienstag wurden bundesweit insgesamt mehr als 404 000 Impfungen durchgeführt - davon führten mehr als 334 800 Dosen zu einer vollständigen Impfung. Nur etwa 70 000 Menschen ließen sich an diesem Tag eine erste Corona-Schutzimpfung geben. So wenige Erstimpfungen an einem Dienstag wurden zuletzt am 12. Januar verabreicht. Damals, noch ganz am Anfang der deutschen Impfkampagne, ließen sich mehr als 78 000 Menschen zum ersten Mal ein Vakzin verabreichen.

Vollständig geimpft sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vom Mittwoch nun knapp 46,2 Millionen Menschen oder 55,6 Prozent der Gesamtbevölkerung. Mindestens eine erste Dosis bekommen haben 52,1 Millionen Menschen oder 62,7 Prozent aller Einwohner.

Im Vergleich der Bundesländer liegt Bremen weiter an der Spitze mit nun 71,7 Prozent mindestens einmal und 65,2 Prozent vollständig geimpften Einwohnern. Am Ende der Liste steht Sachsen mit 53,0 Prozent mindestens einmal und 49,1 Prozent vollständig geimpften Einwohnern. Insgesamt wurden in Deutschland seit Start der Kampagne, die laut dem Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums nun seit 229 Tagen läuft, 95,8 Millionen Corona-Impfdosen verabreicht.

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Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.

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