Wir fassen zusammen: Tests, Registrierung, Quarantäne – Was ab Sonntag für Reiserückkehrer gilt, Gesamtpaket für sichere Kinderbetreuung auf den Weg gebracht, Was es beim Ferienjob für Schüler alles zu beachten gilt, Was die Delta-Variante für neue Symptome auslösen kann, So gut schützen Impfungen gegen die Delta-Variante
Die wieder steigenden Corona-Infektionszahlen drücken auf die Konsumstimmung der Menschen in Deutschland. Die Erwartungen der Deutschen an die Konjunktur und die Einkommenserwartung seien leicht zurückgegangen - trotzdem sei die Kauflust noch einmal ganz leicht gestiegen, teilte das Nürnberger Konsumforschungsunternehmen GfK am Mittwoch mit. GfK erstellt monatlich eine Prognose zur Konsumlaune in Deutschland. Im Juni hatte die Konjunkturerwartung der Deutschen noch ein Zehn-Jahres-Hoch erreicht. Ein weiterer belastender Faktor sei das Thema Inflation. Die Erfahrung zeige, dass steigende Preise, wie derzeit zu beobachten, auf die Konsumstimmung drückten. Der Forscher glaubt jedoch, dass der private Konsum auch in der zweiten Jahreshälfte eine Stütze der Konjunktur in Deutschland sein kann. Auch die „gut gefüllten Portemonnaies“ der Menschen in Deutschland würden dafür Sorge tragen.
Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.
Tests, Registrierung, Quarantäne – Was ab Sonntag für Reiserückkehrer gilt
Am 1. August tritt die neue Corona-Einreiseverordnung in Kraft. Auch Auto- und Bahnreisende sind davon betroffen. Was Urlaubsrückkehrer jetzt wissen müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuregelung:
Für wen gilt die Testpflicht?
Testen lassen muss sich nur, wer nicht vollständig geimpft oder nachweislich von einer Covid-Erkrankung genesen ist. Auch Kinder unter zwölf Jahren sind ausgenommen. Die Testpflicht gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Neben Flugreisenden sind künftig also auch Auto- und Bahnfahrer oder Schiffspassagiere betroffen. Und die Testpflicht gilt unabhängig vom Urlaubsland und der Frage, ob dieses als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft ist.
Gibt es Ausnahmen?
Sonderregelungen gelten für Transportpersonal, also beispielsweise Lkw-Fahrer im grenzüberschreitenden Fernverkehr. Sie müssen keinen negativen Test vorlegen, es sei denn, sie haben sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten. Auch Grenzpendler sind von der Testpflicht ausgenommen – es sei denn, sie reisen aus einem Hochrisikogebiet, einem Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg ein. In diesem Fall müssen Grenzpendler, die nicht vollständig geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen sind, zweimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen.
Welche Art von Test ist zulässig?
Zulässig sind sowohl Antigen-Schnelltests (bei Einreise maximal 48 Stunden alt) als auch die zuverlässigeren PCR-Tests (bei Einreise maximal 72 Stunden alt).
Wer zahlt für die Tests?
Für die Kosten müssen die Reisenden im Ausland selbst aufkommen. In der Verordnung beziffert die Bundesregierung die Kosten für einen Antigentest auf einen „ein- bis geringfügigen zweistelligen Betrag“. Deutlich teurer sind die PCR-Tests. Hier veranschlagt die Regierung einen „regelmäßig zwei- bis in seltenen Fällen geringfügigen dreistelligen Betrag pro Person und Testung“. Dies können durchaus mehr als 100 Euro pro Person sein.
Wie wird kontrolliert, ob ein Test vorliegt?
Fluggesellschaften müssen auch jetzt schon die Test- oder Impfnachweise kontrollieren, künftig gilt das ebenfalls im grenzüberschreitenden Bahnverkehr, also etwa zusammen mit der Fahrscheinkontrolle. Permanente Grenzkontrollen zur Überprüfung der per Auto einreisenden Urlauber sind nicht geplant. Die Polizei soll im Grenzgebiet aber Stichprobenkontrollen durchführen.
Für welche Regionen gelten über die Testpflicht hinaus weitere Regeln?
Die Bundesregierung unterscheidet künftig nur noch zwischen Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten. Die Variante eines „einfachen“ Risikogebiets mit mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen entfällt.
Als Hochrisikogebiete gelten Regionen mit besonders hoher Inzidenz oder großer Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus. Dazu zählen beispielsweise die Niederlande, Spanien, Portugal, Großbritannien oder Zypern. Als Virusvariantengebiet werden Länder und Regionen eingestuft, in denen in Deutschland noch nicht verbreitete Virusvarianten zirkulieren, die als besonders ansteckend oder gefährlich gelten. Dazu zählen aktuell beispielsweise Brasilien, Südafrika oder Namibia.
Rückkehrer aus den beiden genannten Kategorien von Risikogebieten müssen sich vor der Einreise elektronisch beim Einreiseportal des Bundes registrieren. Nicht geimpfte oder genesene Reisende aus Hochrisikogebieten sind zudem verpflichtet, sich nach der Ankunft für zehn Tage in Quarantäne zu begeben, die frühestens ab dem fünften Tag durch einen negativen Testnachweis beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Quarantäne mit Ablauf des fünften Tages nach Einreise. Alle Rückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen sich 14 Tage lang in häusliche Quarantäne begeben. Für sie ist darüber hinaus auch dann ein Testnachweis erforderlich, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind.
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Gesamtpaket für sichere Kinderbetreuung auf den Weg gebracht
Die umfangreichen Hygiene- und Schutzkonzepte in der Kindertagesbetreuung sind erfolgreich: Die Zahl der von coronabedingten Schließungen betroffenen bayerischen Kitas lag in den letzten Monaten kontinuierlich bei unter einem Prozent, aktuell sind es nur 0,25 Prozent. Das bisherige Testkonzept in Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder und Beschäftigte soll deswegen weitergeführt werden. Dazu Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Wir wollen einen Regelbetrieb auch nach den Sommerferien und haben deswegen ein umfassendes Gesamtpaket für eine sichere Kinderbetreuung im Herbst auf den Weg gebracht. Auch im kommenden Kindergartenjahr sind Tests von Kindern und Beschäftigen von herausragender Bedeutung. Das bisherige Testkonzept für Kinder und Beschäftigte hat sich bewährt und soll deswegen zunächst bis Jahresende fortgeführt werden: Eltern sollen auch im neuen Kindergartenjahr in gewohnter Weise Antigen-Selbsttests für Kinder über einen Berechtigungsschein bekommen. Auch Kita-Beschäftigte erhalten weiterhin zwei Antigen-Selbsttests pro Woche. Zudem unterstützen wir die Kommunen bei der Ausstattung von möglichst vielen Gruppen- und Funktionsräumen in Kitas mit Luftreinigungsgeräten.“
In einem Elternbrief hat sich die Ministerin bei den Familien für ihre Mithilfe sowie bei den Kita-Beschäftigten für ihren herausragenden und unermüdlichen Einsatz in den letzten Wochen und Monaten bedankt.
Da es für Kinder aktuell noch keine Impfmöglichkeiten gibt, sind die Testungen weiterhin ein wichtiger Baustein für eine sichere Kindertagesbetreuung. Eltern sollen auch im neuen Kindergartenjahr, das am 1. September startet, wie bisher Antigen-Selbsttests für ihre Kinder mit Berechtigungsscheinen, die von den Kindertageseinrichtungen ausgestellt werden, in den Apotheken beziehen können.
Das wirksamste Mittel gegen die Pandemie ist weiterhin die Impfung, erklärt Trautner: „Für eine sichere Kinderbetreuung brauchen wir eine hohe Impfquote. Ich will zudem alle Eltern und Familien dazu aufrufen, sich selbst und ihre Kinder nach einem Urlaub in einem Testzentrum testen zu lassen, bevor das Kind wieder eine Einrichtung besucht. Denn jede Infektion, die wir frühzeitig erkennen, schützt andere Kinder, deren Familien und die Beschäftigten – und verhindert nicht zuletzt auch Quarantänen, die gerade für unsere Jüngsten sehr belastend sind.“
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Was es beim Ferienjob für Schüler alles zu beachten gilt
Die Sommerferien werden von vielen Schülerinnen und Schülern genutzt, um sich etwas dazuzuverdienen – beispielsweise mit Tätigkeiten im Büro oder im Warenlager. Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Manche jungen Leute nutzen die Ferien bewusst, um in Berufe hineinzuschnuppern, was ihnen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz später nützlich sein kann, wenngleich die Schulferien in erster Linie der Erholung dienen sollen.“
Schülerinnen und Schüler müssen auch bei Ferienjobs besonders geschützt werden. „Gefährliche Jobs oder überlange Arbeitszeiten kommen nicht in Frage. Das Jugendarbeitsschutzgesetz setzt deshalb klare Grenzen, die von den Betrieben unbedingt im Interesse der jungen Leute beachtet und eingehalten werden müssen“, so die Ministerin.
Schülerinnen und Schüler ab einem Alter von 15 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen pro Jahr arbeiten – nicht mehr vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler (in Bayern nach neun Schuljahren) auch länger. Sie dürfen acht Stunden täglich zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Wer in Gaststätten einen Job findet und bereits 16 Jahre alt ist, darf dort sogar bis 22 Uhr arbeiten. Gefährliche Arbeiten sowie beispielsweise Fließband- oder Akkordarbeit sind nicht erlaubt. Für Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren gelten strengere Regelungen. Sie dürfen nur mit leichten und geeigneten Freizeitjobs höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr beschäftigt werden, dafür aber das ganze Jahr über. Zulässig sind beispielsweise Werbeprospekte austragen, Babysitten oder Nachhilfeunterricht geben. Wochenendarbeit ist grundsätzlich tabu. Ausnahmen bestehen aber beispielsweise für Gaststätten, bei Sportveranstaltungen oder in der Landwirtschaft. Arbeiten im Handel sind am Wochenende nur an Samstagen erlaubt.
Angesichts der noch sehr geringen Impfquote der jungen Menschen hat der Arbeitgeber zudem bei den Ferien- und Freizeitjobs im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch eine mögliche Infektionsgefährdung durch SARS-CoV-2 sowie bestehende Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln zu berücksichtigen. Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz finden Sie auf der Seite der Bayrischen Gewerbeaufsicht.
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Was die Delta-Variante für neue Symptome auslösen kann
Die Delta-Variante des Coronavirus dominiert Deutschland: Zu diesem Ergebnis kam das Robert Koch-Institut vergangenen Mittwoch. Dem „Bericht zu Virusvarianten von Sars-CoV-2 in Deutschland“ zufolge ist die Delta-Mutation mit einem Anteil von 59 Prozent die vorherrschende Virusvariante in der Bundesrepublik. Nach Angaben des RKI liegt der Anteil aller Virusvarianten weiterhin bei über 90 Prozent. Berichte und Erfahrungen aus England zeigen, welche neuen Symptome die Delta-Variante verursacht.
Delta-Variante: Welche Symptome treten bei der Corona-Mutation auf?
Am häufigsten klagten die von der Delta-Variante Betroffenen über Kopfschmerzen, eine laufende Nase sowie rauen Hals und raue Kehle. Zwar gehöre laut Studie Fieber noch immer zur Symptomatik, allerdings sei der Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn, der bislang als typisches Corona-Symptom galt, seltener. Die Symptome ähneln damit den Beschwerden einer herkömmlichen Erkältung, was zwangsläufig zu Verwechslungen führen kann.
Was tun bei Symptomen einer Corona-Infektion?
Ob eine Erkältung oder eine potenzielle Corona-Infektion: Im Zweifel sollten Betroffene zunächst ihren Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Hier erhalten sie Auskunft, ob sie sich auf Covid-19 testen lassen sollten. Im Anschluss gilt es, ein Testzentrum aufzusuchen oder in der Apotheke, im Supermarkt oder einem Drogeriemarkt einen Corona-Selbsttest zu besorgen.
Um Umgebung und Gesellschaft zu schützen und einer weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken, sollten Kontakte reduziert werden. In jedem Fall gilt es dabei, die gängigen Hygieneregeln wie Abstand halten und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einzuhalten.
Delta-Variante: Was ist eine Corona-Mutation?
Dass sich ein Virus verändert und mutiert, ist normal. Mittlerweile sind zahlreiche Varianten des Coronavirus im Umlauf – darunter die Varianten Alpha (B.1.1.7), Beta (B.1.351), Gamma (P.1) und Delta (B.1.617.2). Diese Virusvarianten unterscheiden sich beispielsweise in ihren Erregereigenschaften und gelten mitunter als ansteckender und anpassungsfähiger als die Ursprungsvariante. Viele Virologen gehen daher davon aus, dass sich die Delta-Variante – trotz flächendeckender Immunisierung der Bevölkerung – rasant verbreiten wird. Auch Geimpfte seien davon betroffen.
Das zeigt zumindest das derzeitige Infektionsgeschehen in Israel. Dort breitet sich die Corona-Mutation mittlerweile bei Menschen aus, die doppelt geimpft sind. Den jüngsten Daten des israelischen Gesundheitsministeriums zufolge ist die Schutzwirkung des Impfstoffs Biontech gegen die Delta-Variante geringer als erwartet. Statt einen Schutz von 94 Prozent zu bieten, liegt die Rate der Studie zufolge bei 64 Prozent.
Aber: Schwere Krankheitsverläufe, die einen Aufenthalt im Krankenhaus erfordern, werden durch eine vollständige Impfung mit dem Impfstoff von Biontech zu 96 Prozent verhindert, zeigt eine britische Studie. Bei Astra-Zeneca liegt der Wert laut Studie bei 92 Prozent.
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So gut schützen Impfungen gegen die Delta-Variante
Die Delta-Variante hat sich in Deutschland rasant ausgebreitet. Sie ist ansteckender und erhöht so das Risiko einer Infektion.
Wichtiger Unterschied: Schutz gegen Infektion und Schutz vor schwerer Erkrankung
Die Wirksamkeit der Impfstoffe wird an zwei Fähigkeiten gemessen, nämlich wie gut sie vor einer schweren Erkrankung schützen und wie gut vor einer Infektion. Für den Einzelnen ist der Schutz vor schwerer Erkrankung wesentlich. Wer geimpft ist, hat im Vergleich zu Ungeimpften ein deutlich reduziertes Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken oder zu sterben.
Für die Gesamtbevölkerung ist aber auch von Bedeutung, wie gut die Impfstoffe eine Infektion verhindern, denn Infizierte können das Virus weitergeben. In einer Bevölkerung, die nur teilweise durch Impfung immunisiert oder bereits infiziert war, kann sich der Krankheitserreger immer noch sehr rasch ausbreiten, wenn man ihm freien Lauf lässt. Das gilt besonders, wenn eine ansteckendere Mutante wie die Delta-Variante sich ausbreitet. In diesem Fall können sich in kurzer Zeit sehr viele Menschen infizieren und es kommt zu einer großen Zahl schwerer Fälle, selbst wenn diese nur einen sehr kleinen Anteil an allen akut Infizierten stellen.
Wirksamkeit der Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Astrazeneca gegen Delta
Die Delta-Variante breitet sich erst seit kurzer Zeit aus, daher konnten zu ihr bisher nur wenige Daten gesammelt und nur wenige Studien zur Wirksamkeit der Impfstoffe gemacht werden. Einige Forschungsergebnisse gibt es aber bereits.
Eine britische Studie bestätigt eine hohe Wirksamkeit der Impfstoffe von Biontech/Pfizer (Comirnaty) und Astrazeneca (Vaxzevria) gegen die Delta-Variante des Coronavirus. Zwei Dosen des Impfstoffs von Biontech/Pfizer oder Astrazeneca seien gegen die hochgradig übertragbare Delta-Variante des Coronavirus fast genauso wirksam wie gegen die bisher dominierende Alpha-Variante, heißt es in der am 21. Juli im New England Journal of Medicine veröffentlichten Untersuchung. Demnach verhindern zwei Impfungen mit dem Biontech/Pfizer-Vakzin zu 88 Prozent eine symptomatische Erkrankung bei einer Infektion mit der Delta-Variante. Bei der Alpha-Variante betrug die Wirksamkeit 93,7 Prozent. Die Zweifachimpfung mit Astrazeneca schützt zu 67 Prozent gegen die Delta-Variante, verglichen mit 74,5 Prozent gegen die Alpha-Variante. Bei beiden Impfstoffen war die Wirksamkeit nach nur einer Impfdosis bei der Delta-Variante deutlich geringer als bei der Alpha-Variante. Das zeigt, wie wichtig die Gabe von zwei Impfstoff-Dosen grade bei der Delta-Variante ist, besonders bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen.
Eine Studie aus Schottland, die Mitte Juni in der Fachzeitschrift Lancet erschienen ist, kam zu folgendem Ergebnis: 14 Tage nach Gabe der zweiten Dosis schützte der Impfstoff von Biontech/Pfizer zu 92 Prozent vor einer Infektion mit der Alpha-Variante (B.1.1.7) und zu 79 Prozent vor einer Infektion mit Delta. Beim Vakzin von AstraZeneca war die Effektivität niedriger. Der Impfstoff schützte zu 73 Prozent vor einer Infektion mit Alpha und zu 60 Prozent bei Delta.
Weiterhin hoch war der Schutz vor schweren Krankheitsverläufen: Nach Gabe der zweiten Dosis schützte der Biontech/Pfizer-Impfstoff zu 96 Prozent und der Astrazeneca-Impfstoff zu 92 Prozent vor einer Krankenhauseinweisung nach einer Infektion mit der Delta-Variante. Die Zahl der Teilnehmer an der Studie war jedoch klein. Die Autoren weisen daher darauf hin, dass die Wirksamkeitswerte der Impfstoffe mit Vorsicht interpretiert werden. Auf eine geringere Wirksamkeit des Biontech/Pfizer-Impfstoffs gegen eine Infektion mit der Delta-Variante weisen auch Zahlen aus Israel hin.
Der Grund für die reduzierte Wirksamkeit der Impfstoffe ist anscheinend, dass die Delta-Variante der Antwort des menschlichen Immunsystems zumindest teilweise entkommen kann. Darauf weisen erste Studien hin, in denen Blutproben Geimpfter auf die Aktivität der darin enthaltenen Antikörper untersucht wurden. Eine am 8. Juli in der Fachzeitschrift Nature veröffentlichte Studie zeigt, dass nach einer Einzeldosis des Biontech/Pfizer- oder des AstraZeneca-Impfstoffs nur etwa 10 Prozent der Studienteilnehmer Antikörper im Blut hatten, die die Delta-Variante neutralisieren konnten.
Nach Verabreichung einer zweiten Dosis eines der beiden Impfstoffe war jedoch bei 95 Prozent der Probanden eine neutralisierende Reaktion festzustellen, die allerdings deutlich geringer als bei der Alpha-Variante ausfiel. Der Unterschied der Antikörper-Reaktionen nach der ersten und der zweiten Dosis belegt, wie wichtig die zweite Impfdosis für einen effektiven Schutz ist. Zwei weitere Studien kamen zu ähnlichen Ergebnissen bei der Impfstoff-Wirksamkeit: Sowohl beim Biontech/Pfizer-Impfstoff also auch beim Astrazeneca-Vakzin fiel die Aktivität bei der Delta-Variante schwächer aus als beim Wildtyp und der Alpha-Variante.
Wirksamkeit der Impfstoffe von Moderna und Johnson & Johnson gegen Delta
Auch die Wirksamkeit des Impfstoffs von Moderna wurde an Blutseren Geimpfter und den darin enthaltenen Antikörpern untersucht. Dabei zeigte sich, dass die Varianten Alpha, Beta, Gamma und Delta nicht mit der gleichen Effektivität neutralisiert wurden wie der Wildtyp. Insgesamt blieb die Impfung jedoch hoch wirkungsvoll.
Eine ähnliche, allerdings sehr kleine Studie zum Impfstoff von Johnson & Johnson ergab, dass die Antikörper gegen die Delta-Variante zwar weniger Aktivität als gegen den Wildtyp zeigen, aber mehr als gegen die Varianten Beta (B.1.351) und Gamma (P.1). Das deckt sich mit den Ergebnissen weiterer Studien zur Wirkung der anderen Impfstoffe.
Je mehr Geimpfte, desto kleiner wird die vierte Welle
Die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe schützen auch vor schweren Covid-19-Erkrankungen, auch wenn sich die Delta-Variante weiter ausbreitet. Sie hat auch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo). Das gilt speziell für die Empfehlung der Kombination der Impfstoffe von Astrazeneca und einem mRNA-Impfstoff. Eine Variante des Virus unterscheidet sich nur in einer oder wenigen Mutationen von anderen Varianten des Virus. Die Impfstoffe trainieren das Immunsystem jedoch, auf das Spike-Protein des Coronavirus zu reagieren und diesen zu bekämpfen.
Wegen der Ausbreitung der Delta-Variante sollte allerdings schneller geimpft werden, damit die vierte Welle, die im Herbst höchstwahrscheinlich bevorsteht, so flach wie möglich verläuft. Das Robert Koch-Institut hält dafür eine Impfquote von 85 Prozent der 12- bis 59-Jährigen für notwendig. Damit ließen sich auch die schützen, die sich bisher noch nicht impfen lassen können, zum Beispiel Kinder im Alter unter 12 Jahren.
Wegen der Variante Delta und möglicherweise kommenden Varianten könnten jedoch früher oder später Auffrischungsimpfungen nötig sein, zumindest für Teile der Bevölkerung. Derzeit ist der wissenschaftliche Erkenntnisstand aber nicht ausreichend, um Auffrischungsimpfungen regelhaft zu empfehlen, sagte der Infektiologe Spinner
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Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.