Wir fassen zusammen: Priorisierung in Impfzentren, Mobile Impfteams, Urlaub mit digitalem Impfpass, Delta auf dem Weg zur Dominanz, Corona-Regeln zum 01. Juli , Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Die Geschäfte der deutschen Autohersteller und ihrer Zulieferer haben sich laut Ifo-Institut im Juni noch einmal verbessert. Das Barometer zur Geschäftslage stieg auf den höchsten Wert seit August 2018, wie die Münchner Forscherinnen und Forscher am Freitag mitteilten. Der Indikator zu den Erwartungen kletterte hingegen nur leicht. Für die Beschäftigten der Branche bleiben die Aussichten allerdings verhalten: Die Unternehmen planen weiter, Jobs zu streichen. „Der Abbau dürfte vor allem die Produktion treffen“, sagte Falck, Leiter des Ifo-Zentrums für Industrieökonomik und neue Technologien. „Um den Strukturwandel zu bewältigen, wird im Bereich der Informatik und IKT, Entwicklung und Unternehmensorganisation weiter Personal aufgebaut.“ Hier seien aber prozentual weitaus weniger beschäftigt als in der Produktion. Gleichzeitig zeichne sich Mehrarbeit für die Angestellten ab. 68,0 Prozent der Betriebe gaben demnach im Juni an, dass Überstunden gefahren wurden. Dieser Wert ist damit wieder auf seinem langjährigen Niveau zurück. Im Juni 2020 waren es nur 29,4 Prozent.
Was in der Woche passiert ist, fassen wir noch einmal für Sie zusammen.
Priorisierung in Impfzentren aufgehoben
Bayern hebt die Impfpriorisierung in den Impfzentren am Freitag, den 2. Juli auf. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte dazu am Donnerstag in München: „Ab Freitag kann jeder unabhängig von Vorerkrankungen und je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs auch in den Impfzentren ein Impfangebot bekommen. Die Zeit für diesen Schritt ist reif, denn inzwischen bekommen wir aus den Impfzentren vermehrt Hinweise, dass sich kaum noch Menschen mit Priorisierung auf den Wartelisten befinden.“
Holetschek appellierte an die Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren: „Jetzt sollten sich auch diejenigen in der Impfplattform BayIMCO registrieren, die bislang darauf verzichtet hatten, weil sie keine Priorisierung haben. Künftig entscheidet der Zeitpunkt der Anmeldung darüber, wie schnell ich einen Termin bekomme.“
Eine notwendige Software-Aktualisierung von BayIMCO ist für die Nacht von Donnerstag auf Freitag geplant. Ab dieser Systemänderung wird die Reihenfolge zur Termineinladung ausschließlich über das Datum der erfolgten Registrierung in BayIMCO vergeben. Besonders gefährdete Menschen der ehemaligen Priorisierungsgruppen 1 und 2 sollen aber, wenn sie sich neu in BayIMCO anmelden, trotz der Neuerung bevorzugt einen Termin bekommen können. Darüber hinaus spielen nun das Lebensalter und Vorerkrankungen bei der Terminvergabe keine Rolle mehr. Bereits bestehende Terminbuchungen und Termineinladungen ändern sich nicht.
Der Minister ergänzte: „Wir stellen auch fest, dass viele Impfwillige mehrgleisig fahren und sich neben den Impfzentren auch bei den niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzten um einen Corona-Impfschutz bemühen. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger daher, ihre Registrierung in BayIMCO zu überprüfen und zu löschen, falls sie schon auf einem anderen Weg geimpft wurden. Mit dem Löschen tragen Sie dazu bei, dass andere schneller einen Impftermin bekommen.“
Um die Impfbereitschaft zu erhöhen, hat das Bayerische Gesundheitsministerium zudem am Montag eine Motivationskampagne gestartet: Unter dem Motto „ICH TU’S FÜR …“ werben unter anderem Prominente für eine Impfung gegen Corona. Die Kampagne ist online abrufbar.
Holetschek bekräftigte: „Bis zum Beginn der Sommerferien können rund 70 Prozent der Menschen in Bayern eine Erstimpfung haben und 50 Prozent eine Zweitimpfung. Bis zum Herbst können dann 85 Prozent der Erwachsenen den vollen Immunschutz haben. Dieses Ziel können wir aber nur erreichen, wenn alle mitziehen. Eine Impfung ist für jeden sinnvoll, denn sie schützt einen selbst, sie schützt die Angehörigen und sie ermöglicht jedem mehr Freiheiten in der Pandemie.“
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Mobile Impfteams werden in Zukunft wichtiger
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) setzt bei der Eindämmung der Corona-Pandemie auch über den 30. September hinaus weiter auf staatliche oder kommunale Impfangebote. Der Schwerpunkt dabei soll zunehmend auf mobilen Impfteams liegen. Die Länder entscheiden selbst über die künftige Infrastruktur des Impfangebots. Bei Bedarf können die Länder einzelne Impfzentren weiterbetreiben. Das haben die Gesundheitsministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder am Montag in einer Videokonferenz einstimmig beschlossen.
Der GMK-Vorsitzende, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek, erläuterte diese Woche in München: „Wir kommen bald in eine Situation, in der der Großteil der impfwilligen Erwachsenen vollständig gegen Corona geimpft sein wird. Auf dem Weg dahin waren die Impfzentren eine tragende Säule der nationalen Impfstrategie. Gerade in der Anfangsphase haben sie uns einen erfolgreichen Start der Impfkampagne ermöglicht.“
Holetschek betonte: „Auch wenn wir künftig die Impfzentren in ihrer bisherigen Struktur voraussichtlich nicht mehr brauchen, werden ihre Erfahrung und Infrastruktur insbesondere für bevorstehende Auffrischungsimpfungen weiterhin von Nutzen sein. Dabei legen wir den Fokus ab Herbst auf mobile Impfteams, mit denen wir bereits zu Beginn der Impfungen sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Diese Teams können flexibel zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder anderen Gemeinschaftsunterkünften sowie in sozialen Brennpunkten impfen.“
Bis zum 30. September wollen die Länder ihre staatlichen oder kommunalen Impfzentren je nach regionalem Bedarf zurückfahren. Die Länder entscheiden selbst, ob sie die Impfzentren mit dem Schwerpunkt auf mobilen Teams beibehalten oder durch neue Angebote ersetzen wollen. Im Bedarfsfall sollen die Impfzentren aber schnell wieder aktiviert werden können (Stand-By-Betrieb).
Der Bund beliefert die Länder weiter mit Impfstoff. Wie bei den bisherigen Impfzentren ist das Ziel, dass sich Bund und Länder die Kosten für die mobilen Teams und den Stand-By-Betrieb zu je 50 Prozent teilen. Dazu sind noch weitere Abstimmungen notwendig.
Jedes Land hat die Möglichkeit, durch eine sogenannte Opt-out-Klausel einen eigenen Weg zu beschreiten. Auch ein Opt-in ist möglich, sollte ein Land später wieder in das System einsteigen wollen.
Holetschek sagte: „Die neue Regelung gilt zunächst bis 30. April 2022. Der Bund ist gebeten, zeitnah die Coronavirus-Impfverordnung entsprechend anzupassen. Ich bin froh, dass wir hier einen guten und tragfähigen Kompromiss gefunden haben. Wir passen die nationale Impfstrategie damit an die neuen Herausforderungen an. Das System wird die beiden anderen Säulen – die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte – gut ergänzen.“
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So geht Urlaub mit digitalem Impfpass
Das EU-Impfzertifikat ist offiziell gestartet. Damit soll vieles im Urlaub einfacher werden. Doch der digitale Impfpass funktioniert noch nicht in allen EU-Ländern.
In welchen Ländern gilt das digitale Impfzertifikat?
Das digitale COVID-Zertifikat der EU gilt bundesweit und in allen anderen EU-Ländern. Außerdem wird es in sechs weiteren Staaten akzeptiert: Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan. Die grundsätzlichen technischen Voraussetzungen sind in all diesen Ländern geschaffen worden - sie können auf das EU-Gateway zugreifen, über das die Signaturschlüssel der einzelnen Länder überprüft werden können. Allerdings hakt es noch in einigen Staaten bei der praktischen Umsetzung, etwa was die Ausstellung der Impfzertifikate angeht.
Welche Länder erfüllen alle technischen Voraussetzungen?
Nach Angaben der EU-Kommission erfüllen mittlerweile alle EU-Staaten die technischen Voraussetzungen. Irland, Malta, die Niederlande, Rumänien, Schweden und Ungarn sind im Laufe des Tages noch hinzugekommen. Außerdem sind auch die Nicht-EU-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen in der Lage, das Impfzertifikat zu überprüfen.Probleme gibt es noch in San Marino, der Schweiz und dem Vatikan.
Muss ich mein gelbes Impfheft noch mitnehmen?
Eigentlich ist es nicht mehr notwendig, in der EU das gelbe Impfheft aus Papier mit sich zu führen. Dieses ist allerdings weiterhin gültig. Das Bundesgesundheitsministerium rät Urlaubern, bei Reisen in die EU sicherheitshalber das Impfheft mitzunehmen, um auf der sicheren Seite zu sein, falls es vor Ort doch noch zu Problemen mit dem Digitalzertifikat kommen sollte. Wer außerhalb Europas Urlaub plant, ist ohnehin auf das von der Weltgesundheitsorganisation ausgestellte gelbe Impfbuch angewiesen.
Welche Vorteile habe ich mit dem digitalen Impfpass?
Die EU-Mitgliedstaaten haben zugesichert, bei Inhabern des digitalen Impfzertifikats grundsätzlich auf Quarantäne- und Testpflichten bei der Einreise zu verzichten. An welchen sonstigen Stellen die Zertifikate Urlaube, Shoppingausflüge oder Wochenendtrips erleichtern, legt jedes Land selbst fest. In Italien beispielsweise kann man mit Impfzertifikat öffentliche Veranstaltungen besuchen und in Regionen mit höherem Infektionsrisiko reisen, welche als Corona-Zone ausgewiesen werden. In Österreich erleichtert der QR-Code den Zugang zu Lokalen, Hotels, Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen. Denn überall dort müssen Gäste genesen, geimpft oder getestet sein. Wer nach Bulgarien oder Polen einreist, erspart sich mit dem Impfzertifikat zehn Tage Quarantäne.
Was genau ist das digitale Impfzertifikat?
Das Digitalzertifikat ist ein digitaler Nachweis dafür, dass man entweder gegen COVID-19 geimpft wurde oder von Corona genesen ist. Es ist eine freiwillige Ergänzung des weiterhin gültigen gelben Impfheftes aus Papier. Außerdem können auch Schnell- oder PCR-Tests als digitales Zertifikat dokumentiert werden. Der Nachweis wird in der Regel per QR-Code in einer App auf dem Smartphone hinterlegt. Wer kein Mobiltelefon hat, kann das Zertifikat auch ausdrucken und so nutzen. Eine digitale Signatur soll den Code fälschungssicher machen.
Wo erhalte ich das digitale Impfzertifikat?
Das Zertifikat erhält man seit Mitte Juni bei Impfungen im Impfzentrum oder in der Arztpraxis. Der QR-Code wird in der Regel auf Papier ausgedruckt und kann dann mit dem Smartphone eingelesen werden. Bislang wurden laut Bundesgesundheitsministerium in Deutschland bereits rund 40 Millionen Impfzertifikate ausgestellt, wobei es sowohl ein Zertifikat für eine erste wie auch eine zweite Impfung geben kann. Die Zahl der Zertifikate kann also die der Geimpften überschreiten.
Wer in den vergangenen Monaten vollständig geimpft wurde, kann den digitalen Nachweis nachträglich bekommen. Wer sich im Impfzentrum hat impfen lassen, sollte den Code mittlerweile zugeschickt bekommen haben. Wer in einer Arztpraxis geimpft wurde, kann sich dorthin wenden und um ein nachträglich erzeugtes digitales Zertifikat bitten. Auch viele Apotheken bieten dies an. Dazu müssen das gelbe Papier-Impfheft und der Personalausweis vorgelegt werden. Die digitalen Zertifikate sind mit der Überschrift "EU-COVID-19 Impfzertifkat" versehen.
Welche Daten werden im digitalen Zertifikat gespeichert?
In dem Zertifikat werden Name und Geburtsdatum gespeichert, außerdem Impfdatum, Name des Impfstoffs sowie die Chargennummer. Diese Daten werden nur lokal auf dem Smartphone abgelegt. Zur Erstellung des Impfzertifikats ist es notwendig, dass die Daten einmalig durch die Impfstelle erhoben und zur Signierung an das RKI übermittelt werden. Diese Daten werden dort sofort wieder gelöscht.
In welchen Fällen gibt es noch Probleme?
Probleme gibt es noch bei Genesenen. Diese brauchen zwei Zertifikate: ein Genesenen-Zertifikat und eins von der Impfung, welche sechs Monate nach überstandenen Corona-Infektion fällig ist. Das Genesenen-Zertifikat kann bisher noch nicht in der App eingelesen werden. Wie das Bundesgesundheitsministerium gegenüber tagesschau.de mitteilte, sollen in den kommenden Tagen die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden - wann genau, ist jedoch noch unklar.
Welche Impfstoffe werden anerkannt?
Es werden nur Impfungen mit in der EU zugelassenen Impfstoffen anerkannt. In der Praxis wirft dies die Frage auf, was mit der Einreise von Ungarn oder Slowaken ist, die mit dem russischen Impfstoff Sputnik V geimpft sind. Zumindest in Deutschland werden solche Personen bei der Einreise nicht als Voll-Geimpfte angesehen und müssen Negativ-Tests nachweisen.
Wie wird das digitale Impfzertifikat überprüft?
Dazu gibt es die App "CovPass Check". Damit können beispielsweise Restaurant-Betreiber mit einem schnellen Scan überprüfen, ob die Gäste einen vollständigen Impfschutz oder gültigen Schnelltest haben. Sie bekommen dabei nur den Impfstatus und den Namen des Gastes angezeigt, den sie mit dem Personalausweis oder einem anderen Ausweis-Dokument abgleichen müssen. Airlines und Flughafenbetreiber warnen, dass es bei der Passagierabfertigung wegen der Überprüfung des Impfzertifikats zu deutlichen Verzögerungen kommen kann. Es gebe "große Betriebsrisiken aufgrund der uneinheitlichen Vorgehensweise der Mitgliedstaaten", erklärten die Verbände europäischer Fluggesellschaften und Airport-Betreiber.
Auf welchen Smartphones ist der Impfpass erhältlich?
Das digitale Impfzertifikat kann entweder in der dazu eigens entwickelten CovPass-App oder in der Corona-Warn-App (ab Version 2.3) lokal gespeichert und angezeigt werden - beide werden vom Robert Koch-Institut herausgegeben. Außerdem kann es auch in der Luca-App abgelegt werden.Die CovPass-App kann für iPhones gratis im App Store von Apple runtergeladen werden, für Android-Handys ist sie im Google Play Store erhältlich und für Huawei-Smartphones in der Huawei AppGallery. Auf Apple-Geräten ist das Betriebssystem iOS 12 (oder neuer) Voraussetzung, bei Android-Geräten muss mindestens das Betriebssystem Android 6 installiert sein.Wer kein Smartphone besitzt oder nutzen möchte, kann das Impfzertifikat auch als ausgedruckten QR-Code auf Papier verwenden.
Kann ich auch mit Test statt Impfung verreisen?
Ja. Das digitale Impfzertifikat soll den freien Personenverkehr innerhalb der EU erleichtern. Es ist aber keine Voraussetzung für die Freizügigkeit, welche ein Grundrecht in der EU ist. Das digitale Zertifikat dient auch dem Nachweis von Testergebnissen, deren Vorlage von staatlicher Seite häufig verlangt wird. Was kostet der digitale Impfpass? Der digitale Impfpass ist gratis. Allerdings erhalten Apotheken und Ärzte für das nachträgliche Erstellen der Digital-Nachweise aus Steuergeldern bis zu 18 Euro Vergütung. Laut dem Bund der Steuerzahler kostet das insgesamt rund 50 Millionen Euro.
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Delta-Variante auf dem Weg zur Dominanz
Die besonders ansteckende Delta-Variante des Coronavirus setzt sich auch in Deutschland durch. Schnelles Eindämmen und Impfen sind nun erst recht wichtig. Einige Maßnahmen sind umstritten.
Mindestens jede zweite Corona-Ansteckung in der laufenden Woche dürfte nach Schätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) bereits auf die ansteckendere Delta-Variante zurückgehen. Es sei damit zu rechnen, dass die in Indien entdeckte Mutante derzeit „mindestens die Hälfte aller Neuinfektionen ausmacht“, schreibt das RKI in einem Bericht vom Mittwochabend. Der Anteil von Delta an einer Stichprobe aus dem Zeitraum 14. bis 20. Juni wird darin mit rund 37 Prozent beziffert. Das ist mehr als doppelt so viel wie in der Woche zuvor, als es noch 17 Prozent waren. Mit Blick auf die nachgewiesenen Delta-Fälle spricht das RKI von einer „leichten Zunahme“. Nachdem in der Woche vom 31. Mai bis zum 6. Juni noch 410 solche Ansteckungen erfasst wurden, bekam das RKI vom 14. bis zum 20. Juni bereits 724 gemeldet. Es wird aber nicht jede positive Probe auf Varianten hin untersucht.
Sorge vor Trendumkehr
Insgesamt ist die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland rückläufig. Fachleute befürchten jedoch eine Trendumkehr mit zunehmender Delta-Verbreitung. Die bisherige Entwicklung liegt vor allem am massiven Rückgang der Fälle durch die zuletzt vorherrschende Variante Alpha: Für sie gibt das RKI im Bericht ein Absinken der geschätzten Sieben-Tage-Inzidenz von 76 auf rund 5 über einen Zeitraum von sechs Wochen an. Die Inzidenz von Delta nahm demnach in den letzten drei beobachteten Wochen zu: von 2,0 auf 3,2. Sie nehme an, dass Delta bereits in bestimmten Gebieten, vielleicht sogar deutschlandweit vorherrschend sei, sagte auch die Frankfurter Virologin Sandra Ciesek am Dienstag im Podcast „Coronavirus-Update“ (NDR-Info). Dass die Delta-Anteile relativ stark zugenommen hätten, liege auch an den derzeit sehr niedrigen Fallzahlen. Ausbrüche – die laut RKI Haushalte, Arbeitsplätze und Schulen betreffen – spielten eine Rolle. Bei weiterer Ausbreitung könne die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz wieder steigen, erwartet die Expertin.
Für Ciesek kommt es nun auf rasches Eindämmen an: „Delta verzeiht das noch weniger als die anderen Varianten, wenn man nicht schnell genug handelt.“ Ausbrüche müsse man in den Griff bekommen, etwa durch schnelle Nachtestungen und Quarantäne. Berichte über angebliche Ansteckungen mit Delta binnen zehn Sekunden bewertete Ciesek mit Zurückhaltung: In der Regel könne man dies gar nicht so genau untersuchen.
„Nicht in Panik verfallen“
Der Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, warnte vor Panikmache. „Ich halte die Debatte derzeit für in Teilen fast schon hysterisch“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). Die Delta-Variante dürfte zwar Ende Juli hierzulande die dominierende Mutante werden, „aber deshalb müssen wir nicht in Panik verfallen. Delta ist ansteckender, aber nach heutigen Erkenntnissen wohl nicht wesentlich gefährlicher als die bisherigen Varianten.“ Es könne durchaus sein, dass die Infektionszahlen wieder hochgingen. „Aber es gibt bisher keine fundierten Hinweise darauf, dass dadurch auch der Anteil der schweren Erkrankungen wieder steigt, zumal Geimpfte zuverlässig geschützt sind.“
Wie der RKI-Bericht zeigt, geht von den im Juni bislang übermittelten Fällen knapp jeder zehnte Fall auf eine mögliche Ansteckung im Ausland zurück. Die meistgenannten Länder seien Afghanistan (44 Fälle), die Russische Föderation (26) und Italien (22) gewesen. Wegen der starken Verbreitung der Delta-Variante sind Portugal und Russland mittlerweile als Virusvariantengebiete eingestuft worden, was ein weitreichendes Beförderungsverbot und strikte Quarantäneregeln für Einreisende zur Folge hat.
Quarantäne nach Portugalreise
Gassen übte Kritik an den Reiseregeln. „Portugal mit seinen harten Lockdowns wird lange als Musterland der Corona-Bekämpfung dargestellt, für das Reisen wird mit großem Brimborium der digitale Impfpass eingeführt. Doch dann wird über Nacht der Urlaub in Portugal quasi unmöglich gemacht, weil alle Rückreisenden – ob geimpft oder nicht – in 14-tägige Quarantäne geschickt werden.“ Gassen forderte, die Quarantäne für vollständig geimpfte Reiserückkehrer aus sogenannten Virusvariantengebieten zu streichen. „Wir wissen, dass vollständig Geimpfte auch gegen Delta hervorragend geschützt sind.“
Allerdings können auch geimpfte und symptomfreie Personen unter Umständen das Virus in sich tragen und andere Menschen anstecken. Zum Schutz vor schweren Verläufen durch Delta sind vollständige Impfungen – also der Erhalt der ersten und auch der zweiten Dosis – wichtig, wie unter anderem Daten aus England zeigen. Bislang ist etwas mehr als ein Drittel der Bevölkerung hierzulande vollständig geimpft. Laut Ciesek fehlen bisher noch Daten zu Delta und dem Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem nur eine Dosis vorgesehen ist. In den USA werde aber diskutiert, ob damit Geimpfte eine Auffrischung mit einem anderen Impfstoff erhalten sollten.
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Corona-Regeln: Was seit dem 01. Juli in Bayern gilt
Bayern hat seine Corona-Schutzmaßnahmen im Wesentlichen um vier Wochen bis 28. Juli verlängert. Zugleich gibt es weitere Lockerungen für Schulen, Gastronomie, Kultur- und Sportveranstaltungen. Die Bundes-Notbremse gilt nicht mehr. Ein Überblick.
Eine so niedrige 7-Tage-Inzidenz für Bayern wie heute meldete das Robert-Koch-Institut zuletzt am 13. August 2020: Der Wert ist auf 6,0 gesunken. 15 Landkreise und kreisfreie Städte melden mittlerweile sogar eine Inzidenz von 0. Dennoch mahnt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zur Wachsamkeit - insbesondere angesichts der Ausbreitung der zuerst in Indien entdeckten Corona-Mutation: "Die Delta-Variante erfordert Klugheit", sagte er nach der Kabinettssitzung am Dienstag.
Die bayerische Staatsregierung hat die Corona-Schutzmaßnahmen im Freistaat daher grundsätzlich um vier weitere Wochen bis 28. Juli verlängert, gleichzeitig gelten ab heute aber einige Erleichterungen. Söder spricht von "vorsichtigen Öffnungen mit Schutzinstrumenten".
Mehr Zuschauer bei Sport- und Kulturveranstaltungen im Freien
Wie schon bei den Vorrundenspielen der Fußball-EM in München dürfen auch zum Viertelfinale am Freitag wieder rund 14.000 Zuschauer in die Arena - das bleibt aber eine Ausnahme. Grundsätzlich bleiben Events dieser Größenordnung weiterhin verboten. Immerhin dürfen aber von heute an dreimal so viele Menschen wie bisher zu Kultur- und Sportveranstaltungen unter freiem Himmel kommen: 1.500 statt 500. Der überwiegende Teil von ihnen muss einen festen Sitzplatz haben, maximal 200 Zuschauer (bisher: 100) dürfen stehen - bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
Für Kultur- und Sportevents in Innenräumen gilt jetzt eine absolute Zuschauer-Obergrenze von 1.000 einschließlich Geimpfter und Genesener - sofern die Saalgröße einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sitzplätzen zulässt. In kleineren Räumen dürfen entsprechend weniger Menschen. Stehplätze sind dort nicht vorgesehen. Für Tagungen und Kongresse gelten die gleichen Beschränkungen. Messen sollen voraussichtlich ab September wieder erlaubt sein.
Überregionale Märkte und verkaufsoffene Sonntage möglich
In den vergangenen Monaten durften Märkte nur stattfinden, wenn sie "keine großen Besucherströme anziehen". Diese Einschränkung wurde nun gestrichen, damit sind ab sofort auch überregionale Märkte wieder möglich. Allerdings dürfen sie weiterhin "keinen Volksfestcharakter" aufweisen. Nach Angaben von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) ist mit den überregionalen Märkten für die Kommunen "auch die Möglichkeit verbunden, verkaufsoffene Sonntage wieder auszurufen".
Gastronomie darf eine Stunde länger geöffnet bleiben
Bisher musste in Restaurants, Cafés und Co. um Mitternacht die Lichter ausgehen, jetzt dürfen gastronomische Betriebe bis 1 Uhr geöffnet bleiben. Die übrigen Regeln bleiben unverändert - beispielsweise die Erfassung der Kontaktdaten der Gäste und die FFP2-Maskenpflicht jenseits des Platzes am Tisch.
Schulen: Maskenpflicht gelockert, mehr Tests möglich
Am Sitzplatz im Klassenzimmer dürfen nun unter bestimmten Voraussetzungen alle Schüler und Lehrer die Maske ablegen, die Regeln unterscheiden sich aber nach wie vor je nach Schulart. Neu ist: Auch an weiterführenden Schulen fällt die Maskenpflicht am Platz jetzt weg - allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 25. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann laut der neuen Corona-Verordnung dabei anordnen, dass dies nur für Schüler und Lehrer gilt, die dreimal pro Woche einen negativen Corona-Test vorlegen. Ansonsten müssen aktuell zwei Tests pro Woche vorgenommen werden, um am Unterricht teilnehmen zu dürfen. Bayernweit liegt die Inzidenz nur noch in einem einzigen Landkreis über 25: im Kreis Lichtenfels (31,4).
An Grundschulen bleibt es bei der schon seit gut einer Woche gültigen Regelung: Dort muss nur in Kommunen mit einer Inzidenz von mehr als 50 am Sitzplatz im Klassenzimmer eine Schutzmaske getragen werden. Für die Pausenhöfe aller Schulen war die Maskenpflicht bereits grundsätzlich aufgehoben worden. Damit muss nur noch auf den Gängen, den Toiletten und auf dem Weg zum Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Bundes-Notbremse gilt nicht mehr
Nach mehr als zwei Monaten ist die sogenannte Bundes-Notbremse Ende Juni ausgelaufen. Daher gibt es bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 keine automatische Verschärfung der Corona-Regeln mehr, wie zum Beispiel strengere Kontaktbeschränkungen, eine nächtliche Ausgangssperre und die Schließung vieler Geschäfte. Aktuell sind alle Landkreise in Bayern ohnehin weit von diesem Schwellenwert entfernt.
Sollte es irgendwo im Freistaat wieder eine Inzidenz von mehr als 100 geben, so gelten laut Gesundheitsministerium "grundsätzlich diejenigen Regelungen, die für den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 Anwendung finden". Zudem muss die zuständige Kreisverwaltungsbehörde zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen, "um einen weiteren Anstieg der Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern und die Zahl der Neuinfektionen erneut zu senken".
Welche Regeln bleiben?
Zahlreiche weitere Corona-Beschränkungen im Freistaat gelten unverändert weiter. Eine Auswahl:
Maskenpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, bei Gottesdiensten und Demonstrationen in geschlossenen Räumen müssen alle Menschen ab 16 Jahren weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag reicht eine medizinische Gesichtsmaske. In öffentlichen Gebäuden und Begegnungsflächen der Arbeitsstätte gilt die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Redaktioneller Hinweis: In einer ersten Version dieses Artikels war fälschlicherweise von einer FFP2-Maskenpflicht die Rede).
Kontaktbeschränkungen: Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Wird dieser Corona-Wert überschritten, sind Zusammenkünfte von maximal zehn Menschen aus höchstens drei Haushalten erlaubt (jeweils plus dazugehörige Kinder unter 14 Jahren).
Private Feiern wie Geburtstage, Hochzeiten, Taufen oder Vereinssitzungen: Auch hier ist der Schwellenwert 50 entscheidend. Wird er unterschritten, dürfen im Freien bis zu 100 Menschen feiern, in geschlossenen Räumen maximal 50. Bei einer Inzidenz ab 50 sind jeweils halb so viele Gäste erlaubt.
Sport: Liegt die Inzidenz vor Ort unter 50, ist "Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung gestattet". In Kommunen mit einem höheren Corona-Wert ist ohne einen Testnachweis lediglich "kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren" erlaubt. Können alle Teilnehmer einen negativen Corona-Test vorlegen, ist Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung möglich. Grundsätzlich richtet sich die maximale Teilnehmerzahl auch beim Sport nach der Größe der jeweiligen Sportstätte.
Geschäfte: Für Supermärkte, Ladengeschäfte sowie Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr gilt eine Personenbegrenzung. Für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf maximal ein Kunde je 10 Quadratmeter hinein, für die Fläche darüber hinaus zusätzlich ein Kunde pro 20 Quadratmeter.
Tourismus: In bayerischen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen muss jeder Gast bei seiner Ankunft grundsätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Ab einer Inzidenz von 50 vor Ort werden zudem alle 48 Stunden weitere Corona-Tests nötig. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.
Testpflicht: Ab einer Inzidenz von 50 brauchen auch Besucher von Restaurants, Schwimmbädern, Freizeitparks, Theatern, Kinos etc. einen aktuellen negativen Corona-Test - sofern sie nicht genesen oder vollständig geimpft sind.
Mehr Infos gibt es hierzu vom Bayerischen Rundfunk.
Belastete Kinder und Jugendliche brauchen zusätzliche Unterstützung
Das Bundeskabinett hat am 30. Juni über die gesundheitliche Situation von Kindern und Jugendlichen diskutiert. Kinder und Jugendliche haben ein geringeres Risiko für schwere Krankheitsverläufe und damit bedingten Krankenhausaufnahmen durch das Coronavirus. Doch die Einschränkungen der Pandemie belasten die jungen Menschen besonders stark. Das zeigen erste Studien und die Rückmeldungen von Fachkräften und Fachorganisationen.
Das Bundesgesundheitsministerium forderte daher gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium dazu auf, dass jetzt weitergedacht werden müsse und neben der baulichen Ausstattung der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen auch die begleitenden Hygienemaßnahmen und Teststrategien von den Ländern evidenzbasiert weiterentwickelt werden sollten. Daneben sollte allen impfwilligen Kindern und Jugendlichen ein Impfangebot unterbreitet werden.
Bundesjugendministerin Christine Lambrecht: „Wir haben bereits früh reagiert, um die Belastungen für junge Menschen abzufedern. Für Kinder und Jugendliche, die unter Kontaktbeschränkungen und Bewegungsmangel leiden und Unterstützung auf den Weg zurück in ihren Alltag brauchen, haben wir das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ sowie die Bewegungskampagne durchgesetzt. Damit werden wir Kindern und Jugendlichen beispielsweise durch zusätzliche Sport- und Freizeitangebote wieder Bewegung, Kontakte mit Gleichaltrigen und jugendgerechte Erlebnisse ermöglichen, was ihnen so sehr gefehlt hat. Jungen Menschen mit ernsthaften psychischen Belastungen, die professionelle Hilfe brauchen, müssen Therapieplätze angeboten werden. Das Wichtigste ist aber, dass wir den Alltag wieder stabilisieren. Es ist gut, dass sich die Länder ab Herbst zum Präsenzunterricht unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen bekannt haben. Ein sicherer Regelbetrieb hat oberste Priorität. Denn erneute unzumutbare Belastungen für Familien sind nicht akzeptabel. Zudem brauchen wir mittel- bis langfristig Ansätze, damit sich aus Belastungen keine Krankheiten entwickeln.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Um Schulen und KiTas nach dem Sommer im Normalbetrieb zu öffnen, müssen Länder und Kommunen die Urlaubszeit in diesem Jahr besser zur Vorbereitung nutzen. Die notwendigen Werkzeuge, wie Testen, Impfen, Lüften oder Filteranlagen, sind alle da, sie müssen nun in klugen Konzepten umgesetzt und gelebt werden. Das sind wir den Jüngsten in unserer Gesellschaft nach diesen harten Monaten der Pandemie schuldig."
Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 30.06.2021.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Familienpakt lediglich informieren kann, wir aber keine Rechtsberatung vornehmen dürfen.